Steuer­hinterziehung

Unser Rat

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Ehrlich­keit. Sie wissen oder ahnen, dass Sie in der Vergangenheit beim Finanz­amt nicht immer ehrlich waren? Dann reichen Sie alle Einnahmen lückenlos nach und korrigieren Sie alle falschen Angaben restlos. Fehlen Ihnen Nach­weise, sollten Sie verheimlichte Einnahmen groß­zügig schätzen. Steuerberater oder Lohn­steuer­hilfe­ver­eine, die Ihnen helfen können, finden Sie im Internet (zum Beispiel unter www.dstv.de).

Verjährung. Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Finanz­amt bei leicht­fertiger Steuer­verkürzung Steuern für fünf Jahre nach­fordern darf, bei Steuer­hinterziehung für zehn Jahre. Für eine Steuer­hinterziehung können Sie bis zu fünf Jahre nach der Tat strafrecht­lich belangt werden, zehn Jahre sind es, wenn Sie mehr als 50 000 Euro hinterzogen haben.

Schulden. Zahlen Sie Steuern und Zinsen, die das Finanz­amt nach­fordert, pünkt­lich. Über­weisen Sie auch Geld­strafen nicht zu spät (siehe „Zinsen und Strafen“).

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