
Klar, der Grund für eine Heirat ist die Liebe und nicht die Steuer. Dennoch sollten Paare ihre steuerlichen Vorteile kennen, um nichts zu verschenken. Der Trauschein ist geldwert, wenn ein Partner weniger verdient als der andere, weil dann der Splittingtarif zum Zuge kommt und die Steuerlast weniger stark steigt. Das hilft jungen Familien, wenn Eltern wegen der Kinder weniger Einkommen haben. Finanztest klärt auf.
Vorteil bei unterschiedlichem Verdienst
Nach der gemeinsamen Steuererklärung eines Ehepaares addiert das Finanzamt die Einkünfte der Partner. Erst wenn das gemeinsame Einkommen 16 008 Euro übersteigt, muss das Ehepaar nach dem Splittingtarif Steuern zahlen. Bei Ledigen sind nach dem Grundtarif ab 8 004 Euro Steuern fällig. Doch nicht immer geht die Steuerrechnung nach der Hochzeit auf. Müssen beide ungefähr gleich viel im Jahr versteuern, haben sie keinen Vorteil vom Splittingtarif. Dann zahlen sie genau so viel wie Singles nach dem Grundtarif.
Steuervorteil sofort
Gibt sich ein Paar standesamtlich das Jawort, kann es schon im selben Jahr vom Splittingtarif profitieren – auch wenn es erst am 31. Dezember heiratet. Die Vermählten erhalten eine Steuerentlastung, wenn das Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch ist. Damit verheiratete Arbeitnehmer nicht auf die Steuervorteile warten müssen, können sie sofort günstige Steuerklassen wählen. Im nächsten Jahr müssen sie in ihrer Steuererklärung „Zusammenveranlagung“ ankreuzen – auch wenn sie im Vorjahr nur einen Tag verheiratet waren.
Die richtige Steuerklasse wählen
Verheiratete kommen automatisch in die Steuerklasse IV. Doch die Kombination ist nur optimal, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Ist das nicht der Fall, sollten sie die Klassen beim Finanzamt ändern, um gleich vom Splittingtarif zu profitieren. Sie können entweder III und V kombinieren oder beide die Klasse IV+Faktor wählen.
Neue Regeln beim Elterngeld 2013
Meldet sich Nachwuchs an, ändert sich die Rechnung. Jetzt sollte rechtzeitig derjenige in die Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in Klasse IV sein –, der den Großteil der Elternzeit nehmen will. Die Klasse III bringt das höchste Elterngeld.
Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes zählt dann nur noch die Klasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegt.
Auslaufmodell getrennte Veranlagung
Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare zum letzten Mal alternativ zur gemeinsamen Veranlagung die getrennte wählen. Mit der getrennten Veranlagung zahlen zum Beispiel Paare häufig weniger Einkommensteuer, wenn ein Partner Elterngeld erhalten hat. Diese Paare müssen sich nun auf Einschnitte einstellen. Statt der getrennten Veranlagung gibt es für Ehepaare ab dem Veranlagungsjahr 2013 wie für Singles nur noch die Einzelveranlagung nach dem Grundtarif. Dann können die Ehepartner bei der Einzelveranlagung – anders als bisher – ihre gemeinsamen Aufwendungen nicht mehr beliebig zuordnen. Sie dürfen die Kosten nur halbieren oder nach der jeweiligen wirtschaftlichen Belastung aufteilen. Nach wie vor gibt es aber die gemeinsame Veranlagung mit dem Splittingtarif. Sie ist für die meisten am günstigsten.
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Wie oben SWT schreibt, wäre dies ein Auslaufmodell, mal abwarten wie sich die Politiker dazu verhalten.Grosser Vorteil für die Selbständigen! Der Mann schafft an und seine bezahlte Hausfrau ist Büroangestellte mit Arbeitszimmer.Da kann man schön an der Steuer herum tricksen und eifrig absetzen. Dazu ist doch der Splittingtarif wie geschaffen. Wie SWT schon im Artikel Auslaufmodell schreibt,schränkt das Finanzamt ein Teil der Tricksereien ein. Auch für den Lohnabhängigen ist der Splitt.-Tarif von Vorteil. Die Alleinstehenden und Geschiedene werden dafür doppelt bestraft,weil sie viele Kosten nicht teilen können,wie Miete,Heizung,Strom und Versicherungen. Dafür wird an anderen Ausgaben evt.auch viel gespart,wenn man keine Kinder hat und vorher einen teuren Partner hatte.
@Bettina1966 sie haben z.T.auch recht, aber warum so agressiv? Frauen, mit solchen selbstherrlichen eigensinnigen Sprüchen,sollte man schnell vergessen! Wie lange hält´s ein Mann bei Ihnen aus?
Entschuldigung? Ich denke, man kann in diesem Forum auch in einer angemesseren Weise und mit weniger Rechtschreibfehlern schreiben. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf diesen Kommentar, sondern auch auf Ihre bisher insgesamt 5 abgegebenen Kommentare: Der Inhalt und die äußere Form tut einem ja beim Lesen schon weh.
MfG,
Betty Mayer
Kommentar vom Autor gelöscht.
Die Steuern sind für mich kein Grund zum Heiraten,ich bin eine Gegenerin der Ehe,ich bin 45 JAhre alt ,haben einen FReund werde ihn aber nicht heiraten.Mit dieser REgel werden wir gezungen zum Heirtaten-oder was!! Ich werde es nie tun.Die können mich mal alle!!Ich bin ich und anders will ich nicht!!!
Eine Berechnung des Elterngeldes nach dem Netto-Lohn ist mehr als dämlich. Klar, dass die Eltern sich mit Ihren Steuerklassen neu orientieren werden um das Maximum rauszuholen.
Typisch nur, dass der Statt bei solchen "Schlupflöchern" reagiert und dem "treiben" einen Riegel vorschiebt ("Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben."). Wenn die doch nur bei anderen - Steuerzahler freundlichen - Entscheidungen auch so schnell und entscheidungsfreudig wären.
Naja, wir zumindest haben unsere Steuerklassenänderung "positiv" umgesetzt ;)