
Sparer können viel zu ihrem Vorteil beim Finanzamt erreichen. Der Abzug von 25 Prozent Abgeltungsteuer muss oft nicht sein. Zuviel gezahlte Steuer muss das Finanzamt nach Antrag auf Günstigerprüfung erstatten – zum Beispiel bei Rentnern und Geringverdienern, deren persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Anleger, die ihren Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben, können überlegen, ob sie einen Teil ihrer Ersparnisse zum Beispiel ihren Kinder schenken. Gleich handeln müssen Sparer, die 2012 bei einer Bank in Deutschland mit Wertpapieren Verlust gemacht haben, den sie gern mit einem Gewinn bei einer anderen Bank verrechnen wollen. Doch das ist bei weitem noch nicht alles, was Anleger beim Finanzamt herausholen können.
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