Diese Werbungskosten zählen
Posten | Umfang |
Posten | Umfang |
Abschreibung der Kosten für das Gebäude und für die Außenanlagen | Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude werden über 40 oder 50 Jahre abgeschrieben. Anteilige Nebenkosten wie Makler-, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühren erhöhen die Abschreibung. Für das Grundstück gibt es keine Abschreibung. Investitionen in Außenanlagen wie Zäune, Hecken und das Hofpflaster können Vermieter über 10 Jahre verteilt abschreiben. |
Beratungs-, Prozesskosten | Steuerberatungs-, Anwalts- und Prozesskosten in Verbindung mit der Vermietung und den Mieteinkünften. |
Betriebskosten | Kosten für Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Warmwasser, Schornsteinfeger, Kanal- und Straßenreinigung, Treppen- und Hausreinigung, Fahrstuhl, Gartenpflege, Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss. |
Geldbeschaffungskosten | Abschlussgebühren für Bausparverträge, Kosten für Wertermittlungsgutachten, Notar- und Grundbuchkosten für den Eintrag einer Hypothek oder Grundschuld. |
Instandhaltungs-kosten | Kosten für Reparaturen, Sanierung, Renovierung, Modernisierung. Für Eigentumswohnungen zählen die Beträge, die der Hausverwalter für solche Arbeiten aus der Instandhaltungsrücklage entnimmt. |
Kreditzinsen, Damnum, Disagio als Zinsvorauszahlung an die Bank | Kreditzinsen für den Kauf und Bau einer Immobilie werden im Jahr der Zahlung anerkannt. Ein Disagio oder Damnum ist nur dann sofort absetzbar, wenn die Höhe maximal 5 Prozent des Kredits beträgt und der Kreditzins mindestens fünf Jahre fest ist. Beträge über 5 Prozent sind verteilt über die Zinsfestschreibung oder – wenn es keine gibt – verteilt über die Kreditlauf-zeit abzuschreiben. |
Steuern, Versicherungsbeiträge | Grund-, Zweitwohnungssteuer, Beiträge für Gebäudeversicherungen und Grundstücksrechtsschutz. |
Verwaltungskosten | Kosten für den Haus- und Wohnungsverwalter, Hausmeister. |
Übrige Werbungskosten | Bürokosten wie für Telefonate, Schreibwaren, Mustermietverträge, Inserate, Vermieter-Software und die PC-Nutzung zur Immobilienverwaltung. Außerdem Kontoführungskosten, Beitrag für Haus- und Grundbesitzerverein, Maklerprovision für die Vermietung, Reisekosten wie Fahrten zum Baumarkt oder zur Immobilie für die Wohnungsübergabe (pauschal 30 Cent je Kilometer). |