
Häufig bringen Ehepartner Kinder aus früheren Beziehungen mit. Die Patchworkfamilie muss besondere Steuerregeln beachten. Jeder Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag von 2 184 Euro plus den halben Betreuungsfreibetrag von 1 320 Euro für sein mitgebrachtes Kind.
Beispiel: Laura Teil bringt Tochter Nora mit, Johannes Teil Sohn Erik. Für beide Kinder bekommen die Eltern je die halben Freibeträge. Das Ehepaar Teil hat 70 000 Euro Einkommen im Jahr 2012. Die halben Freibeträge für Kinder (2 3 504 Euro) bringen ihm mehr als das halbe Kindergeld für Nora und Erik (2 1 104 Euro). Sie zahlen 2 441 Euro weniger Steuern und Soli.
Laura Teil könnte jetzt sogar den vollen Kinderfreibetrag bekommen, weil Noras Vater arbeitslos ist und keinen Unterhalt zahlen kann. Doch die Übertragung bringt ihr nur 74 Euro Steuervorteil, weil sich das Ehepaar dann auch das volle statt das halbe Kindergeld für Nora anrechnen lassen muss.
Wesentlich mehr lohnen würde sich für Laura die Übertragung des halben Betreuungsfreibetrags von Noras Vater. Damit zahlt das junge Ehepaar 447 Euro weniger. Dem kann der Vater aber widersprechen, wenn er Nora regelmäßig betreut.
Tipp: Sind Sie erst nach der Hochzeit zusammengezogen und lebten vorher mit Ihren Kindern allein, können Sie bis zu 1 308 Euro Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (pro Monat 109 Euro) noch anteilig bis zum Heiratsmonat erhalten. Das klappt, wenn Sie die getrennte Veranlagung nehmen (Finanzgericht Brandenburg, Az. 1 K 2232/06).
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Wie oben SWT schreibt, wäre dies ein Auslaufmodell, mal abwarten wie sich die Politiker dazu verhalten.Grosser Vorteil für die Selbständigen! Der Mann schafft an und seine bezahlte Hausfrau ist Büroangestellte mit Arbeitszimmer.Da kann man schön an der Steuer herum tricksen und eifrig absetzen. Dazu ist doch der Splittingtarif wie geschaffen. Wie SWT schon im Artikel Auslaufmodell schreibt,schränkt das Finanzamt ein Teil der Tricksereien ein. Auch für den Lohnabhängigen ist der Splitt.-Tarif von Vorteil. Die Alleinstehenden und Geschiedene werden dafür doppelt bestraft,weil sie viele Kosten nicht teilen können,wie Miete,Heizung,Strom und Versicherungen. Dafür wird an anderen Ausgaben evt.auch viel gespart,wenn man keine Kinder hat und vorher einen teuren Partner hatte.
@Bettina1966 sie haben z.T.auch recht, aber warum so agressiv? Frauen, mit solchen selbstherrlichen eigensinnigen Sprüchen,sollte man schnell vergessen! Wie lange hält´s ein Mann bei Ihnen aus?
Entschuldigung? Ich denke, man kann in diesem Forum auch in einer angemesseren Weise und mit weniger Rechtschreibfehlern schreiben. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf diesen Kommentar, sondern auch auf Ihre bisher insgesamt 5 abgegebenen Kommentare: Der Inhalt und die äußere Form tut einem ja beim Lesen schon weh.
MfG,
Betty Mayer
Kommentar vom Autor gelöscht.
Die Steuern sind für mich kein Grund zum Heiraten,ich bin eine Gegenerin der Ehe,ich bin 45 JAhre alt ,haben einen FReund werde ihn aber nicht heiraten.Mit dieser REgel werden wir gezungen zum Heirtaten-oder was!! Ich werde es nie tun.Die können mich mal alle!!Ich bin ich und anders will ich nicht!!!
Eine Berechnung des Elterngeldes nach dem Netto-Lohn ist mehr als dämlich. Klar, dass die Eltern sich mit Ihren Steuerklassen neu orientieren werden um das Maximum rauszuholen.
Typisch nur, dass der Statt bei solchen "Schlupflöchern" reagiert und dem "treiben" einen Riegel vorschiebt ("Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben."). Wenn die doch nur bei anderen - Steuerzahler freundlichen - Entscheidungen auch so schnell und entscheidungsfreudig wären.
Naja, wir zumindest haben unsere Steuerklassenänderung "positiv" umgesetzt ;)