Anne (21) absolvierte nach dem Abitur von Juli 2014 bis März 2015 einen neunmonatigen Bundesfreiwilligendienst bei der Obdachlosenhilfe. Danach zog sie in eine Wohngemeinschaft und informierte sich zunächst über mögliche Ausbildungswege. Nun will sie sich für ein Studium der Sozialpädagogik bewerben, das im April 2016 beginnt. Das Bewerbungsverfahren dafür läuft im November.
Während des Freiwilligendienstes erhielten Annes Eltern Kindergeld. Ab April 2015 fiel es weg, da Anne sich zunächst nicht um einen Ausbildungsplatz bemühte. Ihre Eltern kamen auch in dieser Zeit für Annes Lebensunterhalt auf. Deshalb können sie als Ersatz für das Kindergeld den Unterhaltsfreibetrag geltend machen. Ab dem Monat, in dem sich Anne für das Studium bewirbt, zahlt die Familienkasse wieder Kindergeld.
Berechnung des Kindergeldes |
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Begünstigungszeitraum: Januar bis März sowie November/Dezember |
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Kindergeldanspruch |
5 Monate á 188 Euro |
Kindergeld gesamt |
940 Euro |
Ersparnis durch Unterhaltsfreibetrag |
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Zu versteuerndes Einkommen |
60 000 Euro |
Unterhaltsfreibetrag (8 472 Euro), anteilig für 7 Monate |
- 4 942 Euro |
Ergebnis |
55 058 Euro |
Steuer (Splittingtarif) 1 |
9 542 Euro |
Steuerersparnis durch Freibetrag |
1 530 Euro |
- 1
- Aus Vereinfachungsgründen ohne Solidaritätszuschlag.
Tipp: Der Unterhaltsfreibetrag ist eine Alternative, wenn Sie kein Kindergeld mehr bekommen. Zusätzlich erkennt das Finanzamt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisschutz) des Kindes an. Einkünfte Ihres Kindes über 624 Euro im Jahr müssen Sie jedoch abziehen.
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