Muss ich als Vermieter in der Steuererklärung 2017 die Brutto- oder die Nettomiete angeben?
Sie geben in der Anlage V Ihrer Steuererklärung Ihre Nettomieteinnahmen in Zeile 9 an.* Die vom Mieter geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen notieren Sie in der Zeile 13 als Umlagen. Dabei verrechnen Sie eventuelle Erstattungen oder Nachzahlungen, die sich aus der Betriebskostenabrechnung des Vorjahrs ergeben. Als Werbungskosten (Zeile 46) setzen Sie die von Ihnen gezahlten Nebenkosten etwa für die Heizung an. Grundsätzlich gilt: Einnahmen und Ausgaben werden in der Erklärung für das Jahr angegeben, in dem die Zahlung erfolgte.
* Passage korrigiert am 25. Mai 2018
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