Ehrlichkeit. Sie wissen oder ahnen, dass Sie in der Vergangenheit beim Finanzamt nicht immer ehrlich waren? Dann reichen Sie alle Einnahmen lückenlos nach und korrigieren Sie alle falschen Angaben restlos. Fehlen Ihnen Nachweise, sollten Sie verheimlichte Einnahmen großzügig schätzen. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, die Ihnen helfen können, finden Sie im Internet (zum Beispiel unter www.dstv.de).
Verjährung. Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Finanzamt bei leichtfertiger Steuerverkürzung Steuern für fünf Jahre nachfordern darf, bei Steuerhinterziehung für zehn Jahre. Für eine Steuerhinterziehung können Sie bis zu fünf Jahre nach der Tat strafrechtlich belangt werden, zehn Jahre sind es, wenn Sie mehr als 50 000 Euro hinterzogen haben.
Schulden. Zahlen Sie Steuern und Zinsen, die das Finanzamt nachfordert, pünktlich. Überweisen Sie auch Geldstrafen nicht zu spät (siehe „Zinsen und Strafen“).
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