Ist der hohe Zinssatz noch zeitgemäß, den das Finanzamt auf Steuernachforderungen verlangt? Das soll der Bundesfinanzhof klären. Derzeit verlangt das Amt 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr – selbst dann, wenn Steuerzahler die Verzögerung gar nicht verschuldet haben. Deshalb klagt mithilfe des Bundes der Steuerzahler ein Ehepaar aus Nordrhein Westfalen. Weil das Finanzamt so lange gebraucht hat, um die Steuererklärungen des Paares zu bearbeiten, soll letzteres neben Steuern auch noch erhebliche Zinsen zahlen. In erster Instanz hat das Paar verloren. Das Finanzgericht Münster hält 6 Prozent Zinsen für noch verfassungsgemäß (Az. 10 K 2472/16 E, Revision zugelassen).
Tipp: Sollen Sie hohe Steuerzinsen zahlen, können Sie sich in Ihrem Einspruch auf ein Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof berufen (Az. I R 77/15) und das Ruhen des Verfahrens beantragen.