Steuerformulare Zeile 98 – die Zeile für spezielle Fälle

0
Steuerformulare - Zeile 98 – die Zeile für spezielle Fälle

© iStockphoto

Seit Jahres­anfang liegen die Formulare für die Steuererklärung 2017 bereit. Wer schon alles beisammen hat, kann loslegen – traditionell auf Papier oder über das Elster-Portal der Finanz­verwaltung. Neu ist die Zeile 98 im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung: Sie verhindert eine voll­automatische Bearbeitung. Doch wann ist das sinn­voll? Wir haben beim Bundes­finanz­ministerium, bei Steuer­experten und bei der Vereinigten Lohn­steuer­hilfe nachgefragt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ich habe die Zeile 98 noch nicht gesehen. Wo finde ich die genau?

Jedes Jahr über­arbeitet die Finanz­verwaltung die Vordrucke der Steuererklärung und passt sie an Rechts­änderungen an. Diesmal hat sie den Mantelbogen auf der vierten Seite um diese komplett neue Zeile erweitert (siehe Foto). Vordrucke und Ausfüll­hilfe finden Sie online (formulare-bfinv.de) und in Ihrem Finanz­amt. Auch bei Elster, dem Internetportal der Finanz­verwaltung, können Sie bereits Ihre Erklärung für 2017 erstellen.

Wann muss ich die Zeile 98 ausfüllen?

Die Zeile 98 soll Fälle erfassen, in denen Angaben über die Steuerformulare hinaus nötig sind. Halten Sie bestimmte Einnahmen oder Ausgaben für wichtig, wissen aber nicht, an welcher Stelle sie anzu­geben sind, ist die Zeile der richtige Platz für Ihr Anliegen. Allerdings liefern weder die Zeile 98 noch die amtliche Ausfüll­hilfe konkrete Beispiele, für welche Fälle die Zeile gedacht ist. Die Hilfe zur Steuererklärung auf Papier verweist jedoch unter drei anderen Stich­worten auf die Zeile 98:

Pflegen Sie mehr als eine Person und beantragen deshalb den Pflege-Pausch­betrag mehr­fach, markieren Sie Zeile 98. Geben Sie alle erforderlichen Daten zu den gepflegten Personen, die nicht mehr in die Erklärungs­vordrucke passen, auf einem Extrablatt an.

Setzen Sie als Versicherungs­nehmer Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge für andere Personen ab, teilen Sie über Zeile 98 persönliche Angaben mit, für die im Vordruck kein Platz ist, wie die Identifikations­nummern weiterer gepflegter Personen.

Haben Sie im Laufe des Jahres ein Kind angenommen, teilen Sie das Datum der Adoption über Zeile 98 und das Beiblatt mit.
Uwe Rauhöft, Geschäfts­führer vom Bundes­verband Lohn­steuer­hilfe­ver­eine, empfiehlt Zeile 98 auch für weitere Fälle, die häufig zu fehler­haften Steuer­bescheiden führen: Etwa wenn das Finanz­amt

weitere Angaben zum geld­werten Vorteil durch einen Firmen-Pkw berück­sichtigen soll oder neu rechnen muss, weil Krankengeld eines Steuerzahler rück­wirkend durch eine Erwerbs­minderungs­rente ersetzt wurde.
Nutzen Sie die Zeile auch, wenn Sie in einem konkreten Punkt anderer Auffassung als das Finanz­amt sind.

Woher soll ich als Steuerlaie die Verwaltungs­meinung kennen?

Steuerzahler ohne besondere Steuer­rechts­kennt­nisse halten sich am besten an die Vorgaben in den Erklärungs­vordrucken und die dazu­gehörigen Merk­blätter. Lesen Sie diese und machen Sie die geforderten Angaben, wenn diese Sie betreffen. Alle Steu­erspar­möglich­keiten, die die Vordrucke zeigen, dürfen Sie ausschöpfen. Weichen Sie bei Ihren Angaben davon ab, nutzen Sie Zeile 98.

Wann weiche ich beispiels­weise von der Verwaltungs­meinung ab?

Wenn Sie zum Beispiel Aufwendungen für Ihr Erst­studium als Werbungs­kosten angeben statt als Sonder­ausgaben, haben Sie eine andere Auffassung als die Verwaltung (Special Bildungskosten). Oder beim Thema Hand­werk­erleistungen: Anerkannt sind Reparaturen, die im Rahmen Ihres Haus­halts erbracht wurden (Special Haushaltsnahe Dienstleistungen). Lassen Sie aber einen Gegen­stand in einer Werk­statt reparieren und geben diese Kosten an, haben Sie eine andere Auffassung als die Verwaltung. Dafür ist Zeile 98 da.

Was passiert, wenn ich Zeile 98 nicht ausfülle?

Ihr Finanz­amt wird vielleicht unklare Angaben streichen, aber Ärger gibt es nicht. Wer seine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllt, hat in der Regel nichts zu befürchten und braucht nicht aus Vorsicht die Zeile auszufüllen. Unabhängig von Zeile 98 gilt: Teilen Sie in Ihrer Steuererklärung bewusst oder leicht­fertig nur einen Teil der für die Steuer wichtigen Tatsachen mit und setzt das Finanz­amt Ihre Steuer deshalb zu nied­rig fest, kann es Ihnen vorsätzliche oder leicht­fertige Steuer­verkürzung vorwerfen.

Wie fülle ich die Zeile 98 richtig aus? Muss ich Belege beifügen?

Tragen Sie in das freie Feld eine „1“ ein, wenn Ihr Steuerfall eine Besonderheit im Sinne der Zeile 98 aufweist. Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier machen, erläutern Sie Ihr Anliegen auf einem zusätzlichen Blatt mit der Über­schrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“. Sie können auch beschreiben, warum und an welcher Stelle Sie eine von der Verwaltung abweichende Rechts­auffassung vertreten oder Rechts­begriffe anders auslegen.

Um Ihre Darstellung zu bekräftigen, können Sie Belege beifügen. Sonst müssen Sie erst­mals keine Nach­weise mehr mitschi­cken, sondern nur aufbewahren. Egal, ob Sie Zeile 98 ausfüllen oder nicht: Wenn der Beamte Unterlagen benötigt, wird er Sie darum bitten.

Wie fülle ich die Zeile 98 online im Elster-Portal aus?

Auch bei Elster können Sie Zeile 98 markieren und in einem Frei­text­feld Ihre Erklärung um weitere Informationen ergänzen oder Ihre abweichende Auffassung darstellen. Außerdem können Sie dort einen Haken setzen, wenn Sie zur Zeile 98 gehörende Belege per Post nach­reichen wollen. Elster bietet keine Möglich­keit, Nach­weise als Scan oder PDF hoch­zuladen und online zu über­mitteln.

Was löst eine „1“ in Zeile 98 im Finanz­amt aus?

Mit Zeile 98 machen Sie darauf aufmerk­sam, dass Ihr Fall besonders ist und ein Beamter ihm genauere Beachtung schenken sollte.

Die Finanz­verwaltung möchte ihre Arbeit dem tech­nischen und digitalen Fort­schritt anpassen und effizienter gestalten. Künftig sollen Steuern auto­matisch fest­gesetzt werden, ohne dass ein Bearbeiter die Angaben zuvor kontrollieren muss. Statt­dessen verarbeiten Computer die Steuererklärungen – egal, ob sie online oder per Post ins Finanz­amt gelangen. Ein Risikomanagement­system prüft sie auf Plausibilität: Es vergleicht die aktuelle Erklärung eines Steuerzah­lers mit denen der Vorjahre und meldet etwa, wenn ein steuerlich bedeut­samer Sach­verhalt erst­malig auftaucht oder Werte deutlich von Vorjahres­werten abweichen. Nur die mit Hinweis versehenen und aussortierten Erklärungen müssen Bearbeiter gründlich durch­sehen.

Die steuerlich relevanten Lebens­verhält­nisse der Bürger passen aber nicht immer in die Form, die die Erklärungs­vordrucke vorgeben; zusätzliche Informationen kann das Risikomanagement nicht auslesen. Die Zeile 98 gibt Ihnen für solche Fälle die Möglich­keit, die auto­matische Bearbeitung zu verhindern.

Verzögert sich die Bearbeitung meiner Erklärung durch Zeile 98?

Ja, da Ihre Erklärung in jedem Fall auf dem Tisch eines Bearbeiters landet. Er muss dem Anliegen umfassend nachgehen, auf das Sie über Zeile 98 hinweisen. Wie viel länger die Bearbeitung dauert, hängt aber auch von anderen Faktoren ab, etwa davon, ob das Amt sehr viele Erklärungen zu bearbeiten hat. Auch das Ergebnis des Risikomanagements fällt ins Gewicht: Je nachdem, ob in Ihrer Erklärung noch andere Punkte auffallen, muss Ihr Bearbeiter die intensive Prüfung ausdehnen, was zusätzlich Zeit kosten kann.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.