
Klar, der Grund für eine Heirat ist die Liebe und nicht die Steuer. Dennoch sollten Paare ihre steuerlichen Vorteile kennen, um nichts zu verschenken. Der Trauschein ist geldwert, wenn ein Partner weniger verdient als der andere, weil dann der Splittingtarif zum Zuge kommt und die Steuerlast weniger stark steigt. Das hilft jungen Familien, wenn Eltern wegen der Kinder weniger Einkommen haben. Finanztest klärt auf.
Vorteil bei unterschiedlichem Verdienst
Nach der gemeinsamen Steuererklärung eines Ehepaares addiert das Finanzamt die Einkünfte der Partner. Erst wenn das gemeinsame Einkommen 16 008 Euro übersteigt, muss das Ehepaar nach dem Splittingtarif Steuern zahlen. Bei Ledigen sind nach dem Grundtarif ab 8 004 Euro Steuern fällig. Doch nicht immer geht die Steuerrechnung nach der Hochzeit auf. Müssen beide ungefähr gleich viel im Jahr versteuern, haben sie keinen Vorteil vom Splittingtarif. Dann zahlen sie genau so viel wie Singles nach dem Grundtarif.
Steuervorteil sofort
Gibt sich ein Paar standesamtlich das Jawort, kann es schon im selben Jahr vom Splittingtarif profitieren – auch wenn es erst am 31. Dezember heiratet. Die Vermählten erhalten eine Steuerentlastung, wenn das Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch ist. Damit verheiratete Arbeitnehmer nicht auf die Steuervorteile warten müssen, können sie sofort günstige Steuerklassen wählen. Im nächsten Jahr müssen sie in ihrer Steuererklärung „Zusammenveranlagung“ ankreuzen – auch wenn sie im Vorjahr nur einen Tag verheiratet waren.
Die richtige Steuerklasse wählen
Verheiratete kommen automatisch in die Steuerklasse IV. Doch die Kombination ist nur optimal, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Ist das nicht der Fall, sollten sie die Klassen beim Finanzamt ändern, um gleich vom Splittingtarif zu profitieren. Sie können entweder III und V kombinieren oder beide die Klasse IV+Faktor wählen.
Neue Regeln beim Elterngeld 2013
Meldet sich Nachwuchs an, ändert sich die Rechnung. Jetzt sollte rechtzeitig derjenige in die Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in Klasse IV sein –, der den Großteil der Elternzeit nehmen will. Die Klasse III bringt das höchste Elterngeld.
Achtung: Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, muss die Steuerklasse mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes zählt dann nur noch die Klasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegt.
Auslaufmodell getrennte Veranlagung
Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare zum letzten Mal alternativ zur gemeinsamen Veranlagung die getrennte wählen. Mit der getrennten Veranlagung zahlen zum Beispiel Paare häufig weniger Einkommensteuer, wenn ein Partner Elterngeld erhalten hat. Diese Paare müssen sich nun auf Einschnitte einstellen. Statt der getrennten Veranlagung gibt es für Ehepaare ab dem Veranlagungsjahr 2013 wie für Singles nur noch die Einzelveranlagung nach dem Grundtarif. Dann können die Ehepartner bei der Einzelveranlagung – anders als bisher – ihre gemeinsamen Aufwendungen nicht mehr beliebig zuordnen. Sie dürfen die Kosten nur halbieren oder nach der jeweiligen wirtschaftlichen Belastung aufteilen. Nach wie vor gibt es aber die gemeinsame Veranlagung mit dem Splittingtarif. Sie ist für die meisten am günstigsten.