Ehepaare: Kleines Pflaster vom Amt

Ehepaare haben einen Vorteil bei den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können zum Beispiel höhere Krankheitskosten geltend machen, weil ihre „zumutbare Belastung“ etwas niedriger ist als die von Singles ohne Kinder.
Eigenanteil. Der zumutbare Eigenanteil, den das Finanzamt von den Krankheitskosten abzieht, beträgt je nach Zahl der Kinder für Ehepaare zwischen 1 und 6 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerabrechnung.
Beispiel Im Jahr 2012 muss Familie Kühne 1 200 Euro Krankheitskosten ohne Steuervorteil selbst tragen. Das sind 3 Prozent ihrer Jahreseinkünfte von 40 000 Euro. Die Familie hat aber viel höhere Ausgaben: 1 100 Euro für die Kur der Mutter, 2 200 Euro für das Zahnimplantat und die Medikamente des Vaters sowie 700 Euro für die Chefarztbehandlung des Sohnes. Von den insgesamt 4 000 Euro gehen die 1 200 Euro ab. Die restlichen 2 800 Euro erkennt das Finanzamt an.
Krankheitskosten. Steuerlich zählen Rechnungen für medizinische Behandlungen, Zahnimplantate, verordnete Brillen, Kontaktlinsen, Augenoperationen im Lasik-Verfahren, Rollstühle, Schuheinlagen, Hörgeräte, Arzneien und Zuzahlungen dafür. Achtung: Für Kuren und alternative Therapien ist ein Gutachten vom Amtsarzt oder medizinischen Dienst vor Behandlungsbeginn wichtig.
Tipp: Ob die Adoptionskosten eines Kindes zählen, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Das Finanzamt soll sie wie Ausgaben für eine künstliche Befruchtung anerkennen. Geklagt hat ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen kann (Az. VI R 60/11).