Testergebnisse für 25 Steuersoftwares
Im Test: 25 marktbedeutende Steuersoftwares, die als Desktop-, Web- oder Mobile-App erhältlich sind und sich für Angestellte, Studierende und Ruheständler eignen. Web-Apps haben wir mit dem Chrome-Browser getestet. Desktop-Apps testeten wir auf Rechnern mit Windows 10. Bei Mobile-Apps kamen die Betriebssysteme Android 12 und iOS 15 zum Einsatz. Tests zum Basisschutz persönlicher Daten wurden auf Geräten mit iOS 14, Android 11, Windows 10, MacOS Big Sur 11 und mit Chrome durchgeführt.
Testzeitraum: Der Test der Steuerberechnung und Hinweise fand bei Desktop- und Web-Apps von Ende Januar bis Anfang Februar 2022 statt, im März folgten die mobilen Apps. Beim Test des Basisschutzes persönlicher Daten sowie für die Bewertung der AGB und Datenschutzerklärungen gilt der Stichtag 1. Februar 2022.
Korrekte Steuerberechnung und Hinweise (45 %)
Steuerexperten gaben zwei Musterfälle (siehe Fall B und Fall C) ein. Anhand dieser bewerteten wir die korrekte Berechnung in Verbindung mit Hinweisen und Tipps. Schwerpunkte waren unter anderem aktuelle Themen wie Homeoffice-Pauschale, Energetische Sanierung, Mobilitätsprämie, Pflege- und Behindertenpauschbetrag.
Benutzerführung (35 %)
Drei Experten haben mithilfe eines standardisierten Fragebogens die Handhabung der Programme getestet. Grundlage für den Fragebogen ist die internationale Norm für Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (EN ISO 9241–110). Dafür wurde ein einfacher Steuerfall eingegeben (siehe Fall A). Im Vorfeld zum Test haben Steuerlaien unter Aufsicht der Experten den Fall mit drei Programmen bearbeitet, um auf Fallstricke hinzuweisen, die Experten übersehen könnten. In die Bewertung floss mit ein, ob die Programme Daten vom Finanzamt abrufen können (vorausgefüllte Steuererklärung) und ob Daten aus vergangenen Steuererklärungen einfließen können. Positiv bewerteten wir, wenn Nutzer für die Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt zwischen Anbieter- und eigenem Elster-Zertifikat wählen können.
Basisschutz persönlicher Daten (20 %)
Zur Bewertung des sparsamen Erhebens von Nutzerdaten prüften IT-Experten, welche Daten die Apps bei Installation und Benutzung versenden. Dazu protokollierten sie den Datenverkehr zwischen Apps, Anbietern und anderen Datenempfängern. Den Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung untersuchten die Experten anhand der Sicherheitsvorkehrungen, die die Anwendungen beim Anmelden und Nutzen treffen und ob Daten verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Ein Jurist bewertete die Datenschutzerklärungen.
Mängel in den AGB (0 %)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter wurden durch einen Juristen bewertet, der die Klauseln auf Wirksamkeit hin überprüfte.
Testergebnisse für 25 Steuersoftwares
Abwertungen
Durch Abwertungen – in der Tabelle mit *) gekennzeichnet – wirken sich Mängel in den Produkten verstärkt auf übergeordnete Urteile aus.
Folgende Abwertung setzten wir ein: Hatte eine Datenschutzerklärung deutliche Mängel, wurde das Urteil für den Basisschutz persönlicher Daten um eine Note abgewertet.
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@Schmart: Grundsätzlich muss man immer die Software mit dem dafür geltenden Jahr benutzen. Bei Browsertools und Mobile-Apps hat man nach dem Log-in bzw. nach der Installation i.d.R. verschiedene Jahre zur Auswahl. Sie können also, so wie Sie es beschreiben, den zurückliegenden Erklärungszeitraum auswählen. Beim Download einer Software muss unbedingt auf das richtige Jahr geachtet werden, sonst wird die Erklärung für das falsche Jahr eingereicht. Alle getesteten Softwares müssen mindestens einmal pro eingereichtem Steuerjahr bezahlt werden.
Muss ich, wenn ich eine Steuersoftware für meine Erklärung für 2019 in 2023 anfertigen möchte, mir eine der speziellen Versionen von vor 4 Jahren besorgen, oder kann ich bei manchen aktuellen Produkten den zurückliegenden Erklärungszeitraum auswählen?
WiSo Steuer 2022 kann nicht installiert werden, wenn der Rechner keine direkte Internetverbindung hat (aus Sicherheitsgründen ist mein Rechner dafür offline). Dies ist auf der Verpackung so nicht angegeben. Der Support verweist auf das "Kleingedruckte": " ... Internetzugang für ELSTER, Videos und Updates" (auf der 2021 Version steht auch " ... Internetzugang für ELSTER und Updates"- doch die Software hat funktioniert). Kontakt zum Vorgesetzten war nicht möglich und auch kein Rückruf möglich: "bitte schicken Sie eine mail ...". Auf die Bitte weiterzugeben, dass für zukünftige Software der erforderlichen Internetzugang explizit (weil eine gravierende Änderung) dargestellt wird: "bitte schicken Sie eine mail ..." - sorry, so sieht für mich kein Support aus! Es wird auch keine Lösung angeboten, wie mit der "geöffneten" Software zu verfahren ist ("evtl. Verschenken, ..." oder "wenden Sie sich an den Händler"). Jeder Händler schließt die Rücknahme geöffneter Software aus ...
Auf https://www.buhl.de/steuer/steuer-import/ heißt es: "Wenn du im Vorjahr bereits WISO Steuer oder ElsterFormular benutzt hast, übernimmst du deine Daten direkt in das neue Steuerjahr." Nur dass man ElsterFormular schon seit der ESt-Erklärung 2020 nicht mehr verwenden kann. Datenübernahme aus Mein Elster scheint nicht möglich zu sein, Neuanwender von Wiso Sparbuch dürfen also - vom Belegimport abgesehen - daher alle früheren Eingaben manuell eintragen.
@Lipsus: Alle im Test vertretenen Steuerprogramme können von Ruheständlern, Angestellte und Studierenden für die Erstellung der Steuererklärung genutzt werden. Somit auch für Ehepaare, bei denen ein eine noch arbeitet und einer in Rente gegangen ist.