Das sind Ihre Werbungskosten 2009
Ausgaben für den Beruf | Wichtige Details |
Für Arbeitsmittel wie Fachbücher, Fachzeitschriften, Aktentaschen und andere Arbeitsmittel | Kosten für beruflich bedingte Anschaffungen. Zeitungen und Zeitschriften sind häufig nur anerkannt, wenn sie nur berufsbezogen Informationen und kein Allgemeinwissen vermitteln. |
Für das Arbeitszimmer daheim | Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, zählen alle anteiligen Kosten für Miete, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Reinigung, Betriebskosten, Gebäudeabschreibung, Finanzierungskosten und auch Ausgaben für übliche Ausstattung und für die Renovierung. |
Für Berufsverbände | Gezahlte Beiträge zum Beispiel für die Gewerkschaft. |
Für Berufsbekleidung, die typisch für den Beruf ist, zum Beispiel Büro-, Labor- oder Ärztekittel, Arbeitsanzüge und Schutzkleidung von Monteuren und Bauhandwerkern, Uniform, Zunft- oder Bühnenkleidung | Es zählen die Reinigungskosten auch für die Wäsche daheim. Zum Beispiel für ein Kilogramm Wäsche in einem Zweipersonenhaushalt: 0,50 Euro für Kochwäsche, 0,48 Euro Buntwäsche, 0,60 Euro Feinwäsche, 0,34 Euro Trocknungskosten (FG Baden-Württemberg, Az. 3 K 202/04, EFG 2006, S. 811, nach Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 2002). |
Für Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfallversicherungen | Gezahlte, auch anteilige Beiträge, die berufliche Risiken abdecken, laut Zahlungsbeleg. |
Für Berufskrankheiten, die anerkannt sind | Arzt-, Krankenhaus-, Kurkosten laut Zahlungsbeleg |
Für Bewerbungen, auch wenn sie keinen Erfolg hatten, zum Beispiel Kosten für berufliche Fachbücher, Fachzeitschriften, Kurse zur Vorbereitung der Bewerbung, Stellengesuche, Bewerbungsgespräche – auch bei Arbeitslosigkeit und Umschulungen | Statt Quittungsbelegen sind auch geschätzte Kosten möglich: je Bewerbung mit Bewerbungsmappe rund 8,50 Euro, ohne rund 2,50 Euro (Finanzgericht Köln, Az. 7 K 932/03, DStRE 2004, S. 1 455). Tipp Die Zahl der Bewerbungen weisen Sie am besten mit Durchschriften der Bewerbungsschreiben, Antwortschreiben der Firmen oder Eingangsbestätigungen nach. |
Für Ehrenamt als Betriebs-, Personalrats-, Gewerkschafts-, Berufsverbandsmitglied | Kosten für Literatur und für andere Arbeitsmittel fürs Ehrenamt und für Fahrt-, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen auf Tagungen und Lehrgängen. |
Für Kontoführungsgebühr | 16 Euro pauschal für das Gehaltskonto oder Kosten für je eine Überweisung und eine Abhebung pro Monat. |
Für Anwalts- und Gerichtskosten, | Nachgewiesene Kosten laut Beleg. |
Für Bewirtungskosten aus beruflichen Anlässen wie Konferenzen, | Nachgewiesene Kosten laut Beleg, zum Beispiel für Kosten einer Feier anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Behörde (BFH, Az. VI R 68/06) oder Mittag und Kuchen als Belohnung der Mitarbeiter (BFH, Az. VI R 33/07). Ausnahme: Bei Bewirtung von Firmenkunden oder externen Fachkollegen nur 70 Prozent der Kosten gemäß der Rechnung. Tipp Für das Finanzamt untermauern Sie die berufliche Veranlassung, wenn der Chef als Gastgeber auftritt und die Gästeliste bestimmt, die Gäste Kollegen, Geschäftsfreunde, Mitarbeiter, Angehörige des öffentlichen Lebens und der Presse und Verbandsvertreter sind oder das Fest in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers stattfindet und den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung und nicht einer privaten Feier hat. |
Für Kundengeschenke von Arbeitnehmern mit erfolgsabhängigem Gehalt | Nachgewiesene Kosten samt Beleg mit Namen des Kunden, jedoch maximal 35 Euro jährlich pro Kunde. |
Für Kostenersatz wegen Diebstahl auf Dienstreisen | Nachgewiesener Verlust des Reisegepäcks – je nach restlicher Nutzungsdauer. |
Für Steuerberatungskosten, die den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit zuzuordnen sind, zum Beispiel für das Ausfüllen der Anlage N | Nachgewiesene Kosten einschließlich Fahrtkosten zum Berater. Ist der berufliche Kostenanteil bei PC-Programm, Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerfachliteratur nicht abzugrenzen, gelten die im Artikel im Abschnitt „Chancen für Steuerberatungskosten“ beschriebenen Sonderregeln. |
Für Kosten eines Unfalls auf dem Arbeitsweg, der Arbeitsstätte, Dienstreise, auch auf dem Weg zur Zweitwohnung des doppelten Haushalts | Bestrittene Kosten wie zum Beispiel Reparaturkosten des eigenen sowie des Fahrzeugs vom Unfallgegner, auch wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg selbst verschuldet war – außer bei Alkohol am Steuer. |