Steuertipps für Eltern

Beispiel 6: Orientierungs­phase

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Anne (21) absol­vierte nach dem Abitur von Juli 2014 bis März 2015 einen neunmonatigen Bundes­freiwil­ligen­dienst bei der Obdachlosen­hilfe. Danach zog sie in eine Wohn­gemeinschaft und informierte sich zunächst über mögliche Ausbildungs­wege. Nun will sie sich für ein Studium der Sozialpädagogik bewerben, das im April 2016 beginnt. Das Bewerbungs­verfahren dafür läuft im November.

Während des Freiwil­ligen­dienstes erhielten Annes Eltern Kinder­geld. Ab April 2015 fiel es weg, da Anne sich zunächst nicht um einen Ausbildungs­platz bemühte. Ihre Eltern kamen auch in dieser Zeit für Annes Lebens­unterhalt auf. Deshalb können sie als Ersatz für das Kinder­geld den Unter­halts­frei­betrag geltend machen. Ab dem Monat, in dem sich Anne für das Studium bewirbt, zahlt die Familien­kasse wieder Kinder­geld.

Berechnung des Kinder­geldes

Begüns­tigungs­zeitraum: Januar bis März sowie November/Dezember

Kinder­geld­anspruch

5 Monate á 188 Euro

Kinder­geld gesamt

940 Euro

Ersparnis durch Unter­halts­frei­betrag

Zu versteuerndes Einkommen

60 000 Euro

Unter­halts­frei­betrag (8 472 Euro), anteilig für 7 Monate

- 4 942 Euro

Ergebnis

55 058 Euro

Steuer (Splitting­tarif) 1

9 542 Euro

Steuerersparnis durch Frei­betrag

1 530 Euro

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Aus Vereinfachungs­gründen ohne Solidaritäts­zuschlag.

Tipp: Der Unter­halts­frei­betrag ist eine Alternative, wenn Sie kein Kinder­geld mehr bekommen. Zusätzlich erkennt das Finanz­amt Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung (Basis­schutz) des Kindes an. Einkünfte Ihres Kindes über 624 Euro im Jahr müssen Sie jedoch abziehen.

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