Steuern für Vermieter Brutto- oder Nettomiete angeben?

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Muss ich als Vermieter in der Steuererklärung 2017 die Brutto- oder die Nettomiete angeben?

Sie geben in der Anlage V Ihrer Steuererklärung Ihre Nettomiet­einnahmen in Zeile 9 an.* Die vom Mieter geleisteten Neben­kosten­voraus­zahlungen notieren Sie in der Zeile 13 als Umlagen. Dabei verrechnen Sie eventuelle Erstattungen oder Nach­zahlungen, die sich aus der Betriebs­kosten­abrechnung des Vorjahrs ergeben. Als Werbungs­kosten (Zeile 46) setzen Sie die von Ihnen gezahlten Neben­kosten etwa für die Heizung an. Grund­sätzlich gilt: Einnahmen und Ausgaben werden in der Erklärung für das Jahr angegeben, in dem die Zahlung erfolgte.

* Passage korrigiert am 25. Mai 2018

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