Vorläufiges Plus. Nach der Hochzeit sind beide Partner in Steuerklasse IV. Ein Wechsel bringt vorläufig oft ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Wie viel Steuern Sie als Paar tatsächlich zahlen müssen, zeigt aber erst die Einkommensteuererklärung am Jahresende. Sie verschenken also keinen Steuervorteil, wenn Sie nicht wechseln. Wenn Sie aber Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Elterngeld erwarten, sollten Sie die Kombination Ihrer Steuerklassen frühzeitig planen (Grafik Sollen wir die Steuerklasse ändern?).
Vorteile sichern. Als Paar mit Trauschein können Sie Ihren Banken gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Das zahlt sich aus, wenn ein Partner seinen Freibetrag, den „Sparerpauschbetrag“, von 801 Euro jährlich ausschöpft, der andere nicht. Für Erbschaften und Schenkungen gelten für Verheiratete deutlich höhere Steuerfreibeträge.
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@argon85: Entschuldigen Sie bitte, Sie haben Recht. Wenn beide arbeiten, kommen die Grundsätze zur Berechnung des besonderen Kirchgeldes nicht zur Anwendung und es ist, wie Sie richtig sagen, komplizierter. Die Berechnung in diesen Fällen ist sehr einzelfallabhängig und kompliziert. In Finanztest haben wir dazu noch nicht berichtet. Gern rege ich eine Berichterstattung dazu an. Bis dahin kann ich Sie leider nur darauf verweisen, konkret bei Ihrem Finanzamt anzurufen und nachzufragen. (maa)
Das kann es nicht sein, "Das Kirchgeld zahlt ein nicht oder gering verdienendes Kirchenmitglied, wenn der allein oder besser verdienende Ehepartner keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehört."
Denn wir arbeiten beide normal und verdienen ähnlich.
@argon85: Unter dem folgenden Link finden Sie ein FAQ, das erklärt, dass von gemeinsam veranlagten Ehepaaren, von denen nur einer Kirchenmitglied ist, das sog. "besondere Kirchgeld" verlangt wird. Dazu gibt es Tabellen, die auf den Internetseiten der Landeskirchen veröffentlicht werden.
www.test.de/FAQ-Kirchensteuer-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4965421-0/ (maa)
Meine Frau verdient etwas weniger als ich. Sie ist in der Kirche, ich nicht. Wenn wir zusammen veranlagen, wird der Steueranteil meiner Frau, der Grundlage für die Kirchensteuerberechnung ist, grundsätzlich viel zu hoch angesetzt. Das war bisher jedes Jahr so, ich prüfe das immer mit Elster nach. Daher kommen wir mit Einzelveranlagung günstiger weg.
Kann mir jemand erklären, wie die Kirchensteuer je Person bei gemeinsamer Veranlagung berechnet wird? Ich konnte das bisher rechnerisch nicht nachvollziehen.