Vermögen: Geld und Immobilien
Erbe. Ehepartner dürfen sich gegenseitig alle zehn Jahre 500 000 Euro steuerfrei schenken oder so viel vererben. Ohne Trauschein sind nur 20 000 Euro steuerfrei drin.
Grundstück. Ehepartner können sich gegenseitig Grundstücke entgeltlich übertragen, ohne dass sie Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Kapitalerträge. Ehepaare erhalten gemeinsam bis zu 1 602 Euro Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Jahr steuerfrei – auch schon im Hochzeitsjahr. Liegt der Grenzsteuersatz ihres Einkommens unter 25 Prozent, gibt es nach Antrag auf Günstigerprüfung in der Jahresabrechnung eine Steuererstattung.
Riester-Vertrag. Ist ein Partner selbstständig oder hat kein eigenes Einkommen, kann er durch seinen Ehepartner als „mittelbar Berechtigter“ auch Riester-Zulagen bekommen. Er muss mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.