
Steuersparrechner. Beim Finanzamt senkt jede zusätzliche Ausgabe die Steuer – je nach Einkommen jedoch verschieden stark. © Getty Images / ollo
Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungskosten? Antworten gibt unser Steuersparrechner – auch schon für 2024.
Ihr Steuersparrechner für 2021 bis 2024
Unser Steuersparrechner berücksichtigt die neuesten Änderungen im Steuerrecht, derzeit auch bereits die für 2024 vorgesehenen Änderungen. Dazu gehören etwa:
- die jeweiligen Änderungen beim Steuertarif sowie
- die Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags. Für 2024 ist ein Anstieg von 10 908 auf 11 604 Euro vorgesehen.
Unser Steuersparrechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenzsteuersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommenshöhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Eventuell kommen Soli und Kirchensteuer kommen noch dazu.
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Arbeitnehmerpauschale knacken
Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steuersparrechner leicht ermitteln. Er berücksichtigt den je nach Steuerjahr aktuellen Werbungskostenpauschbetrag. Das ist eine Pauschale, die bei jedem Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt wird, auch wenn er selbst keine Ausgaben für den Job abrechnet. 2022 lag diese Pauschale noch bei 1 200 Euro, seit Anfang 2023 sind es 1 230 Euro.
So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über diese Arbeitnehmerpauschale hinausgeht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pendlerpauschale oder der Reisekostenpauschale auf Dienstreisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder Ausstattung fürs Arbeitszimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fortbildungen, Bewerbungen, doppelte Haushaltsführung, beruflich bedingte Umzüge und die Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers.
Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
Arbeitsmittel voll absetzen oder abschreiben?
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ausgaben für Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungskosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Bürostuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, können Berufstätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen. Diese Grenze soll nach Plänen der Regierung ab 2024 angehoben werden.
Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach abschreiben, den Kaufpreis also gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre verteilt monatsgenau als Werbungskosten abziehen. Welche Nutzungsdauer die Finanzverwaltung bei welchem Arbeitsmittel unterstellt, lesen Sie in der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
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Kommentarliste
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@Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.
Guten Tag @Stiftung_Warentest,
der Ausweis des Grenzsteuersatzes inklusive Soli ist in der Berechnung falsch.
Dieser wird immer mit 38,69 % angegeben, egal ob bspw. zvE 10.000 € oder 200.000 € eingetragen wird.
@grogu: Bei zusammenveranlagten Paaren bezieht sich das zu versteuernde Einkommen immer auf beide. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt das Finanzamt im Steuerbescheid. Und zwar so: Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr) - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) + Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG) = Einkommen - Freibeträge für Kinder - Härteausgleich = Zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag können Sie für den Rechner nehmen.
Wenn sich an den Einkommensverhältnissen nicht viel geändert hat, kann man sich am zu versteuernden Einkommen im letzten Steuerbescheid orientieren. (PH)
Bei einem zusammenveranlagten Ehepaar, wird dann die Summe aus beiden Einkommen eingegeben oder nur das Einkommen des Käufers?
@Holofritz: Wir können Ihre Berechnungen nicht nachvollziehen. Unser Ansicht nach stimmen die Berechnungen. Sie können uns gern Ihre Eingaben in unserem Rechner sowie die Berechnungen der WISO Software zusenden. Dann schauen wir uns das gern an: finanztest@stiftung-warentest.de
(maa)