
Wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige jetzt ihre Steuererklärung für 2009 machen, können sie sich schon bald über eine Stange Geld vom Finanzamt freuen. test.de gibt Tipps, welche Ausgaben sich in der Steuererklärung besonders lohnen. Mehr dazu im Finanztest Spezial Steuern 2010.
30 Cent pro Kilometer

Mit dem Arbeitsweg kassiert fast jeder mühelos den ersten großen Posten Werbungskosten. Die Pendlerpauschale erhält jeder Berufstätige, egal ob er mit Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad oder zu Fuß von zuhause startet. Jeder Entfernungskilometer zählt mit. Seit dem die Richter am Bundesverfassungsgerichts die gekürzte Entfernungspauschale als verfassungswidrig einstuften, überweist das Finanzamt den Steuerzahlern für den Weg zur Arbeit 30 Cent ab dem ersten Kilometer. Dank dieses Urteils können Pendler für die Jahre 2007 bis 2009 im besten Fall über 1 300 Euro mehr Werbungskosten absetzen, als von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen.
Schnell fast tausend Euro mehr
Beispiel: Hat ein Berufstätiger an 230 Arbeitstagen zum Beispiel 14 Kilometer zum Arbeitsplatz zurückgelegt, kann er bereits 966 Euro in seiner Jahresabrechnung absetzen: 230 Arbeitstage x 14 Kilometer x 0,30 Euro. Damit ist eine Steuererstattung schon mal sicher, denn er hat 46 Euro (966 Euro – 920 Euro) höhere Werbungskosten, als das Finanzamt ohnehin pauschal anerkennt.
Tipp: Geben Sie Ihre Fahrtkosten und andere Werbungskosten in der Steuererklärung für 2008 an, wenn alle Ausgaben zusammen die Pauschale von 920 Euro überschreiten. Jeder Euro über der Grenze senkt Ihre Steuerbelastung.
Zu den Werbungskosten zählen neben den Kosten für den Arbeitsweg auch Kosten für Berufsbekleidung, Fortbildungen, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge oder einen beruflich bedingten Umzug, siehe Tabelle.
Steuern sparen mit Handwerkern

Der nächste Batzen ist in vielen Steuererklärungen die Ausgaben für Dienstleister im Haushalt – natürlich nur, wenn die Helfer nicht schwarz gearbeitet haben. Für Handwerkerarbeiten daheim hat sich der Steuerabzug sogar verdoppelt. Statt bisher 600 Euro sind seit 2009 bis zu 1 200 Euro Steuerabzug möglich. Für den Maler, der die Wohnung streicht, zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (maximal 1 200 Euro) von der Steuerschuld ab. Auch für andere Helfer, die kochen, waschen, bügeln, putzen, betreuen, einkaufen, gärtnern oder andere übliche Arbeiten im Haushalt übernehmen, ist seit 2009 mehr drin. Maximal zieht die Behörde 4 000 Euro von der Steuerschuld ab. Hier erkennt das Finanzamt ebenfalls immer nur 20 Prozent von maximal 20 000 Euro Lohn- und Fahrtkosten an, die selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen im Jahr in Rechnung stellen.
Tipp: Lassen Sie in den Rechnungen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten immer getrennt von den Materialkosten aufführen. Eine Schätzung ist nicht möglich.
Betreuungskosten für die Kinder

Mütter und Väter, die berufstätig sind, rechnen ihre Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung ab. Wo die Kinder untergebracht sind, spielt keine Rolle. Für jedes Kind können Eltern bis 6 000 Euro Betreuungskosten im Jahr als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen. Davon berücksichtigt das Finanzamt derzeit zwei Drittel, also maximal 4 000 Euro. Gegen die Kappung der Kosten gibt es eine Klage vor dem Bundesfinanzhof, in die sich alle Eltern einklinken können (Az. X R 42/09). Für den Abzug zählen nur die reinen Betreuungskosten und keine Kosten für Verpflegung, zum Beispiel im Kindergarten.
Mutter spart 480 Euro
Beispiel: Eine Mutter geht nach der Babypause seit Mai 2009 wieder arbeiten. Sie lässt ihren einjährigen Sohn von einer Tagesmutter betreuen. Dafür bezahlt sie im Monat 300 Euro. Das waren im Jahr 2009 insgesamt 2 400 Euro (8 Monate à 300 Euro). Zwei Drittel von 2 400 Euro erkennt das Finanzamt an. Die Mutter kann 1 600 Euro wie Werbungskosten abziehen. Sie zahlt mit 30 Prozent Steuersatz 480 Euro Einkommensteuer weniger. Außerdem sinken ihr Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Noch günstiger wäre es für sie, wenn ihr Chef einen Teil der Kosten übernehmen würde.
Tipp: Bezahlen Sie die Betreuungskosten niemals bar. Die Zahlung muss immer über ein Konto laufen. Dafür kann das Finanzamt Rechnungen und Überweisungsbelege fordern.
Kirchensteuer und Ausbildungskosten
Schnell Steuern sparen können Steuerzahler mit Sonderausgaben, weil das Finanzamt dafür im Steuerbescheid ohne Nachweis nur 36 Euro berücksichtigt. Für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, setzt es 72 Euro an. Viele können mehr abrechnen, weil sie 2009 gespendet haben, Ausbildungskosten hatten, Unterhalt an den Ex gezahlt haben oder der Arbeitgeber Kirchensteuer vom Lohn einbehalten hat. Besonders belohnt werden Spenden.
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