
Zum Ende des Jahres laufen einige Fristen ab. Steuerzahler sollten diese beachten, damit sie nichts verschenken. Es geht um die Steuererklärung selbst, die Arbeitnehmersparzulage, um Riester-Zulage, Wohnungsbauprämie, Kindergeld und die Verlustbescheinigung.
Steuererklärung
Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann nur noch bis Ende Dezember seine Steuererstattung für das Jahr 2015 per Steuererklärung einlösen. Dazu gehören Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, die keine höheren Nebeneinkünfte als 410 Euro in dem Jahr hatten. Geben sie jetzt noch ihre Steuererklärung ab, können sie Steuerabzug für haushaltsnahe Dienste erhalten – etwa für Posten aus der Betriebskostenabrechnung für ihren Haushalt, wie für die Hausreinigung.
Arbeitnehmersparzulage
Auch der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage per Anlage VL der Steuererklärung für 2015 ist nur noch bis Jahresende möglich.
Riester-Zulage und Wohnungsbauprämie
Bis Silvester sollten spätestens die Riester-Zulage 2017 und die Wohnungsbauprämie 2017 beantragt sein.
Kindergeld
Steht Eltern noch für vergangene Monate Kindergeld zu, sollten sie das schnell beantragen. Es gibt nur für sechs Monate rückwirkend Geld (mehr zum Thema in unserem Special Kindergeld und Freibeträge).
Verlustbescheinigung
Anleger können bis 15. Dezember bei Banken eine Bescheinigung über Verluste beantragen. Die brauchen sie, wenn das Finanzamt ihre negativen Kapitaleinkünfte bei einer Bank mit positiven bei einer anderen Bank über die Einkommensteuererklärung verrechnen soll (siehe Special Verluste).
Tipp: Noch mehr geldwerte Tipps rund um die Steuer finden Sie in unseren Steuertipps zum Jahresende.