
Ein Formular von Finanztest zeigt Rentnern und Pensionären, wie sie ihr Einkommen berechnen und den Steuerbescheid kontrollieren können.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Steuererklärung Rentner.
Keiner ist fehlerfrei – auch das Finanzamt nicht. Im Einkommensteuerbescheid für 2011 können zum Beispiel die Versicherungsbeiträge zu niedrig oder der steuerpflichtige Rententeil zu hoch sein. Solche Fehler sollten Rentner und Pensionäre reklamieren und mit einem Einspruch ausbügeln. Ob ihr Sachbearbeiter oder sie selbst gepatzt haben, ist egal.
Für die Kontrolle des Einkommensteuerbescheids hat Finanztest ein Rechenformular entwickelt. Das Papier ist ähnlich wie der Steuerbescheid aufgebaut, aber viel einfacher gestrickt.
Schwer Verständliches aus dem Bescheid erklären wir. So können Rentner und Pensionäre mit unserem Formular ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln und vergleichen, ob das Finanzamt im Steuerbescheid auch so gerechnet hat.
Am Beispiel eines Ehepaars zeigen wir, wie das Formular auszufüllen ist. Die Frau ist 66 Jahre alt und bezieht seit 2009 verschiedene Renten. Der Mann ist 67 Jahre alt und seit 2010 Pensionär. Die Felder für Posten, die beide nicht haben, bleiben frei.
1. Pension auf Steuerkarte beträgt 24 000 Euro im Jahr
Im ersten Punkt gibt der 67-Jährige die 24 000 Euro Pension an. Er rechnet das Geld wie im Steuerbescheid als Bruttoarbeitslohn ab, weil der frühere Arbeitgeber die Pension auf Steuerkarte auszahlt.
Unser Mann kürzt seine Pension um die Freibeträge für Versorgungsbezüge. Er kann 3 120 Euro abziehen, weil er die Freibeträge seit dem Jahr 2010 erhält.
Firmenpensionäre können die Freibeträge frühestens ab 63 Jahren beanspruchen, Schwerbehinderte ab 60. Keine Altersgrenze gilt für Beamte, Hinterbliebene und alle, die Firmenpensionen wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit beziehen.
Tipp: Je später Ihre Versorgungsfreibeträge begonnen haben, desto mehr ist von Ihrer Pension steuerpflichtig .
Der 67-Jährige im Beispiel zieht noch eine Pauschale von 102 Euro von der Pension ab. Hätte er höhere Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben, könnte er mehr absetzen. So bleiben von der Pension 20 778 Euro steuerpflichtige Einkünfte.
2. Gesetzliche, private und betriebliche Rente von 25 271 Euro
Jetzt rechnet die Ehefrau ihre Renten ab.
Gesetzliche Rente. Die 66-Jährige erhält seit 2009 eine gesetzliche Rente, die lebenslang läuft und deshalb im Steuerbescheid und in unserem Formular Leibrente heißt. Das Finanzamt hat 42 Prozent von der Rente des Jahres 2010 als Freibetrag festgesetzt – das waren 6 048 Euro. So viel ist seitdem jedes Jahr steuerfrei. Im Jahr 2011 lag die Bruttorente bei 14 471 Euro. Nach Abzug des Freibetrags sind 8 423 Euro steuerpflichtig.
Tipp: Ihr Freibetrag hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 ist der Freibetrag für jeden neuen Jahrgang um zwei Prozent gesunken, von 50 auf 38 Prozent im Jahr 2011. Auch von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Verträgen ist so wenig steuerfrei.
Privatrente. Unsere Frau erhält auch aus einer privaten Versicherung Leibrente. Weil sie die Beiträge im Beruf aus versteuertem Einkommen finanziert hat, ist nur der recht geringe Ertragsanteil steuerpflichtig. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.
Die Rente beträgt 4 800 Euro. Sie begann mit 63 Jahren, deshalb muss die heute 66-Jährige nur 960 Euro (20 Prozent) als steuerpflichtige Rente ansetzen.
Tipp: Fing Ihre Privatrente an, als Sie 60 oder 61 Jahre waren, sind 22 Prozent steuerpflichtig. Begann sie mit 62, sind es 20 Prozent, mit 64 Jahren 19 Prozent und mit 65 oder 66 Jahren 18 Prozent. Das gilt auch für Leistungen aus anderen Altersvorsorgeverträgen wie Renten aus Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder VBL-Renten des öffentlichen Dienstes, die ohne Steuervorteil finanziert wurden.
Betriebsrente. Für ihre Betriebsrente aus einer Pensionskasse hat unsere Rentnerin aber Förderung erhalten. Die 6 000 Euro von der Firma sind darum voll zu versteuern. An späterer Stelle gibt es dafür aber einen Entlastungsbetrag (siehe Punkt 4).
3. Summe der steuerpflichtigen Renten: 15 383 Euro
Vorher addiert unsere Frau im dritten Punkt ihre steuerpflichtigen Renten und kommt auf 15 383 Euro. Davon zieht sie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab, weil sie keine höheren Ausgaben hat. Ihre Renteneinkünfte betragen danach 15 281 Euro.
4. Gesamteinkünfte des Ehepaares: 34 539 Euro
Nun addiert jeder Partner seine Einkünfte. Der Mann kommt auf 20 778 Euro, die Frau auf 15 281 Euro. Von ihrer Summe zieht die Frau den Altersentlastungsbetrag ab. Sie erhält ihn für die Betriebsrente von 6 000 Euro aus der Pensionskasse. 32 Prozent davon sind steuerfrei, maximal aber 1 520 Euro, weil ihr Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1946 liegt. Die Einkünfte sinken um 1 520 Euro auf 13 761 Euro. Mit den Pensionseinkünften des Mannes hat das Paar einen Gesamtbetrag von 34 539 Euro.
Tipp: Einen Altersentlastungsbetrag erhalten Sie, wenn Sie Anfang 2011 mindestens 64 Jahre alt waren. Sie können ihn auch von voll steuerpflichtigen Renten aus Pensionsfonds, Riester-Verträgen und Direktversicherungen abziehen, ebenso von Arbeitslöhnen und Einkünften aus Mieten, selbstständiger Arbeit oder Kapitaleinnahmen. Die Höhe der Entlastung hängt von Ihrem Geburtsdatum ab:
Altersentlastungsbetrag bei Geburt vor dem:
2. Januar 1941: 40,0 %, max. 1 900 Euro
2. Januar 1942: 38,4 %, max. 1 824 Euro
2. Januar 1943: 36,8 %, max. 1 748 Euro
2. Januar 1944: 35,2 %, max. 1 672 Euro
2. Januar 1945: 33,6 %, max. 1 596 Euro
2. Januar 1946: 32,0 %, max. 1 520 Euro
2. Januar 1947: 30,4 %, max. 1 444 Euro
5. Sonderausgaben und Versicherungsbeiträge von 6 816 Euro
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte gehen Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuern ab. Unser Ehepaar kürzt die 34 539 Euro um eine Spende von 1 000 Euro. Ohne diese Spende könnten beide Partner pauschal nur 72 Euro abziehen.
Das Paar setzt außerdem 5 816 Euro für Versicherungen voll als Sonderausgaben ab.
- Die private Krankenversicherung des Mannes hat mit Wahlleistungen und Pflegeversicherung, aber ohne Arbeitgeberzuschuss 2 500 Euro gekostet.
- Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Frau waren es 2 516 Euro.
- 800 Euro kamen für Haftpflicht- und Unfallversicherungen dazu.
Die meisten Rentner und Pensionäre rechnen Versicherungen nach den Regeln ab, die bis 2004 galten: Beiträge bis 8 068 Euro erkennt das Finanzamt bei Eheleuten 2011 voll an. 2010 lag die Grenze noch bei 8 804 Euro. Weitere Versicherungsbeiträge zählen bis 2 668 Euro zur Hälfte.
6. Die Einkommensteuer für das Jahr 2011 beträgt 2 264 Euro
Unser Paar muss für 27 723 Euro Einkommen 2 264 Euro Steuern zahlen. 274 Euro hat der Arbeitgeber 2011 schon für die Pension überwiesen. 1 600 Euro Vorauszahlung hat das Ehepaar geleistet. Bleiben 390 Euro offen, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Ist das Ergebnis im Steuerbescheid ungünstiger, lohnt sich ein Einspruch.
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Oft wird in Stiftung Warentest/Finanztest auf Steuerzahlung für
Rentner hingewiesen.Keiner kann einen steuerfreien Betrag angeben,den ein Rentner abzüglich aller Vergünstigungen noch steuerfrei hat.
Wenn der Betrag so hoch wäre, wie die Beamten steuerfreie Diäten haben,brauchte kein Rentner noch 1-E Steuer zahlen.
@genest-lemcke: Das Formular finden Sie auf der vorletzten Seite (S. 5) des pdf-Dokuments. Es ist keine selbstrechnende Tabelle - Sie müssen es manuell ausfüllen.
hallo,
leider finde ich das Leerformular zum Eintrag meiner Daten nicht. Somit ist mir auch nicht die angekündigte Möglichkeit zur Überprüfung, ob das Finanzamt richtig gerechnet hat, gegeben. Sollte ich das Formular an anderer Stelle finden,bitte ich um Hinweis.
Danke, mit freundlichem Gruß
K.Genest-Lemcke
@alle: Bitten wenden Sie sich an den Leserservice, wenn Sie Probleme mit dem Download haben. Die Kommentarfelder dienen eigentlich der Diskussion der User untereinander.
Leerformular Steuerrechner für Rentner nicht herunterladbar !