Steu­erspar­rechner Diese Steuerersparnis ist durch zusätzliche Ausgaben drin

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Steu­erspar­rechner - Diese Steuerersparnis ist durch zusätzliche Ausgaben drin

Steu­erspar­rechner. Beim Finanz­amt senkt jede zusätzliche Ausgabe die Steuer – je nach Einkommen jedoch verschieden stark. © Getty Images / ollo

Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungs­kosten? Antworten gibt unser Steu­erspar­rechner – auch schon für 2024.

Ihr Steu­erspar­rechner für 2021 bis 2024

Unser Steu­erspar­rechner berück­sichtigt die neuesten Änderungen im Steuerrecht, derzeit auch bereits die für 2024 vorgesehenen Änderungen. Dazu gehören etwa:

  • die jeweiligen Änderungen beim Steuer­tarif sowie
  • die Erhöhung des steuerfreien Grund­frei­betrags. Für 2024 ist ein Anstieg von 10 908 auf 11 604 Euro vorgesehen.

Unser Steu­erspar­rechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenz­steu­ersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommens­höhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Eventuell kommen Soli und Kirchen­steuer kommen noch dazu.

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Arbeitnehmerpauschale knacken

Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steu­erspar­rechner leicht ermitteln. Er berück­sichtigt den je nach Steuer­jahr aktuellen Werbungs­kostenpausch­betrag. Das ist eine Pauschale, die bei jedem Arbeitnehmer auto­matisch berück­sichtigt wird, auch wenn er selbst keine Ausgaben für den Job abrechnet. 2022 lag diese Pauschale noch bei 1 200 Euro, seit Anfang 2023 sind es 1 230 Euro.

So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über diese Arbeitnehmerpauschale hinaus­geht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pend­lerpauschale oder der Reise­kostenpauschale auf Dienst­reisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeits­mitteln wie Fach­literatur oder Ausstattung fürs Arbeits­zimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fort­bildungen, Bewerbungen, doppelte Haus­halts­führung, beruflich bedingte Umzüge und die Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers.

Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Brutto­gehalt nach Abzug der Sozial­versicherungs­beiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.

Arbeits­mittel voll absetzen oder abschreiben?

Seit einigen Jahren dürfen Sie Ausgaben für Hard­ware und Betriebs- und Anwender­software sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungs­kosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Büro­stuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehr­wert­steuer kosten, können Berufs­tätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen. Diese Grenze soll nach Plänen der Regierung ab 2024 ange­hoben werden.

Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach abschreiben, den Kauf­preis also gleich­mäßig auf die voraus­sicht­lichen Nutzungs­jahre verteilt monats­genau als Werbungs­kosten abziehen. Welche Nutzungs­dauer die Finanz­verwaltung bei welchem Arbeits­mittel unterstellt, lesen Sie in der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.12.2021 um 12:53 Uhr
    Grenzsteuersatz wieder richtig

    @Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.

  • Zink-Hesse am 10.12.2021 um 09:55 Uhr
    Grenzsteuersatz falsch

    Guten Tag @Stiftung_Warentest,
    der Ausweis des Grenzsteuersatzes inklusive Soli ist in der Berechnung falsch.
    Dieser wird immer mit 38,69 % angegeben, egal ob bspw. zvE 10.000 € oder 200.000 € eingetragen wird.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.02.2021 um 15:07 Uhr
    Frage zum Einkommen

    @grogu: Bei zusammenveranlagten Paaren bezieht sich das zu versteuernde Einkommen immer auf beide. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt das Finanzamt im Steuerbescheid. Und zwar so: Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr) - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) + Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG) = Einkommen - Freibeträge für Kinder - Härteausgleich = Zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag können Sie für den Rechner nehmen.
    Wenn sich an den Einkommensverhältnissen nicht viel geändert hat, kann man sich am zu versteuernden Einkommen im letzten Steuerbescheid orientieren. (PH)

  • grogu am 07.02.2021 um 08:38 Uhr
    Frage zum Einkommen

    Bei einem zusammenveranlagten Ehepaar, wird dann die Summe aus beiden Einkommen eingegeben oder nur das Einkommen des Käufers?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2020 um 17:05 Uhr
    Berechnung Steuerabzüge

    @Holofritz: Wir können Ihre Berechnungen nicht nachvollziehen. Unser Ansicht nach stimmen die Berechnungen. Sie können uns gern Ihre Eingaben in unserem Rechner sowie die Berechnungen der WISO Software zusenden. Dann schauen wir uns das gern an: finanztest@stiftung-warentest.de
    (maa)