Steuer­rechnung für Rentner So kontrollieren Sie Ihre Steuer

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Steuer­rechnung für Rentner - So kontrollieren Sie Ihre Steuer

Ein Formular von Finanztest zeigt Rentnern und Pensionären, wie sie ihr Einkommen berechnen und den Steuer­bescheid kontrollieren können.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuel­leren Test: Steuererklärung Rentner.

Keiner ist fehler­frei – auch das Finanz­amt nicht. Im Einkommensteuer­bescheid für 2011 können zum Beispiel die Versicherungs­beiträge zu nied­rig oder der steuer­pflichtige Renten­teil zu hoch sein. Solche Fehler sollten Rentner und Pensionäre reklamieren und mit einem Einspruch ausbügeln. Ob ihr Sach­bearbeiter oder sie selbst gepatzt haben, ist egal.

Für die Kontrolle des Einkommensteuer­bescheids hat Finanztest ein Rechenformular entwickelt. Das Papier ist ähnlich wie der Steuer­bescheid aufgebaut, aber viel einfacher gestrickt.

Schwer Verständliches aus dem Bescheid erklären wir. So können Rentner und Pensionäre mit unserem Formular ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln und vergleichen, ob das Finanz­amt im Steuer­bescheid auch so gerechnet hat.

Am Beispiel eines Ehepaars zeigen wir, wie das Formular auszufüllen ist. Die Frau ist 66 Jahre alt und bezieht seit 2009 verschiedene Renten. Der Mann ist 67 Jahre alt und seit 2010 Pensionär. Die Felder für Posten, die beide nicht haben, bleiben frei.

1. Pension auf Steuerkarte beträgt 24 000 Euro im Jahr

Im ersten Punkt gibt der 67-Jährige die 24 000 Euro Pension an. Er rechnet das Geld wie im Steuer­bescheid als Brutto­arbeits­lohn ab, weil der frühere Arbeit­geber die Pension auf Steuerkarte auszahlt.

Unser Mann kürzt seine Pension um die Frei­beträge für Versorgungs­bezüge. Er kann 3 120 Euro abziehen, weil er die Frei­beträge seit dem Jahr 2010 erhält.

Firmenpensionäre können die Frei­beträge frühestens ab 63 Jahren bean­spruchen, Schwerbehinderte ab 60. Keine Alters­grenze gilt für Beamte, Hinterbliebene und alle, die Firmenpensionen wegen Erwerbs- oder Berufs­unfähigkeit beziehen.

Tipp: Je später Ihre Versorgungs­frei­beträge begonnen haben, desto mehr ist von Ihrer Pension steuer­pflichtig .

Der 67-Jährige im Beispiel zieht noch eine Pauschale von 102 Euro von der Pension ab. Hätte er höhere Werbungs­kosten in der Steuererklärung angegeben, könnte er mehr absetzen. So bleiben von der Pension 20 778 Euro steuer­pflichtige Einkünfte.

2. Gesetzliche, private und betriebliche Rente von 25 271 Euro

Jetzt rechnet die Ehefrau ihre Renten ab.

Gesetzliche Rente. Die 66-Jährige erhält seit 2009 eine gesetzliche Rente, die lebens­lang läuft und deshalb im Steuer­bescheid und in unserem Formular Leib­rente heißt. Das Finanz­amt hat 42 Prozent von der Rente des Jahres 2010 als Frei­betrag fest­gesetzt – das waren 6 048 Euro. So viel ist seitdem jedes Jahr steuerfrei. Im Jahr 2011 lag die Bruttorente bei 14 471 Euro. Nach Abzug des Frei­betrags sind 8 423 Euro steuer­pflichtig.

Tipp: Ihr Frei­betrag hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 ist der Frei­betrag für jeden neuen Jahr­gang um zwei Prozent gesunken, von 50 auf 38 Prozent im Jahr 2011. Auch von Renten aus berufs­stän­dischen Versorgungs­werken und Rürup-Verträgen ist so wenig steuerfrei.

Privatrente. Unsere Frau erhält auch aus einer privaten Versicherung Leib­rente. Weil sie die Beiträge im Beruf aus versteuertem Einkommen finanziert hat, ist nur der recht geringe Ertrags­anteil steuer­pflichtig. Er hängt vom Alter bei Renten­beginn ab.

Die Rente beträgt 4 800 Euro. Sie begann mit 63 Jahren, deshalb muss die heute 66-Jährige nur 960 Euro (20 Prozent) als steuer­pflichtige Rente ansetzen.

Tipp: Fing Ihre Privatrente an, als Sie 60 oder 61 Jahre waren, sind 22 Prozent steuer­pflichtig. Begann sie mit 62, sind es 20 Prozent, mit 64 Jahren 19 Prozent und mit 65 oder 66 Jahren 18 Prozent. Das gilt auch für Leistungen aus anderen Alters­vorsorgever­trägen wie Renten aus Direkt­versicherungen, Pensions­kassen, Pensions­fonds oder VBL-Renten des öffent­lichen Dienstes, die ohne Steuer­vorteil finanziert wurden.

Betriebs­rente. Für ihre Betriebs­rente aus einer Pensions­kasse hat unsere Rentnerin aber Förderung erhalten. Die 6 000 Euro von der Firma sind darum voll zu versteuern. An späterer Stelle gibt es dafür aber einen Entlastungs­betrag (siehe Punkt 4).

3. Summe der steuer­pflichtigen Renten: 15 383 Euro

Vorher addiert unsere Frau im dritten Punkt ihre steuer­pflichtigen Renten und kommt auf 15 383 Euro. Davon zieht sie die Werbungs­kostenpauschale von 102 Euro ab, weil sie keine höheren Ausgaben hat. Ihre Renten­einkünfte betragen danach 15 281 Euro.

4. Gesamt­einkünfte des Ehepaares: 34 539 Euro

Nun addiert jeder Partner seine Einkünfte. Der Mann kommt auf 20 778 Euro, die Frau auf 15 281 Euro. Von ihrer Summe zieht die Frau den Alters­entlastungs­betrag ab. Sie erhält ihn für die Betriebs­rente von 6 000 Euro aus der Pensions­kasse. 32 Prozent davon sind steuerfrei, maximal aber 1 520 Euro, weil ihr Geburts­datum vor dem 2. Januar 1946 liegt. Die Einkünfte sinken um 1 520 Euro auf 13 761 Euro. Mit den Pensions­einkünften des Mannes hat das Paar einen Gesamt­betrag von 34 539 Euro.

Tipp: Einen Alters­entlastungs­betrag erhalten Sie, wenn Sie Anfang 2011 mindestens 64 Jahre alt waren. Sie können ihn auch von voll steuer­pflichtigen Renten aus Pensions­fonds, Riester-Verträgen und Direkt­versicherungen abziehen, ebenso von Arbeits­löhnen und Einkünften aus Mieten, selbst­ständiger Arbeit oder Kapital­einnahmen. Die Höhe der Entlastung hängt von Ihrem Geburts­datum ab:

Alters­entlastungs­betrag bei Geburt vor dem:

2. Januar 1941: 40,0 %, max. 1 900 Euro

2. Januar 1942: 38,4 %, max. 1 824 Euro

2. Januar 1943: 36,8 %, max. 1 748 Euro

2. Januar 1944: 35,2 %, max. 1 672 Euro

2. Januar 1945: 33,6 %, max. 1 596 Euro

2. Januar 1946: 32,0 %, max. 1 520 Euro

2. Januar 1947: 30,4 %, max. 1 444 Euro

5. Sonder­ausgaben und Versicherungs­beiträge von 6 816 Euro

Vom Gesamt­betrag der Einkünfte gehen Sonder­ausgaben wie Spenden und Kirchen­steuern ab. Unser Ehepaar kürzt die 34 539 Euro um eine Spende von 1 000 Euro. Ohne diese Spende könnten beide Partner pauschal nur 72 Euro abziehen.

Das Paar setzt außerdem 5 816 Euro für Versicherungen voll als Sonder­ausgaben ab.

  • Die private Kranken­versicherung des Mannes hat mit Wahl­leistungen und Pflege­versicherung, aber ohne Arbeit­geber­zuschuss 2 500 Euro gekostet.
  • Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung der Frau waren es 2 516 Euro.
  • 800 Euro kamen für Haft­pflicht- und Unfall­versicherungen dazu.

Die meisten Rentner und Pensionäre rechnen Versicherungen nach den Regeln ab, die bis 2004 galten: Beiträge bis 8 068 Euro erkennt das Finanz­amt bei Eheleuten 2011 voll an. 2010 lag die Grenze noch bei 8 804 Euro. Weitere Versicherungs­beiträge zählen bis 2 668 Euro zur Hälfte.

6. Die Einkommensteuer für das Jahr 2011 beträgt 2 264 Euro

Unser Paar muss für 27 723 Euro Einkommen 2 264 Euro Steuern zahlen. 274 Euro hat der Arbeit­geber 2011 schon für die Pension über­wiesen. 1 600 Euro Voraus­zahlung hat das Ehepaar geleistet. Bleiben 390 Euro offen, plus 5,5 Prozent Solidaritäts­zuschlag. Ist das Ergebnis im Steuer­bescheid ungüns­tiger, lohnt sich ein Einspruch.

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Anja2011 am 22.12.2012 um 15:46 Uhr
Steuerzahlung für Rentner 2012

Oft wird in Stiftung Warentest/Finanztest auf Steuerzahlung für
Rentner hingewiesen.Keiner kann einen steuerfreien Betrag angeben,den ein Rentner abzüglich aller Vergünstigungen noch steuerfrei hat.
Wenn der Betrag so hoch wäre, wie die Beamten steuerfreie Diäten haben,brauchte kein Rentner noch 1-E Steuer zahlen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 29.08.2012 um 13:02 Uhr
Formular

@genest-lemcke: Das Formular finden Sie auf der vorletzten Seite (S. 5) des pdf-Dokuments. Es ist keine selbstrechnende Tabelle - Sie müssen es manuell ausfüllen.

genest-lemcke am 28.08.2012 um 18:30 Uhr
Tab zum Eintrag - so kontrollieren Sie ihre Steuer

hallo,
leider finde ich das Leerformular zum Eintrag meiner Daten nicht. Somit ist mir auch nicht die angekündigte Möglichkeit zur Überprüfung, ob das Finanzamt richtig gerechnet hat, gegeben. Sollte ich das Formular an anderer Stelle finden,bitte ich um Hinweis.
Danke, mit freundlichem Gruß
K.Genest-Lemcke

test.de-Leserservice_Maack am 20.07.2012 um 18:40 Uhr
Leserservice = finanztest@stiftung-warentest.de

@alle: Bitten wenden Sie sich an den Leserservice, wenn Sie Probleme mit dem Download haben. Die Kommentarfelder dienen eigentlich der Diskussion der User untereinander.

Kratzer am 20.07.2012 um 16:07 Uhr
Steuerrechner für Rentner

Leerformular Steuerrechner für Rentner nicht herunterladbar !