An die Steuerklasse denken sollten Ehe- und gesetzliche Lebenspartner, die 2015 vielleicht arbeitslos werden. Ihr Arbeitslosengeld ist am höchsten, wenn sie am 1. Januar in Steuerklasse III sind. Ihr Partner erhält dann zwar die ungünstige Steuerklasse V. Zu hohe Lohnsteuerabzüge lassen sich aber über die Steuererklärung korrigieren. Wer will, kann dieses Jahr mit dem Partner noch einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Vordrucke gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums (www.formulare-bfinv.de, Stichwort „Steuern“, dann „Lohnsteuern“).