Beantragen. Leben Sie mit Ihrem Kind allein? Stellen Sie nach der Geburt oder einer Trennung bei Ihrem Finanzamt möglichst frühzeitig einen Antrag auf die Steuerklasse II. Geben Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes an. Für weitere Kinder beantragen Sie den seit 2015 geltenden Erhöhungsbetrag von je 240 Euro. Beides wird dann beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Auflisten. Machen Sie Betreuungsausgaben in der Steuererklärung geltend. Das Finanzamt akzeptiert zwei Drittel als Sonderausgaben – maximal 4 000 Euro pro Kind und Jahr. Reichen Sie als Nachweis Gebührenbescheide, Rechnungen, Verträge und Überweisungsbelege ein.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.
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- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
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Kostet zwar nur 50 ct, aber hilft auch allenfalls Alleinerziehenden, die noch nichts wissen und die das klassische Modell haben: Frau betreut die Kinder, Mann zahlt. Nichts über das Wechselmodell. Dass die Angabe der Steuerklasse als Tipp verkauft wird, möchte ich gar nicht kommentieren. Fazit: Damit kann ich keine Steuern sparen, brauche immer noch dringend Geld und habe jetzt 50 ct. weniger ...