Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften. Diese jeweiligen Einkünfte sind Nettobeträge abzüglich festgelegter Kosten wie etwa Werbungskosten. Die Summe der Einkünfte ergibt minus Altersentlastungsbetrag und Abzug für Land-/Forstwirte den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der wiederum mindert sich um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Begünstigungen für Wohnraum und schutzwürdige Kulturgüter sowie Verlustabzug. Das Ergebnis ist das Einkommen.
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