
Arbeitnehmer besuchen Fortbildungen und Kongresse – sie arbeiten im Außendienst und haben wechselnde Arbeitsorte. Übernimmt ihr Arbeitgeber in dem Zusammenhang die Kosten für Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegung nicht, können die Mitarbeiter ihre Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Ab 2014 gelten für die Abrechnung mit dem Finanzamt neue und für Arbeitnehmer bessere Regeln. Finanztest erklärt, wie die Rechnung ab Januar aussieht und wer jetzt schon handeln sollte.
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