Mit der richtigen Steuerklasse sparen

Verheiratete kommen automatisch in die Steuerklasse IV. Doch die Kombination ist nur optimal, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Ist das nicht der Fall, sollten sie die Klassen beim Finanzamt ändern, um gleich vom Splittingtarif zu profitieren. Sie können entweder III und V kombinieren oder beide die Klasse IV+Faktor wählen.
Tipp: Nachforderungen vermeiden Sie, wenn Sie als berufstätiges Paar beide IV+Faktor haben. Dann wird Ihre Steuerschuld anhand Ihres voraussichtlichen Jahresgehalts berechnet. Die Kombination III/V passt nur, wenn einer allein verdient oder rund 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns hat. Wie Sie günstig kombinieren, vergleichen Sie unter www.abgabenrechner.de, Stichwort „Faktorverfahren 2012“.
Elterngeld. Meldet sich Nachwuchs an, ändert sich die Rechnung. Jetzt sollte rechtzeitig derjenige in die Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in Klasse IV sein –, der den Großteil der Elternzeit nehmen will. Die Klasse III bringt das höchste Elterngeld.
Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes zählt dann nur noch die Klasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegt.
Beispiel: Elena und Martin Kaiser erwarten im Juni 2013 ihr Kind. Elena will die ersten zwölf Monate Elternzeit nehmen, Martin danach zwei Monate. Elena verdient 3 000 Euro Bruttolohn im Monat, Martin 4 000 Euro. Derzeit haben sie IV/IV kombiniert.
Elena sollte schnellstens in die III wechseln und Martin in die V. Wird ihr Kind im Juni 2013 geboren, bekommt Elena 1 325 Euro Elterngeld im Monat und Martin 1 220 Euro. Behalten beide die IV/IV, hätten sie während der Elternzeit 1 394 Euro weniger Elterngeld. Mit der Kombination III/V zahlen sie zwar mehr Lohnsteuern, aber das zu viel bezahlte Geld kann sich das Paar später über die Steuererklärung zurückholen.