Steuerklasse ändern

FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen

17

Wie finden Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler die richtige Steuerklasse? Wann sollten sie wechseln? An wen müssen sie sich dafür wenden? Die Stiftung Warentest antwortet.

Für jede Lebens­lage die passende Steuerklasse

Wann bekommen Nicht­verheiratete die Lohn­steuerklasse II?

Ohne Trau­schein sind Sie in der I. Sie können nur in die II wechseln, wenn Sie allein mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben. Bedingung: Das Kind ist bei Ihnen gemeldet und es steht Ihnen das Kinder­geld zu. Mit der II haben Sie gleich mehr Netto, weil 4 008 Euro Entlastungs­betrag für Allein­erziehende im Jahr berück­sichtigt werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Tipp: Um die Steuerklasse zu ändern, genügt das Formular „Versicherungs­erklärung zum Entlastungs­betrag“. Wo Sie dies finden und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, lesen Sie in unserem Steuerklassen-Special für Alleinerziehende. Wollen Sie mehr ändern – etwa einen Frei­betrag für Ihre Jobkosten beantragen – dann ist ein „Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung“ nötig.

Wo kann ich prüfen, welche Steuerklasse von mir gespeichert ist?

Sie können entweder Ihre Elstam-Daten beim Finanz­amt abfragen oder unter „Mein Elster“ im Elsterportal (elster.de) nach­sehen.

Tipp: Für den Abruf brauchen Sie ein Zertifikat. Das beantragen Sie im Onlineportal.

Wir wollen heiraten. Müssen wir unsere Steuerklassen ändern?

Nach der Hoch­zeit sind Sie beide auto­matisch in der Steuerklasse IV. Danach können Sie ganz nach Wunsch die Klassen III/V oder IV+Faktor/IV+Faktor kombinieren. Die Höhe der Lohn­steuer in Steuerklasse IV entspricht der in Klasse I. Verdienen Sie beide gleich viel, ist meist die IV/IV optimal. Ist Ihr Einkommen jedoch unterschiedlich hoch, sollten Sie mit einem Steuer­rechner vergleichen, ob die III/V oder IV plus Faktor/IV plus Faktor güns­tiger für Sie ist.

Tipp: Mit der IV/IV sind Sie nicht zur Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie weder Lohn­ersatz noch Krankengeld erhielten. Machen Sie aber trotzdem eine. Dann können Sie noch Steuer­abzüge – etwa durch Kosten für haus­halts­nahe Dienste – geltend machen. Nur so erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück. Welche recht­lichen und steuerlichen Vorteile – aber auch Pflichten – mit einer Eheschließung einhergehen, beleuchtet unser Special Heiraten.

Wann sollten wir als Ehepaar zu den Klassen III und V wechseln?

Sie sollten wechseln, wenn ein Partner allein rund 60 Prozent des Familien­einkommens erzielt. Der Haupt­verdiener nimmt dann die III und hat mehr Netto, weil er viel weniger Lohn­steuer als in der IV zahlt. Der andere Partner mit weniger Einkommen muss dann die V nehmen und hat relativ hohe Abzüge. Mit der III/V können Sie sich ein hohes monatliches Familien­einkommen sichern, weil beim Ehepartner mit Steuerklasse III Frei­beträge – wie der Grund­frei­betrag (2022 von 9 984 Euro) – ange­rechnet werden, die eigentlich dem Ehepartner mit der V zustehen.

Achtung: Mit der III/V müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Häufig kommt es zur Steuer­nach­forderung. Beträgt sie mehr als 400 Euro, kann das Finanz­amt für das kommende Jahr Voraus­zahlungen verlangen.

Tipp: Noch mehr Netto können Sie in Klasse III rausholen, wenn Sie sich Frei­beträge anrechnen lassen, die Ihrem Partner zustehen – wie ein Schwerbehindertenpausch­betrag.

Wann lohnt sich für uns als Ehepaar Klasse IV plus Faktor?

Das ist für Sie perfekt, wenn Sie Steuer­nach­forderungen vermeiden wollen. Bei IV+Faktor ermittelt das Finanz­amt einen Rechen­faktor anhand Ihres konkreten Brutto­einkommens, um die Lohn­steuer fast genau zu berechnen.

Tipp: Untauglich ist diese pass­genaue Rechnung, wenn sich Ihr Einkommen verändert. Gehalts­erhöhungen, Bonuszah­lungen und Prämien sorgen dafür, dass der Faktor nicht mehr passt und das Finanz­amt nach der Steuererklärung mehr Steuern verlangt.

Muss mein Ehemann einem Steuerklassen­wechsel zustimmen?

Nicht in jedem Fall. Seit 2018 können Sie von Klasse III oder V in die Steuerklasse IV wechseln – auch ohne dass Ihr Mann zustimmt. Er kommt dann auch in IV. Früher ging das nur bei gemein­samem Antrag.

Tipp: Wollen Sie von der IV in die Steuerklasse III oder V wechseln, müssen Sie das nach wie vor als Ehepaar gemein­sam beantragen.

Was muss ich als Ehefrau tun, um mehr Eltern­geld zu bekommen?

Sie müssen recht­zeitig vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse III haben. Denn für die Höhe des Eltern­geldes ist – wie bei anderem Lohn­ersatz­geld – das vorherige Netto­gehalt maßgeblich. Das ist in der III am höchsten, weil die Lohn­steuer am geringsten ist. Zwar muss dann Ihr Mann die V nehmen und höhere Lohn­steuer­abzüge in Kauf nehmen. Aber die zu viel gezahlte Lohn­steuer erhalten Sie nach der Steuererklärung zurück.

Damit die Behörde den Wechsel der Steuerklasse akzeptiert, müssen Sie schnell sein. Am besten wechseln sie schon bei einem Kinder­wunsch in die Steuerklasse III. Den Wechsel müssen Sie spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutter­schutzes beantragen, sonst rechnet die Eltern­geldkasse mit der alten Steuerklasse. Alle Details rund um das Thema Eltern­geld und Steuerklasse erhalten werdende Eltern im Report Steuerklasse wechseln: Riesenplus beim Elterngeld.

Für mehr Mutter­schafts­geld sollte die güns­tigere Steuerklasse spätestens drei Monate vor Beginn des Mutter­schutzes gelten. Eine Garantie auf mehr Geld gibt es nicht. Der Chef muss den Wechsel nur akzeptieren, wenn er steuerlich sinn­voll ist. Ein Wechsel zur IV plus Faktor geht aber immer.

Tipp: Reicht das Geld nicht zum Leben, wenn der Haupt­verdiener mit Klasse V netto weniger hat, sollten Sie beide die Steuerklasse IV nehmen. Haben Sie die Frist verpasst, ist ein Wechsel zu IV plus Faktor immer möglich.

Welche Klasse nehme ich, wenn mein Ehemann in Rente geht?

Arbeiten Sie noch weiter, sollten Sie die Lohn­steuerklasse III nehmen.

Tipp: Machen Sie eine Steuererklärung. Dann profitieren Sie vom Splitting­tarif: Ihre beiden Einkommen werden addiert und dann erst wird die Höhe der Steuer bemessen.

17

Mehr zum Thema

17 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2022 um 15:03 Uhr
Einzelveranlagung

@sichergehen: In manchen Fällen können Ehepaare mit der Einzelveranlagung Steuern sparen. Bitte lesen Sie den folgenden Artikel dazu:
www.test.de/Steuererklaerung-Wann-eine-Einzelveranlagung-guenstiger-ist-5663300-0

sichergehen am 02.05.2022 um 21:18 Uhr
Kein Kommentar - AnfragSteuern zahlen im Ruhestand

Guten Abend,
Mit großem Interesse verfolge ich auch Berichte über Steuerzahlung der Stiftung Warentest/Finanztest. Natürlich können Sie nicht alle Möglichkeiten darstellen. Wir müssen jährlich für Pension bzw. Rente Steuern nachzahlen. Ist der Ehegattensplitting nachteilig in manchen Lebenssituationen? Gibt es dazu Veröffentlichungen/Berichte,die ich übersehen habe? Vielleicht ist es eine Anregung für die Redaktion, das Thema aus einer anderen Sicht anzugehen.
Freundliche Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2022 um 14:43 Uhr
Steuerklassenwechsel oder Steuererklärung

@alle: Niemand ist verpflichtet, sein Nettogehalt durch die Wahl einer passenden Steuerklasse zu optimieren. Über die Steuererklärung wird die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer abgerechnet. Wer zuvor zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, bekommt die Überzahlung mit der Steuererklärung zurück.
Im Bereich der Lohnersatzleistungen kann die Wahl einer günstigen Lohnsteuerklasse dazu führen, dass es zum Beispiel mehr Elterngeld gibt. Der rechtzeitige Wechsel der Lohnsteuerklasse ist ein legaler Steuertrick.

CopyPasta am 07.03.2022 um 12:09 Uhr
Steuerklassenwechsel oder Steuererklärung

@Archivnutzer: Ich habe mir die ähnliche Frage gestellt. Mir wäre es lieber, eher am Ende des Jahres eine (größere) Rückerstattung zu erhalten, als die Steuerklasse unterjährig "optimiert" zu haben und am Ende einen (kleinen) Betrag nachzahlen zu müssen.
@catmandoo: Danke für die Erklärung. -- @TEST: Gibt es dazu auch nochmal eine Bestätigung durch die Moderation? Könnte man das nicht direkt in den Artikel übernehmen oder habe ich es übersehen?!

catmandoo am 06.03.2022 um 23:44 Uhr
Steuerklassen zur Optimierung abschaffen

@Archivnutzer:
Es steht im Artikel, dass es nach der Steuererklärung keinen Unterschied mehr macht. Die Steuerklasse regelt nur, wieviel mehr/weniger Geld man während dem Jahr hat.
Da man bei optimierten Steuerklassen bei der Steuererklärung wenig zurück bekommt oder sogar nachzahlen muss, wäre ich dafür, dass man einfach alle "Optimierungen" abschafft. Nach der Steuererklärung bekommt man dann ein mehr oder weniger überraschendes Geldgeschenk. Das finde ich viel besser und nutze diese "Sonderzahlung" für "Sonderausgaben" (Urlaub, Geldanlage, Geräte, ...).
PS: Die Steuerklasse spielt wie erwähnt beim Absolutbetrag des Geldes nach Steuererklärung keine Rolle. Bei Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, ...) in der ZUKUNFT spielt das Netto-Gehalt aber eine Rolle. Mit den Steuerklassen kann man diese zukünftigen Gelder optimieren. Da ich sowas unfair finde (v.a. für die "Standard-Mutter" in Steuerklasse V), ist das noch ein weiterer Grund, die Steuerklassen abzuschaffen.