Kinder kosten Geld. Da ist jeder Euro willkommen. Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern Steuervorteile nutzen – ob verheiratet oder nicht. Wir rechnen sechs Fälle durch und zeigen, wie viel sich sparen lässt.
Vom Kinderwagen über Spielzeug bis zu Smartphone und coolen Klamotten – wer Kinder hat, spürt das deutlich am Geldbeutel. Zwar hat der Staat das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht. Das Plus betrug jedoch nur 4 Euro pro Kind und Monat. Eltern bekommen seither jeweils 188 Euro fürs erste und zweite, 194 Euro fürs dritte und 219 Euro für jedes weitere Kind. Ab 2016 gibt es nochmals 2 Euro mehr.
Kinderfreibetrag für Gutverdiener
Das Kindergeld ist eine Art Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Dieser steht Eltern zu, weil das Grundgesetz auch den Jüngsten ein steuerfreies Existenzminimum garantiert. An den Kinderfreibetrag ist ein weiterer Freibetrag gekoppelt, der den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf abdecken soll.
Eltern bekommen jedoch nur eines: das Kindergeld oder die beiden Freibeträge. Das Finanzamt ermittelt von sich aus, was günstiger ist. Es zieht die Freibeträge vom Einkommen ab und vergleicht die Steuerersparnis mit der Höhe des im Jahresverlauf ausgezahlten Kindergeldes. Ist die Ersparnis größer, bekommen Eltern die Differenz als Steuervorteil gutgeschrieben. Ist sie niedriger, bleibt es beim Kindergeld.
Für zusammenveranlagte Ehepaare mit einem Kind sorgen die Freibeträge 2015 ab einem gemeinsamen Einkommen von zirka 63 600 Euro für einen zusätzlichen Vorteil.
Das Kindergeld wird in jedem Fall gegengerechnet – auch wenn die Eltern es gar nicht beantragt haben. Sich statt des Kindergeldes einfach die vollen Freibeträge gutschreiben zu lassen, funktioniert also nicht.
Zusätzlich zu Kindergeld und Freibeträgen können Eltern weitere Steuervergünstigungen nutzen. Im Folgenden zeigen wir an sechs Beispielen, wie das für minderjährige und erwachsene Kinder funktioniert und wie viel Geld sich auf diese Weise sparen lässt.
-
- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.