Steuertipps für Eltern

Beispiel 3: Krank­heits­kosten

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Aufgrund eines Fehlbisses und mehrerer Zahn­schief­stände benötigte Kira (12) dieses Jahr eine feste Zahn­spange. Außerdem war eine neue Brille fällig. Da die gesetzliche Krankenkasse jeweils nur einen Teil der Kosten über­nahm, mussten ihre Eltern 4 000 Euro selbst zahlen. Ausgaben für Kinder lassen sich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Zusammen mit den eigenen Krank­heits­kosten von 1  200 Euro kommen Kiras Eltern über den aus eigener Tasche zu zahlenden Eigen­anteil von 3 Prozent der Einkünfte. Sie können sich mit der Steuererklärung einen Teil ihrer Ausgaben zurück­holen.

Ohne Krank­heits­kosten des Kindes

Einkünfte Eltern gesamt

48 000 Euro

Sonder­ausgaben

- 7 500 Euro

Krank­heits­kosten/ Eltern

1 200 Euro

Krank­heits­kosten/ Kind

0 Euro

Zumut­barer Eigen­anteil (3 %)

1 440 Euro

Abzugs­fähige Krank­heits­kosten

0 Euro

Zu versteuerndes Einkommen

40 500 Euro

Steuer (Splitting­tarif) 1

5 358 Euro

Legende

1
Aus Vereinfachungs­gründen ohne Solidaritäts­zuschlag.

Mit Krank­heits­kosten des Kindes

Einkünfte Eltern gesamt

48 000 Euro

Sonder­ausgaben

- 7 500 Euro

Krank­heits­kosten/ Eltern

1 200 Euro

Krank­heits­kosten/ Kind

4 000 Euro

Zumut­barer Eigen­anteil (3 %)

1 440 Euro

Abzugs­fähige Krank­heits­kosten

- 3 760Euro

Zu versteuerndes Einkommen

36 740 Euro

Steuer (Splitting­tarif) 1

4 356 Euro

Steuerersparnis

1 002 Euro

Legende

1
Aus Vereinfachungs­gründen ohne Solidaritäts­zuschlag.

Tipp: Von der Krankenkasse erstattete Beträge müssen Sie von den Krank­heits­kosten abziehen. Privatversicherte dürfen nur Kosten absetzen, die ihre Kranken­versicherung ausdrück­lich nicht über­nimmt. Tragen Sie Krank­heits­kosten unabhängig von deren Höhe in die Steuererklärung ein. Derzeit prüft der Bundes­finanzhof (BFH), ob ein zumut­barer Eigen­anteil dafür zulässig ist. Da Steuer­bescheide in diesem Punkt vorläufig ergehen, können sie später korrigiert werden. Sie würden von einer positiven Entscheidung also auch ohne Einspruch profitieren.

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