Sina G. aus Goslar: Ich habe 2015 Fondsanteile gekauft. Kann ich den Ausgabeaufschlag als Werbungskosten bei den Kapitalerträgen absetzen?
Finanztest: Nein, der Ausgabeaufschlag zählt nicht zu den Werbungskosten. Doch die Anschaffungskosten fallen nicht unter den Tisch. Verkaufen Sie die Anteile, gehen diese vom Verkaufserlös ab. Die Bank verrechnet das automatisch, sofern sie die Kosten kennt, wenn sie den Verkaufsgewinn steuerlich abrechnet. Haben Sie etwa im Juni 2015 zehn Fondsanteile für 50 Euro erworben und verkaufen diese im Oktober für je 60 Euro, gehen die Anschaffungskosten von den 100 Euro Erlös (10 mal 10 Euro) ab, nur der Restbetrag ist steuerpflichtig.