Aufgrund eines Fehlbisses und mehrerer Zahnschiefstände benötigte Kira (12) dieses Jahr eine feste Zahnspange. Außerdem war eine neue Brille fällig. Da die gesetzliche Krankenkasse jeweils nur einen Teil der Kosten übernahm, mussten ihre Eltern 4 000 Euro selbst zahlen. Ausgaben für Kinder lassen sich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Zusammen mit den eigenen Krankheitskosten von 1 200 Euro kommen Kiras Eltern über den aus eigener Tasche zu zahlenden Eigenanteil von 3 Prozent der Einkünfte. Sie können sich mit der Steuererklärung einen Teil ihrer Ausgaben zurückholen.
Ohne Krankheitskosten des Kindes |
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Einkünfte Eltern gesamt |
48 000 Euro |
Sonderausgaben |
- 7 500 Euro |
Krankheitskosten/ Eltern |
1 200 Euro |
Krankheitskosten/ Kind |
0 Euro |
Zumutbarer Eigenanteil (3 %) |
1 440 Euro |
Abzugsfähige Krankheitskosten |
0 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen |
40 500 Euro |
Steuer (Splittingtarif) 1 |
5 358 Euro |
Legende
- 1
- Aus Vereinfachungsgründen ohne Solidaritätszuschlag.
Mit Krankheitskosten des Kindes |
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Einkünfte Eltern gesamt |
48 000 Euro |
Sonderausgaben |
- 7 500 Euro |
Krankheitskosten/ Eltern |
1 200 Euro |
Krankheitskosten/ Kind |
4 000 Euro |
Zumutbarer Eigenanteil (3 %) |
1 440 Euro |
Abzugsfähige Krankheitskosten |
- 3 760Euro |
Zu versteuerndes Einkommen |
36 740 Euro |
Steuer (Splittingtarif) 1 |
4 356 Euro |
Steuerersparnis |
1 002 Euro |
Legende
- 1
- Aus Vereinfachungsgründen ohne Solidaritätszuschlag.
Tipp: Von der Krankenkasse erstattete Beträge müssen Sie von den Krankheitskosten abziehen. Privatversicherte dürfen nur Kosten absetzen, die ihre Krankenversicherung ausdrücklich nicht übernimmt. Tragen Sie Krankheitskosten unabhängig von deren Höhe in die Steuererklärung ein. Derzeit prüft der Bundesfinanzhof (BFH), ob ein zumutbarer Eigenanteil dafür zulässig ist. Da Steuerbescheide in diesem Punkt vorläufig ergehen, können sie später korrigiert werden. Sie würden von einer positiven Entscheidung also auch ohne Einspruch profitieren.
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- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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