
Verheiratete kommen automatisch in die Steuerklasse IV. Doch die Kombination ist nur optimal, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Ist das nicht der Fall, sollten sie die Klassen beim Finanzamt ändern, um gleich vom Splittingtarif zu profitieren. Sie können entweder III und V kombinieren oder beide die Klasse IV+Faktor wählen.
Tipp: Nachforderungen vermeiden Sie, wenn Sie als berufstätiges Paar beide IV+Faktor haben. Dann wird Ihre Steuerschuld anhand Ihres voraussichtlichen Jahresgehalts berechnet. Die Kombination III/V passt nur, wenn einer allein verdient oder rund 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns hat. Wie Sie günstig kombinieren, vergleichen Sie unter www.abgabenrechner.de, Stichwort „Faktorverfahren 2012“.
Elterngeld. Meldet sich Nachwuchs an, ändert sich die Rechnung. Jetzt sollte rechtzeitig derjenige in die Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in Klasse IV sein –, der den Großteil der Elternzeit nehmen will. Die Klasse III bringt das höchste Elterngeld.
Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes zählt dann nur noch die Klasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegt.
Beispiel: Elena und Martin Kaiser erwarten im Juni 2013 ihr Kind. Elena will die ersten zwölf Monate Elternzeit nehmen, Martin danach zwei Monate. Elena verdient 3 000 Euro Bruttolohn im Monat, Martin 4 000 Euro. Derzeit haben sie IV/IV kombiniert.
Elena sollte schnellstens in die III wechseln und Martin in die V. Wird ihr Kind im Juni 2013 geboren, bekommt Elena 1 325 Euro Elterngeld im Monat und Martin 1 220 Euro. Behalten beide die IV/IV, hätten sie während der Elternzeit 1 394 Euro weniger Elterngeld. Mit der Kombination III/V zahlen sie zwar mehr Lohnsteuern, aber das zu viel bezahlte Geld kann sich das Paar später über die Steuererklärung zurückholen.
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Wie oben SWT schreibt, wäre dies ein Auslaufmodell, mal abwarten wie sich die Politiker dazu verhalten.Grosser Vorteil für die Selbständigen! Der Mann schafft an und seine bezahlte Hausfrau ist Büroangestellte mit Arbeitszimmer.Da kann man schön an der Steuer herum tricksen und eifrig absetzen. Dazu ist doch der Splittingtarif wie geschaffen. Wie SWT schon im Artikel Auslaufmodell schreibt,schränkt das Finanzamt ein Teil der Tricksereien ein. Auch für den Lohnabhängigen ist der Splitt.-Tarif von Vorteil. Die Alleinstehenden und Geschiedene werden dafür doppelt bestraft,weil sie viele Kosten nicht teilen können,wie Miete,Heizung,Strom und Versicherungen. Dafür wird an anderen Ausgaben evt.auch viel gespart,wenn man keine Kinder hat und vorher einen teuren Partner hatte.
@Bettina1966 sie haben z.T.auch recht, aber warum so agressiv? Frauen, mit solchen selbstherrlichen eigensinnigen Sprüchen,sollte man schnell vergessen! Wie lange hält´s ein Mann bei Ihnen aus?
Entschuldigung? Ich denke, man kann in diesem Forum auch in einer angemesseren Weise und mit weniger Rechtschreibfehlern schreiben. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf diesen Kommentar, sondern auch auf Ihre bisher insgesamt 5 abgegebenen Kommentare: Der Inhalt und die äußere Form tut einem ja beim Lesen schon weh.
MfG,
Betty Mayer
Kommentar vom Autor gelöscht.
Die Steuern sind für mich kein Grund zum Heiraten,ich bin eine Gegenerin der Ehe,ich bin 45 JAhre alt ,haben einen FReund werde ihn aber nicht heiraten.Mit dieser REgel werden wir gezungen zum Heirtaten-oder was!! Ich werde es nie tun.Die können mich mal alle!!Ich bin ich und anders will ich nicht!!!
Eine Berechnung des Elterngeldes nach dem Netto-Lohn ist mehr als dämlich. Klar, dass die Eltern sich mit Ihren Steuerklassen neu orientieren werden um das Maximum rauszuholen.
Typisch nur, dass der Statt bei solchen "Schlupflöchern" reagiert und dem "treiben" einen Riegel vorschiebt ("Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben."). Wenn die doch nur bei anderen - Steuerzahler freundlichen - Entscheidungen auch so schnell und entscheidungsfreudig wären.
Naja, wir zumindest haben unsere Steuerklassenänderung "positiv" umgesetzt ;)