Steuer­programme im Test

So haben wir getestet

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Steuer­programme im Test Testergebnisse für 25 Steuersoftwares

Im Test: 25 markt­bedeutende Steuersoftwares, die als Desktop-, Web- oder Mobile-App erhältlich sind und sich für Angestellte, Studierende und Ruhe­ständler eignen. Web-Apps haben wir mit dem Chrome-Browser getestet. Desktop-Apps testeten wir auf Rechnern mit Wind­ows 10. Bei Mobile-Apps kamen die Betriebs­systeme Android 12 und iOS 15 zum Einsatz. Tests zum Basis­schutz persönlicher Daten wurden auf Geräten mit iOS 14, Android 11, Wind­ows 10, MacOS Big Sur 11 und mit Chrome durch­geführt.

Test­zeitraum: Der Test der Steuerbe­rechnung und Hinweise fand bei Desktop- und Web-Apps von Ende Januar bis Anfang Februar 2022 statt, im März folgten die mobilen Apps. Beim Test des Basis­schutzes persönlicher Daten sowie für die Bewertung der AGB und Daten­schutz­erklärungen gilt der Stichtag 1. Februar 2022.

Korrekte Steuerbe­rechnung und Hinweise (45 %)

Steuer­experten gaben zwei Musterfälle (siehe Fall B und Fall C) ein. Anhand dieser bewerteten wir die korrekte Berechnung in Verbindung mit Hinweisen und Tipps. Schwer­punkte waren unter anderem aktuelle Themen wie Home­office-Pauschale, Energetische Sanierung, Mobilitäts­prämie, Pflege- und Behindertenpausch­betrag.

Benutzerführung (35 %)

Drei Experten haben mithilfe eines stan­dardisierten Fragebogens die Hand­habung der Programme getestet. Grund­lage für den Fragebogen ist die interna­tionale Norm für Ergonomie der Mensch-System-Inter­aktion (EN ISO 9241–110). Dafür wurde ein einfacher Steuerfall einge­geben (siehe Fall A). Im Vorfeld zum Test haben Steuerlaien unter Aufsicht der Experten den Fall mit drei Programmen bearbeitet, um auf Fall­stricke hinzuweisen, die Experten über­sehen könnten. In die Bewertung floss mit ein, ob die Programme Daten vom Finanz­amt abrufen können (voraus­gefüllte Steuererklärung) und ob Daten aus vergangenen Steuererklärungen einfließen können. Positiv bewerteten wir, wenn Nutzer für die Über­mitt­lung der Steuererklärung ans Finanz­amt zwischen Anbieter- und eigenem Elster-Zertifikat wählen können.

Basis­schutz persönlicher Daten (20 %)

Zur Bewertung des spar­samen Erhebens von Nutzer­daten prüften IT-Experten, welche Daten die Apps bei Installation und Benut­zung versenden. Dazu protokollierten sie den Daten­verkehr zwischen Apps, Anbietern und anderen Daten­empfängern. Den Schutz von Nutzer­konto und Daten­über­tragung untersuchten die Experten anhand der Sicher­heits­vorkehrungen, die die Anwendungen beim Anmelden und Nutzen treffen und ob Daten verschlüsselt über­tragen und gespeichert werden. Ein Jurist bewertete die Daten­schutz­erklärungen.

Mängel in den AGB (0 %)

Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) der Anbieter wurden durch einen Juristen bewertet, der die Klauseln auf Wirk­samkeit hin über­prüfte.

Steuer­programme im Test Testergebnisse für 25 Steuersoftwares

Abwertungen

Durch Abwertungen – in der Tabelle mit *) gekenn­zeichnet – wirken sich Mängel in den Produkten verstärkt auf überge­ordnete Urteile aus.

Folgende Abwertung setzten wir ein: Hatte eine Daten­schutz­erklärung deutliche Mängel, wurde das Urteil für den Basis­schutz persönlicher Daten um eine Note abge­wertet.

Steuer­programme im Test Testergebnisse für 25 Steuersoftwares

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.01.2023 um 14:00 Uhr
Steuersoftware für 2019er Erklärung in 2023

@Schmart: Grundsätzlich muss man immer die Software mit dem dafür geltenden Jahr benutzen. Bei Browsertools und Mobile-Apps hat man nach dem Log-in bzw. nach der Installation i.d.R. verschiedene Jahre zur Auswahl. Sie können also, so wie Sie es beschreiben, den zurückliegenden Erklärungszeitraum auswählen. Beim Download einer Software muss unbedingt auf das richtige Jahr geachtet werden, sonst wird die Erklärung für das falsche Jahr eingereicht. Alle getesteten Softwares müssen mindestens einmal pro eingereichtem Steuerjahr bezahlt werden.

Schmart am 09.01.2023 um 20:09 Uhr
Steuersoftware für 2019er Erklärung in 2023

Muss ich, wenn ich eine Steuersoftware für meine Erklärung für 2019 in 2023 anfertigen möchte, mir eine der speziellen Versionen von vor 4 Jahren besorgen, oder kann ich bei manchen aktuellen Produkten den zurückliegenden Erklärungszeitraum auswählen?

OH_GL am 19.10.2022 um 19:26 Uhr
WiSo Steuer nicht nutzbar ohne Internetverbindung

WiSo Steuer 2022 kann nicht installiert werden, wenn der Rechner keine direkte Internetverbindung hat (aus Sicherheitsgründen ist mein Rechner dafür offline). Dies ist auf der Verpackung so nicht angegeben. Der Support verweist auf das "Kleingedruckte": " ... Internetzugang für ELSTER, Videos und Updates" (auf der 2021 Version steht auch " ... Internetzugang für ELSTER und Updates"- doch die Software hat funktioniert). Kontakt zum Vorgesetzten war nicht möglich und auch kein Rückruf möglich: "bitte schicken Sie eine mail ...". Auf die Bitte weiterzugeben, dass für zukünftige Software der erforderlichen Internetzugang explizit (weil eine gravierende Änderung) dargestellt wird: "bitte schicken Sie eine mail ..." - sorry, so sieht für mich kein Support aus! Es wird auch keine Lösung angeboten, wie mit der "geöffneten" Software zu verfahren ist ("evtl. Verschenken, ..." oder "wenden Sie sich an den Händler"). Jeder Händler schließt die Rücknahme geöffneter Software aus ...

BerndGras am 09.10.2022 um 11:51 Uhr
Wiso Steuer: Datenübernahme aus Elster

Auf https://www.buhl.de/steuer/steuer-import/ heißt es: "Wenn du im Vorjahr bereits WISO Steuer oder ElsterFormular benutzt hast, übernimmst du deine Daten direkt in das neue Steuerjahr." Nur dass man ElsterFormular schon seit der ESt-Erklärung 2020 nicht mehr verwenden kann. Datenübernahme aus Mein Elster scheint nicht möglich zu sein, Neuanwender von Wiso Sparbuch dürfen also - vom Belegimport abgesehen - daher alle früheren Eingaben manuell eintragen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2022 um 17:34 Uhr
Steuerprogramm Paare

@Lipsus: Alle im Test vertretenen Steuerprogramme können von Ruhe­ständlern, Angestellte und Studierenden für die Erstellung der Steuererklärung genutzt werden. Somit auch für Ehepaare, bei denen ein eine noch arbeitet und einer in Rente gegangen ist.