Steuern

Tipp 1 Für Lebens­gefährten: Kleiner Ausgleich in knappen Zeiten

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Wer mit einem Partner zusammenlebt, der 2012 nur wenig Einkünfte und Bezüge hat, kann bis zu 8 004 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen – zuzüglich der Beiträge für Basiskranken­schutz und gesetzliche Pflege­versicherung.

Bedingung. Das Finanz­amt muss den Unterhalt anerkennen, wenn der unterstützte Partner wegen des Zusammen­lebens kein oder weniger Geld vom Staat erhält oder erhalten würde. Der Unterstützte darf höchs­tens 15 500 Euro Vermögen besitzen.

Steuern - Steuertipps für Ledige

Beispiel. Ina Teil lebt mit Leon Keil zusammen. Ina verdient 2012 in einem Midijob 420 Euro Brutto­lohn im Monat, insgesamt im Jahr 5 040 Euro.

Leon erhält für die 4 840 Euro Unterhalt bei 40 Prozent Grenz­steu­ersatz inklusive Soli 1 881 Euro Steuern zurück.

Tipp. Lebt der Unterstützte in Ihrem Haushalt, genügt als Nach­weis für Ihre Unter­halts­kosten, dass Sie für Unterkunft und Verpflegung sorgen.

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