Hochzeitspaare: In guten wie in schlechten Zeiten

Gibt sich ein Paar standesamtlich das Jawort, kann es schon im selben Jahr vom Splittingtarif profitieren – auch wenn es erst am 31. Dezember heiratet. Die Vermählten erhalten eine Steuerentlastung, wenn das Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch ist (siehe Tabelle).
Steuer. Damit verheiratete Arbeitnehmer nicht auf die Steuervorteile warten müssen, können sie sofort günstige Steuerklassen wählen. Im nächsten Jahr müssen sie dann in ihrer Steuererklärung „Zusammenveranlagung“ ankreuzen – auch wenn sie im Vorjahr nur einen Tag verheiratet waren.
Tipp: Holen Sie sich Ihre Steuerkarte oder die Ersatzbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber und beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt die Änderung der Steuerklassen (siehe „Mit der richtigen Steuerklasse sparen“).
Trennung. Die gemeinsame Steuererklärung und somit den Splittingtarif können Ehepaare auch noch wählen, wenn sie sich in diesem Jahr getrennt haben.
Tipp: Sie bekommen den Splittingtarif sogar, wenn Sie am 1. Januar getrennt waren und sich wieder versöhnt haben. Sie müssen dem Finanzamt nur nachweisen, dass Sie als Ehepaar mehr als einen Monat wieder zusammengelebt haben. Das muss die Behörde selbst dann akzeptieren, wenn die Versöhnung doch gescheitert ist (Finanzgericht Nürnberg, Az. VI 160/2004).
Witwensplitting. Wenn im vergangenen Jahr der Ehepartner gestorben ist, kann der überlebende Partner noch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen. Das geht für 2012 auch dann, wenn er wieder geheiratet hat und die besondere Veranlagung wählt.
Tipp: Um den Steuervorteil zu erhalten, müssen Sie im Mantelbogen der Steuererklärung „verwitwet seit dem …“ eintragen.