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Ein besonders schönes Hochzeitsgeschenk bekommen viele Paare vom Finanzamt: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können häufig eine Menge Einkommenssteuer sparen. Finanztest sagt, wie sie den Vorteil bekommen und was es bringt, die Steuerklassen gut zu kombinieren. Der Artikel zeigt aber auch, warum Paare manchmal zumindest steuerlich getrennte Wege gehen sollten.
Das bietet der Finanztest-Artikel
- Unsere Grafik zeigt für welche Paare sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt und wann die Steuererklärung Pflicht wird.
- Rechenbeispiele verdeutlichen, welche Vorteile das Ehegattensplitting bringt.
- Wir erklären, was Paare beachten müssen, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erwartet.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Katrin und Mike Meyer hatten ihren großen Tag Anfang Oktober: Sie haben in Köln geheiratet und das zusammen mit ihren Familien und Freunden gefeiert.
Die beiden wissen, dass sie durch die Trauung von Steuervorteilen profitieren können. Aber wie funktioniert das genau? Hier ist das Paar, das mit Sohn Max in Pulheim bei Köln lebt, unsicher: „Müssen wir zum Beispiel die Steuerklassen ändern?“ (...)“
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- Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.
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- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
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- Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
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Kommentarliste
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@argon85: Entschuldigen Sie bitte, Sie haben Recht. Wenn beide arbeiten, kommen die Grundsätze zur Berechnung des besonderen Kirchgeldes nicht zur Anwendung und es ist, wie Sie richtig sagen, komplizierter. Die Berechnung in diesen Fällen ist sehr einzelfallabhängig und kompliziert. In Finanztest haben wir dazu noch nicht berichtet. Gern rege ich eine Berichterstattung dazu an. Bis dahin kann ich Sie leider nur darauf verweisen, konkret bei Ihrem Finanzamt anzurufen und nachzufragen. (maa)
Das kann es nicht sein, "Das Kirchgeld zahlt ein nicht oder gering verdienendes Kirchenmitglied, wenn der allein oder besser verdienende Ehepartner keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehört."
Denn wir arbeiten beide normal und verdienen ähnlich.
@argon85: Unter dem folgenden Link finden Sie ein FAQ, das erklärt, dass von gemeinsam veranlagten Ehepaaren, von denen nur einer Kirchenmitglied ist, das sog. "besondere Kirchgeld" verlangt wird. Dazu gibt es Tabellen, die auf den Internetseiten der Landeskirchen veröffentlicht werden.
www.test.de/FAQ-Kirchensteuer-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4965421-0/ (maa)
Meine Frau verdient etwas weniger als ich. Sie ist in der Kirche, ich nicht. Wenn wir zusammen veranlagen, wird der Steueranteil meiner Frau, der Grundlage für die Kirchensteuerberechnung ist, grundsätzlich viel zu hoch angesetzt. Das war bisher jedes Jahr so, ich prüfe das immer mit Elster nach. Daher kommen wir mit Einzelveranlagung günstiger weg.
Kann mir jemand erklären, wie die Kirchensteuer je Person bei gemeinsamer Veranlagung berechnet wird? Ich konnte das bisher rechnerisch nicht nachvollziehen.