Hier fragt uns ein Leser: Mein Finanzamt fordert von mir für 2013 Bankbescheinigungen für Kapitalerträge. Was hat das zu bedeuten?
Die Antwort unserer Steuer-Experten: Angeschrieben wurden Sie, weil Sie womöglich zu hohe Kapitalerträge steuerfrei erhielten. Insgesamt dürfen pro Jahr 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) steuerfrei bleiben. Wer die Bank wechselt oder ein neues Konto eröffnet, erteilt leicht aus Versehen in der Summe zu hohe Freistellungsaufträge. Das fliegt auf, weil Banken steuerfrei ausgezahlte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Sie sollten um Korrektur Ihrer Steuerabrechnung bitten und die Steuerbescheinigungen der Banken beifügen, falls Sie diese noch haben. Falls nicht, müssen Sie sie nicht neu besorgen. Die Zahlen liegen dem Amt ohnehin vor. Nur bei positiven Einkünften von mehr als 500 000 Euro müssen Sie Unterlagen für die Steuer sechs Jahre aufheben. In der Regel werten die Beamten die nachgereichten Unterlagen als Selbstanzeige und sehen von strafrechtlichen Ermittlungen ab. Zu wenig bezahlte Steuern plus 6 Prozent Zinsen müssen Sie nachzahlen.
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