Posten |
Umfang |
Abschreibung der Kosten für das Gebäude und für die Außenanlagen |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude werden über 40 oder 50 Jahre abgeschrieben. Anteilige Nebenkosten wie Makler-, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühren erhöhen die Abschreibung. Für das Grundstück gibt es keine Abschreibung. Investitionen in Außenanlagen wie Zäune, Hecken und das Hofpflaster können Vermieter über 10 Jahre verteilt abschreiben. |
Beratungs-, Prozesskosten |
Steuerberatungs-, Anwalts- und Prozesskosten in Verbindung mit der Vermietung und den Mieteinkünften. |
Betriebskosten |
Kosten für Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Warmwasser, Schornsteinfeger, Kanal- und Straßenreinigung, Treppen- und Hausreinigung, Fahrstuhl, Gartenpflege, Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss. |
Geldbeschaffungskosten |
Abschlussgebühren für Bausparverträge, Kosten für Wertermittlungsgutachten, Notar- und Grundbuchkosten für den Eintrag einer Hypothek oder Grundschuld. |
Instandhaltungs-kosten |
Kosten für Reparaturen, Sanierung, Renovierung, Modernisierung. Für Eigentumswohnungen zählen die Beträge, die der Hausverwalter für solche Arbeiten aus der Instandhaltungsrücklage entnimmt. |
Kreditzinsen, Damnum, Disagio als Zinsvorauszahlung an die Bank |
Kreditzinsen für den Kauf und Bau einer Immobilie werden im Jahr der Zahlung anerkannt. Ein Disagio oder Damnum ist nur dann sofort absetzbar, wenn die Höhe maximal 5 Prozent des Kredits beträgt und der Kreditzins mindestens fünf Jahre fest ist. Beträge über 5 Prozent sind verteilt über die Zinsfestschreibung oder – wenn es keine gibt – verteilt über die Kreditlauf-zeit abzuschreiben. |
Steuern, Versicherungsbeiträge |
Grund-, Zweitwohnungssteuer, Beiträge für Gebäudeversicherungen und Grundstücksrechtsschutz. |
Verwaltungskosten |
Kosten für den Haus- und Wohnungsverwalter, Hausmeister. |
Übrige Werbungskosten |
Bürokosten wie für Telefonate, Schreibwaren, Mustermietverträge, Inserate, Vermieter-Software und die PC-Nutzung zur Immobilienverwaltung. Außerdem Kontoführungskosten, Beitrag für Haus- und Grundbesitzerverein, Maklerprovision für die Vermietung, Reisekosten wie Fahrten zum Baumarkt oder zur Immobilie für die Wohnungsübergabe (pauschal 30 Cent je Kilometer). |
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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- Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
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- Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.