Frank und Andrea sind nicht verheiratet, geben also separate Steuererklärungen ab. Für die Privatschule ihres Sohnes Niklas (12) hat Andrea im Vorjahr 3 000 Euro, Frank 13 000 Euro bezahlt. Als Sonderausgaben abzugsfähig sind 30 Prozent des Schulgeldes, maximal aber 5 000 Euro.
Bei nicht zusammenveranlagten Eltern macht jeder die Zahlungen geltend, die er getragen hat. Für beide Partner gilt der halbe Höchstbetrag, also 2 500 Euro. Um den Steuervorteil optimal auszunutzen, können Eltern in der „Anlage Kind“ eine günstigere Aufteilung des Höchstbetrages beantragen.
Hälftig aufgeteilter Höchstbetrag |
|
Schuldgeld/Mann |
13 000 Euro |
davon 30 Prozent |
3 900 Euro |
Tatsächlich abzugsfähig |
2 500 Euro |
Schuldgeld/Frau |
3 000 Euro |
davon 30 Prozent |
900 Euro |
Tatsächlich abzugsfähig |
900 Euro |
Abzug gesamt |
3 400 Euro |
Optimal aufgeteilter Höchstbetrag |
|
Schuldgeld/Mann |
13 000 Euro |
davon 30 Prozent |
3 900 Euro |
Optimaler Höchstbetrag |
4 000 Euro |
Tatsächlich abzugsfähig |
3 900 Euro |
Schuldgeld/Frau |
3 000 Euro |
davon 30 Prozent |
900 Euro |
Optimaler Höchstbetrag |
1 000 Euro |
Tatsächlich abzugsfähig |
900 Euro |
Abzug gesamt |
4 800 Euro |
Tipp: Lassen Sie sich von der Schule den angestrebten Abschluss und das gezahlte Schulgeld bescheinigen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind eine Schule besucht, die zu einem anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt. Absetzbar sind laufende Sach- und Personalkosten sowie Ausgaben für Klassenfahrten – dagegen keine Fahrt- und Verpflegungskosten. Wohnt Ihr Kind im Internat, sind die Kosten zwar nicht als Schulgeld, aber eventuell als Betreuungskosten absetzbar.
-
- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.