Im Frühjahr 2010 beginnt der Steuerabgleich für Rentner bis ins Jahr 2005 zurück. Raphael Schmitz von der Oberfinanzdirektion Rheinland zu den ersten Zahlen, die kursieren.
Stimmt es, dass fast eine Million Rentner im Schnitt 250 Euro zu viel Steuern gezahlt haben?
Schmitz: Die Zahl von einer Million Rentnern, die zu viel Steuern gezahlt haben, kann nicht bestätigt werden. Das Gleiche gilt für die Höhe der zu viel gezahlten Steuern. 2008 hat es zwar eine stichprobenartige Auswertung von rund zwei Millionen gesetzlichen Renten gegeben. Jedoch sind die hierbei festgestellten Erstattungsbeträge keinesfalls repräsentativ.
Erfahrungsgemäß werden Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen eher in der Steuererklärung angegeben, private Zusatzrenten aber zum Beispiel nicht. Dies wird vermutlich dazu führen, dass Rentner im Endeffekt eher zu wenig als zu viel Steuern an das Finanzamt gezahlt haben.
Ist denn etwas dran, dass fast eine Million Rentner im Schnitt 150 Euro zu wenig Steuern gezahlt hat?
Schmitz: Auch diese beiden Zahlen können nicht bestätigt werden. Der Betrag kann höher sein, wenn wir ab Frühjahr 2010 die Rentenbezugsmitteilungen über Privat-, Firmen- und andere Zusatzrenten mitprüfen. Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, haben dann auch die Möglichkeit, Ausgaben wie Arzt-, Arzneimittel-, Heimkosten oder Behindertenpauschbeträge geltend zu machen. Es ist deshalb auch denkbar, dass eine Nachzahlung entfällt.
Durch welche Fehler hat das Finanzamt zu wenig Steuern erhalten?
Schmitz: Rentner haben beispielsweise nur die „Nettorente“ erklärt und dadurch zu wenig Steuern gezahlt. Sie haben ihre gesetzliche Rente nicht in voller Höhe angegeben, sondern gekürzt um ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Drohen Rentnern Strafen?
Schmitz: Mit einem Bußgeld oder einer Strafe kann nur belangt werden, wer leichtfertig oder vorsätzlich entweder unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat oder es trotz Kenntnis seiner Verpflichtung unterlassen hat, Angaben zu machen. Die Finanzbehörden werden bei der Beurteilung aber auf jeden Fall mit viel Augenmaß vorgehen.
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