Steuererklärung. Geben Sie eine Steuererklärung ab, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Nur so können Sie von Freibeträgen und weiteren Steuervorteilen profitieren. Unverheiratete Eltern rechnen jeder für sich mit dem Finanzamt ab.
Betreuungskosten. Bei Unverheirateten darf nur der Partner Ausgaben für Kinderbetreuung absetzen, der den Vertrag geschlossen und bezahlt hat. Entweder unterschreiben beide oder der Hauptverdiener. Macht dieser die Kosten allein geltend, muss er sie von seinem Konto bezahlen.
Unterhalt. Haben Sie keinen Kindergeldanspruch mehr, machen Sie Kosten für Unterhalt und Ausbildung im Rahmen des Unterhaltsfreibetrags als außergewöhnliche Belastung geltend (Beispiel 6).
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- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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