
Muss ich als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben? Die Stiftung Warentest hilft beim Herausfinden. © Getty Images / iStockphoto (M)
Am Finanzamt führt im Ruhestand oft kein Weg vorbei. Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, warum es auch für Rentner lohnt, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen, wann Ehepaare eine gemeinsame Erklärung abgeben sollten, welche Einkünfte neben der Rente für die Steuer zählen und welche Ausgaben Ruheständler geltend machen können.
Steuererklärung für Rentner – Stiftung Warentest hilft
- Heftartikel.
- Wenn Sie sich in knapper und übersichtlicher Form über das Thema informieren wollen, können Sie hier das PDF zum Artikel aus Finanztest 5/2020 freischalten.
- Buch.
- Ausführlichere Informationen bietet unser Ratgeber Steuererklärung 2019/2020 - Rentner, Pensionäre. Er hat 224 Seiten und ist für 14,90 Euro im test.de-Shop erhältlich. (Mehr dazu weiter unten.)
- Sonderheft.
- Das Finanztest Spezial Steuern 2019 liefert von A bis Z für jedes Stichwort eine einfache Erklärung, warnt vor Fallstricken und gibt Tipps, wie Leser künftig Steuern sparen können.
Fast jeder vierte Rentner muss Steuern zahlen
Die Steuererklärung bleibt im Ruhestand vielen nicht erspart. Für das Jahr 2019 müssen 48 000 Rentner erstmals eine bis Ende Juli 2020 abgeben, weil ihre Rente gestiegen ist. Von 21,2 Millionen Rentnern werden zirka 5,1 Millionen zur Kasse gebeten, für sich allein oder mit dem Ehepartner, schätzt das Bundesfinanzministerium.
Tipp: Sie müssen die Erklärung nicht selbst machen, sondern können das Fachleuten wie einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen. Das kostet abhängig vom Einkommen im Schnitt 150 Euro pro Jahr. Ihre Steuererklärung muss bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt sein. Bis Ende Februar 2021 ist Zeit, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein (Beratungsstellensuche.de) oder ein Steuerberater (Bstbk.de, Dstv.de) Ihre Erklärung übernimmt.
Persönlicher Rentenfreibetrag steigt nicht
Meist müssen die betroffenen Rentnerinnen und Rentner wegen der höheren Rente etwas mehr Steuern als im Jahr zuvor zahlen. Denn ihr einmal festgelegter, persönlicher Rentenfreibetrag steigt nicht mit, sodass auf höhere Einkommen mehr Steuern fällig werden. Zudem ist für jeden neuen Rentenjahrgang weniger steuerfrei. Wer 2019 erstmals Rente bekam, erhält nur 22 Prozent davon steuerfrei. Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind es 50 Prozent der Rente von 2005.
Auch viele Pensionäre in der Steuerpflicht
Ähnlich ist es bei lohnsteuerpflichtigen Pensionen. Fließt die Pension seit 2019, beträgt der Freibetrag 17,6 Prozent, maximal 1 320 Euro plus 396 Euro Zuschlag. Bei Pensionsbeginn bis 2005 sind noch 40 Prozent der Pension von 2005 von der Steuer verschont, maximal 3 000 Euro plus 900 Euro Zuschlag. Wie viel das Amt kassiert, steht erst nach der Abrechnung fest – selbst wenn Steuern im Voraus bezahlt wurden.
Tipp: Wie viel Steuern Sie im Ruhestand in etwa für 2019 zahlen müssen, können Sie mit unserem neuen Rentenrechner online ermitteln.
Ratgeber der Stiftung Warentest

Seit 2017 müssen Rentner und Pensionäre Einkommenssteuer zahlen. Und die Zahl der Betroffenen wächst. Aber warum Geld an das Finanzamt verschenken? Unser Ratgeber Steuerklärung 2019/2020 - Rentner, Pensionäre erklärt die steuerliche Lage mit Hilfe von nachvollziehbaren Beispielen, Übersichten und Tabellen. Holen Sie sich zu viel bezahlte Steuern zurück: Am leichtesten geht das mit der elektronischen Steuererklärung Elster. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie das geht.
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@gemestu: Auch als Rentner können Sie Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Renteneinkünften wie z.B. die Kosten für einen Rentenberater oder die Gewerkschaftsbeiträge absetzen. Allerdings wirken diese sich erst über der Pauschale von 102 Euro im Jahr steuerlich aus. Sie machen die Kosten in Anlage R Zeile 21-22 geltend.
Das können auch andere Werbungskosten sein, die im Zusammenhang mit Ihren Renteneinkünften anfallen. Allerdings dürften Kosten für das Internet dabei kaum ins Gewicht fallen. Um die Steuererklärung an das Finanzamt online zu übermitteln, braucht es ja nur paar Sekunden. Diese geringen anteiligen Kosten lassen sich kaum aus der Pauschale für das Internet rausrechnen.
Auch für die Computernutzung bleiben in der Regel nur Minibeträge, da der Rechner je nach Preis über 3 Jahre abzuschreiben ist. Nun müsste man den Teil für die Anfertigung der Steuererklärung (ca. 4 Stunden) prozentual auf die gesamte Nutzung im Jahr rechnen, sodass nur Minibeträge bleiben. Ist der Rechner älter, lässt sich dafür nichts mehr abschreiben. (maa)
In unserem Steuerbescheid findet sich folgende Aussage:
"Kosten für Conputer und Telefon sind nicht nachvollziohbar bei den
Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, da Sie lediglich Versorgungsbezüge
beziehen."
Da wir schon sehr lange WISO-Sparbuch zur Erstellung der Steuererklärung nutzen, kann ich mir nicht vorstellen, wie diese Software ohne Computer und Internet nutzbar sein sollte.
Deshalb finde ich die Festlegung im Steuerbescheid eine Frechheit.
Ich habe jetzt erst gesehen, dass Stiftung Warentest dieses Thema ausführlich unter nachfolgendem Link behandelt hat:
https://www.test.de/Altersentlastungsbetrag-Bonus-fuer-Senioren-5576970-0/
Ich bin der Meinung: Wer zum Beginn des Steuerjahres 64 Jahre alt ist und einen Steuersatz von weniger als 25 % hat, bei der Steuererklärung die Kapitaleinkünfte-Formulare KAP ausfüllt und die Günstigerprüfung wählt, bekommt den Altersentlastungsfreibetrag (für Steuerjahr 2020 16,0 %, maximal 760 Euro) angerechnet. Vorgenannte Personen, die das Kapitaleinkünfte-Formulare KAP nicht ausfüllt haben und die Günstigerprüfung nicht beantragt haben, bekommen meines Wissens den Altersentlastungsfreibetrag nicht angerechnet. So richtig Stiftung Warentest?
@docmb: Ja, auch Firmen- und Beamtenpensionen werden versteuert und es gibt wie bei gesetzlichen abgestuft nach dem Jahr des Pensionsbeginns einen Freibetrag. Dass auch Pensionäre Steuern zahlen, schreiben wir im Onlineartikel auf der ersten Seite ganz unten. (TK)