Steuertipps für Eltern

Unser Rat

0

Steuererklärung. Geben Sie eine Steuererklärung ab, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Nur so können Sie von Frei­beträgen und weiteren Steuer­vorteilen profitieren. Unver­heiratete Eltern rechnen jeder für sich mit dem Finanz­amt ab.

Betreuungs­kosten. Bei Unver­heirateten darf nur der Partner Ausgaben für Kinder­betreuung absetzen, der den Vertrag geschlossen und bezahlt hat. Entweder unter­schreiben beide oder der Haupt­verdiener. Macht dieser die Kosten allein geltend, muss er sie von seinem Konto bezahlen.

Unterhalt. Haben Sie keinen Kinder­geld­anspruch mehr, machen Sie Kosten für Unterhalt und Ausbildung im Rahmen des Unter­halts­frei­betrags als außergewöhnliche Belastung geltend (Beispiel 6).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.