Steuertipps für Paare Wann die getrennte Abrechnung besser ist

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Steuertipps für Paare - Wann die getrennte Abrechnung besser ist

© Thinkstock

Ein besonders schönes Hochzeits­geschenk bekommen viele Paare vom Finanz­amt: Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner können häufig eine Menge Einkommens­steuer sparen. Finanztest sagt, wie sie den Vorteil bekommen und was es bringt, die Steuerklassen gut zu kombinieren. Der Artikel zeigt aber auch, warum Paare manchmal zumindest steuerlich getrennte Wege gehen sollten.

Das bietet der Finanztest-Artikel

  • Unsere Grafik zeigt für welche Paare sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt und wann die Steuererklärung Pflicht wird.
  • Rechenbei­spiele verdeutlichen, welche Vorteile das Ehegatten­splitting bringt.
  • Wir erklären, was Paare beachten müssen, wenn ein Partner Lohn­ersatz­leistungen wie Arbeits­losen- oder Eltern­geld erwartet.

Der Einstieg in den Finanztest-Artikel

„Katrin und Mike Meyer hatten ihren großen Tag Anfang Oktober: Sie haben in Köln geheiratet und das zusammen mit ihren Familien und Freunden gefeiert.

Die beiden wissen, dass sie durch die Trauung von Steuer­vorteilen profitieren können. Aber wie funk­tioniert das genau? Hier ist das Paar, das mit Sohn Max in Pulheim bei Köln lebt, unsicher: „Müssen wir zum Beispiel die Steuerklassen ändern?“ (...)“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.06.2017 um 14:14 Uhr
    Kirchensteuerfehlberechnung beim Splitting

    @argon85: Entschuldigen Sie bitte, Sie haben Recht. Wenn beide arbeiten, kommen die Grundsätze zur Berechnung des besonderen Kirchgeldes nicht zur Anwendung und es ist, wie Sie richtig sagen, komplizierter. Die Berechnung in diesen Fällen ist sehr einzelfallabhängig und kompliziert. In Finanztest haben wir dazu noch nicht berichtet. Gern rege ich eine Berichterstattung dazu an. Bis dahin kann ich Sie leider nur darauf verweisen, konkret bei Ihrem Finanzamt anzurufen und nachzufragen. (maa)

  • argon85 am 31.05.2017 um 21:42 Uhr
    Kirchgeld ist es nicht

    Das kann es nicht sein, "Das Kirchgeld zahlt ein nicht oder gering verdienendes Kirchenmitglied, wenn der allein oder besser verdienende Ehepartner keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehört."
    Denn wir arbeiten beide normal und verdienen ähnlich.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2017 um 08:31 Uhr
    Das besondere Kirchgeld

    @argon85: Unter dem folgenden Link finden Sie ein FAQ, das erklärt, dass von gemeinsam veranlagten Ehepaaren, von denen nur einer Kirchenmitglied ist, das sog. "besondere Kirchgeld" verlangt wird. Dazu gibt es Tabellen, die auf den Internetseiten der Landeskirchen veröffentlicht werden.
    www.test.de/FAQ-Kirchensteuer-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4965421-0/ (maa)

  • argon85 am 29.05.2017 um 20:59 Uhr
    Kirchensteuerfehlberechnung beim Splitting

    Meine Frau verdient etwas weniger als ich. Sie ist in der Kirche, ich nicht. Wenn wir zusammen veranlagen, wird der Steueranteil meiner Frau, der Grundlage für die Kirchensteuerberechnung ist, grundsätzlich viel zu hoch angesetzt. Das war bisher jedes Jahr so, ich prüfe das immer mit Elster nach. Daher kommen wir mit Einzelveranlagung günstiger weg.
    Kann mir jemand erklären, wie die Kirchensteuer je Person bei gemeinsamer Veranlagung berechnet wird? Ich konnte das bisher rechnerisch nicht nachvollziehen.