Freibeträge: Meine, deine, unsere Kinder

Häufig bringen Ehepartner Kinder aus früheren Beziehungen mit. Die Patchworkfamilie muss besondere Steuerregeln beachten. Jeder Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag von 2 184 Euro plus den halben Betreuungsfreibetrag von 1 320 Euro für sein mitgebrachtes Kind.
Beispiel: Laura Teil bringt Tochter Nora mit, Johannes Teil Sohn Erik. Für beide Kinder bekommen die Eltern je die halben Freibeträge. Das Ehepaar Teil hat 70 000 Euro Einkommen im Jahr 2012. Die halben Freibeträge für Kinder (2 3 504 Euro) bringen ihm mehr als das halbe Kindergeld für Nora und Erik (2 1 104 Euro). Sie zahlen 2 441 Euro weniger Steuern und Soli.
Laura Teil könnte jetzt sogar den vollen Kinderfreibetrag bekommen, weil Noras Vater arbeitslos ist und keinen Unterhalt zahlen kann. Doch die Übertragung bringt ihr nur 74 Euro Steuervorteil, weil sich das Ehepaar dann auch das volle statt das halbe Kindergeld für Nora anrechnen lassen muss.
Wesentlich mehr lohnen würde sich für Laura die Übertragung des halben Betreuungsfreibetrags von Noras Vater. Damit zahlt das junge Ehepaar 447 Euro weniger. Dem kann der Vater aber widersprechen, wenn er Nora regelmäßig betreut.
Tipp: Sind Sie erst nach der Hochzeit zusammengezogen und lebten vorher mit Ihren Kindern allein, können Sie bis zu 1 308 Euro Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (pro Monat 109 Euro) noch anteilig bis zum Heiratsmonat erhalten. Das klappt, wenn Sie die getrennte Veranlagung nehmen (Finanzgericht Brandenburg, Az. 1 K 2232/06).