
Ehepaare haben einen Vorteil bei den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können zum Beispiel höhere Krankheitskosten geltend machen, weil ihre „zumutbare Belastung“ etwas niedriger ist als die von Singles ohne Kinder.
Eigenanteil. Der zumutbare Eigenanteil, den das Finanzamt von den Krankheitskosten abzieht, beträgt je nach Zahl der Kinder für Ehepaare zwischen 1 und 6 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerabrechnung.
Beispiel Im Jahr 2012 muss Familie Kühne 1 200 Euro Krankheitskosten ohne Steuervorteil selbst tragen. Das sind 3 Prozent ihrer Jahreseinkünfte von 40 000 Euro. Die Familie hat aber viel höhere Ausgaben: 1 100 Euro für die Kur der Mutter, 2 200 Euro für das Zahnimplantat und die Medikamente des Vaters sowie 700 Euro für die Chefarztbehandlung des Sohnes. Von den insgesamt 4 000 Euro gehen die 1 200 Euro ab. Die restlichen 2 800 Euro erkennt das Finanzamt an.
Krankheitskosten. Steuerlich zählen Rechnungen für medizinische Behandlungen, Zahnimplantate, verordnete Brillen, Kontaktlinsen, Augenoperationen im Lasik-Verfahren, Rollstühle, Schuheinlagen, Hörgeräte, Arzneien und Zuzahlungen dafür. Achtung: Für Kuren und alternative Therapien ist ein Gutachten vom Amtsarzt oder medizinischen Dienst vor Behandlungsbeginn wichtig.
Tipp: Ob die Adoptionskosten eines Kindes zählen, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Das Finanzamt soll sie wie Ausgaben für eine künstliche Befruchtung anerkennen. Geklagt hat ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen kann (Az. VI R 60/11).
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Wie oben SWT schreibt, wäre dies ein Auslaufmodell, mal abwarten wie sich die Politiker dazu verhalten.Grosser Vorteil für die Selbständigen! Der Mann schafft an und seine bezahlte Hausfrau ist Büroangestellte mit Arbeitszimmer.Da kann man schön an der Steuer herum tricksen und eifrig absetzen. Dazu ist doch der Splittingtarif wie geschaffen. Wie SWT schon im Artikel Auslaufmodell schreibt,schränkt das Finanzamt ein Teil der Tricksereien ein. Auch für den Lohnabhängigen ist der Splitt.-Tarif von Vorteil. Die Alleinstehenden und Geschiedene werden dafür doppelt bestraft,weil sie viele Kosten nicht teilen können,wie Miete,Heizung,Strom und Versicherungen. Dafür wird an anderen Ausgaben evt.auch viel gespart,wenn man keine Kinder hat und vorher einen teuren Partner hatte.
@Bettina1966 sie haben z.T.auch recht, aber warum so agressiv? Frauen, mit solchen selbstherrlichen eigensinnigen Sprüchen,sollte man schnell vergessen! Wie lange hält´s ein Mann bei Ihnen aus?
Entschuldigung? Ich denke, man kann in diesem Forum auch in einer angemesseren Weise und mit weniger Rechtschreibfehlern schreiben. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf diesen Kommentar, sondern auch auf Ihre bisher insgesamt 5 abgegebenen Kommentare: Der Inhalt und die äußere Form tut einem ja beim Lesen schon weh.
MfG,
Betty Mayer
Kommentar vom Autor gelöscht.
Die Steuern sind für mich kein Grund zum Heiraten,ich bin eine Gegenerin der Ehe,ich bin 45 JAhre alt ,haben einen FReund werde ihn aber nicht heiraten.Mit dieser REgel werden wir gezungen zum Heirtaten-oder was!! Ich werde es nie tun.Die können mich mal alle!!Ich bin ich und anders will ich nicht!!!
Eine Berechnung des Elterngeldes nach dem Netto-Lohn ist mehr als dämlich. Klar, dass die Eltern sich mit Ihren Steuerklassen neu orientieren werden um das Maximum rauszuholen.
Typisch nur, dass der Statt bei solchen "Schlupflöchern" reagiert und dem "treiben" einen Riegel vorschiebt ("Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben."). Wenn die doch nur bei anderen - Steuerzahler freundlichen - Entscheidungen auch so schnell und entscheidungsfreudig wären.
Naja, wir zumindest haben unsere Steuerklassenänderung "positiv" umgesetzt ;)