Zum letzen Mal können Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung für 2013 für Kapitaleinkünfte den Härteausgleich nutzen. Dieser bewirkt, dass das Finanzamt Nebeneinkünfte bis zu 410 Euro steuerfrei lässt und solche bis zu 820 Euro steuerlich begünstigt. Anleger können sich so die Abgeltungsteuer komplett zurückholen, wenn ihre Kapitalerträge maximal 410 Euro über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro liegen und sie sonst keine Nebeneinkünfte haben.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erzielte im Jahr 2013 Kapitalerträge von 1 201 Euro. Die Bank hat 100 Euro Abgeltungsteuer für 400 Euro steuerpflichtige Erträge (1201 – 801 Euro) abgeführt. Die 100 Euro gibt es zurück, wenn der Mann in seiner Steuererklärung die Günstigerprüfung in Anlage KAP beantragt und Erträge und Abgeltungsteuer angibt.
Das geht für 2014 nicht mehr. Der Ausgleich greift dann nur noch für andere Nebeneinkünfte, etwa aus Vermietung, Renten oder selbstständiger Arbeit.
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