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Seit Jahresanfang liegen die Formulare für die Steuererklärung 2017 bereit. Wer schon alles beisammen hat, kann loslegen – traditionell auf Papier oder über das Elster-Portal der Finanzverwaltung. Neu ist die Zeile 98 im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung: Sie verhindert eine vollautomatische Bearbeitung. Doch wann ist das sinnvoll? Wir haben beim Bundesfinanzministerium, bei Steuerexperten und bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe nachgefragt.
Alle Fragen im Überblick
- Ich habe die Zeile 98 noch nicht gesehen. Wo finde ich die genau?
- Wann muss ich die Zeile 98 ausfüllen?
- Woher soll ich als Steuerlaie die Verwaltungsmeinung kennen?
- Wann weiche ich beispielsweise von der Verwaltungsmeinung ab?
- Was passiert, wenn ich Zeile 98 nicht ausfülle?
- Wie fülle ich die Zeile 98 richtig aus? Muss ich Belege beifügen?
- Wie fülle ich die Zeile 98 online im Elster-Portal aus?
- Was löst eine „1“ in Zeile 98 im Finanzamt aus?
- Verzögert sich die Bearbeitung meiner Erklärung durch Zeile 98?
Antworten auf die wichtigsten Fragen
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Ich habe die Zeile 98 noch nicht gesehen. Wo finde ich die genau?
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Jedes Jahr überarbeitet die Finanzverwaltung die Vordrucke der Steuererklärung und passt sie an Rechtsänderungen an. Diesmal hat sie den Mantelbogen auf der vierten Seite um diese komplett neue Zeile erweitert (siehe Foto). Vordrucke und Ausfüllhilfe finden Sie online (formulare-bfinv.de) und in Ihrem Finanzamt. Auch bei Elster, dem Internetportal der Finanzverwaltung, können Sie bereits Ihre Erklärung für 2017 erstellen.
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Wann muss ich die Zeile 98 ausfüllen?
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Die Zeile 98 soll Fälle erfassen, in denen Angaben über die Steuerformulare hinaus nötig sind. Halten Sie bestimmte Einnahmen oder Ausgaben für wichtig, wissen aber nicht, an welcher Stelle sie anzugeben sind, ist die Zeile der richtige Platz für Ihr Anliegen. Allerdings liefern weder die Zeile 98 noch die amtliche Ausfüllhilfe konkrete Beispiele, für welche Fälle die Zeile gedacht ist. Die Hilfe zur Steuererklärung auf Papier verweist jedoch unter drei anderen Stichworten auf die Zeile 98:
Pflegen Sie mehr als eine Person und beantragen deshalb den Pflege-Pauschbetrag mehrfach, markieren Sie Zeile 98. Geben Sie alle erforderlichen Daten zu den gepflegten Personen, die nicht mehr in die Erklärungsvordrucke passen, auf einem Extrablatt an.
Setzen Sie als Versicherungsnehmer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für andere Personen ab, teilen Sie über Zeile 98 persönliche Angaben mit, für die im Vordruck kein Platz ist, wie die Identifikationsnummern weiterer gepflegter Personen.
Haben Sie im Laufe des Jahres ein Kind angenommen, teilen Sie das Datum der Adoption über Zeile 98 und das Beiblatt mit.
Uwe Rauhöft, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, empfiehlt Zeile 98 auch für weitere Fälle, die häufig zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen: Etwa wenn das Finanzamtweitere Angaben zum geldwerten Vorteil durch einen Firmen-Pkw berücksichtigen soll oder neu rechnen muss, weil Krankengeld eines Steuerzahler rückwirkend durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde.
Nutzen Sie die Zeile auch, wenn Sie in einem konkreten Punkt anderer Auffassung als das Finanzamt sind.
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Woher soll ich als Steuerlaie die Verwaltungsmeinung kennen?
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Steuerzahler ohne besondere Steuerrechtskenntnisse halten sich am besten an die Vorgaben in den Erklärungsvordrucken und die dazugehörigen Merkblätter. Lesen Sie diese und machen Sie die geforderten Angaben, wenn diese Sie betreffen. Alle Steuersparmöglichkeiten, die die Vordrucke zeigen, dürfen Sie ausschöpfen. Weichen Sie bei Ihren Angaben davon ab, nutzen Sie Zeile 98.
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Wann weiche ich beispielsweise von der Verwaltungsmeinung ab?
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Wenn Sie zum Beispiel Aufwendungen für Ihr Erststudium als Werbungskosten angeben statt als Sonderausgaben, haben Sie eine andere Auffassung als die Verwaltung (Special Bildungskosten). Oder beim Thema Handwerkerleistungen: Anerkannt sind Reparaturen, die im Rahmen Ihres Haushalts erbracht wurden (Special Haushaltsnahe Dienstleistungen). Lassen Sie aber einen Gegenstand in einer Werkstatt reparieren und geben diese Kosten an, haben Sie eine andere Auffassung als die Verwaltung. Dafür ist Zeile 98 da.
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Was passiert, wenn ich Zeile 98 nicht ausfülle?
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Ihr Finanzamt wird vielleicht unklare Angaben streichen, aber Ärger gibt es nicht. Wer seine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllt, hat in der Regel nichts zu befürchten und braucht nicht aus Vorsicht die Zeile auszufüllen. Unabhängig von Zeile 98 gilt: Teilen Sie in Ihrer Steuererklärung bewusst oder leichtfertig nur einen Teil der für die Steuer wichtigen Tatsachen mit und setzt das Finanzamt Ihre Steuer deshalb zu niedrig fest, kann es Ihnen vorsätzliche oder leichtfertige Steuerverkürzung vorwerfen.
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Wie fülle ich die Zeile 98 richtig aus? Muss ich Belege beifügen?
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Tragen Sie in das freie Feld eine „1“ ein, wenn Ihr Steuerfall eine Besonderheit im Sinne der Zeile 98 aufweist. Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier machen, erläutern Sie Ihr Anliegen auf einem zusätzlichen Blatt mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“. Sie können auch beschreiben, warum und an welcher Stelle Sie eine von der Verwaltung abweichende Rechtsauffassung vertreten oder Rechtsbegriffe anders auslegen.
Um Ihre Darstellung zu bekräftigen, können Sie Belege beifügen. Sonst müssen Sie erstmals keine Nachweise mehr mitschicken, sondern nur aufbewahren. Egal, ob Sie Zeile 98 ausfüllen oder nicht: Wenn der Beamte Unterlagen benötigt, wird er Sie darum bitten.
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Wie fülle ich die Zeile 98 online im Elster-Portal aus?
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Auch bei Elster können Sie Zeile 98 markieren und in einem Freitextfeld Ihre Erklärung um weitere Informationen ergänzen oder Ihre abweichende Auffassung darstellen. Außerdem können Sie dort einen Haken setzen, wenn Sie zur Zeile 98 gehörende Belege per Post nachreichen wollen. Elster bietet keine Möglichkeit, Nachweise als Scan oder PDF hochzuladen und online zu übermitteln.
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Was löst eine „1“ in Zeile 98 im Finanzamt aus?
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Mit Zeile 98 machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Fall besonders ist und ein Beamter ihm genauere Beachtung schenken sollte.
Die Finanzverwaltung möchte ihre Arbeit dem technischen und digitalen Fortschritt anpassen und effizienter gestalten. Künftig sollen Steuern automatisch festgesetzt werden, ohne dass ein Bearbeiter die Angaben zuvor kontrollieren muss. Stattdessen verarbeiten Computer die Steuererklärungen – egal, ob sie online oder per Post ins Finanzamt gelangen. Ein Risikomanagementsystem prüft sie auf Plausibilität: Es vergleicht die aktuelle Erklärung eines Steuerzahlers mit denen der Vorjahre und meldet etwa, wenn ein steuerlich bedeutsamer Sachverhalt erstmalig auftaucht oder Werte deutlich von Vorjahreswerten abweichen. Nur die mit Hinweis versehenen und aussortierten Erklärungen müssen Bearbeiter gründlich durchsehen.
Die steuerlich relevanten Lebensverhältnisse der Bürger passen aber nicht immer in die Form, die die Erklärungsvordrucke vorgeben; zusätzliche Informationen kann das Risikomanagement nicht auslesen. Die Zeile 98 gibt Ihnen für solche Fälle die Möglichkeit, die automatische Bearbeitung zu verhindern.
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Verzögert sich die Bearbeitung meiner Erklärung durch Zeile 98?
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Ja, da Ihre Erklärung in jedem Fall auf dem Tisch eines Bearbeiters landet. Er muss dem Anliegen umfassend nachgehen, auf das Sie über Zeile 98 hinweisen. Wie viel länger die Bearbeitung dauert, hängt aber auch von anderen Faktoren ab, etwa davon, ob das Amt sehr viele Erklärungen zu bearbeiten hat. Auch das Ergebnis des Risikomanagements fällt ins Gewicht: Je nachdem, ob in Ihrer Erklärung noch andere Punkte auffallen, muss Ihr Bearbeiter die intensive Prüfung ausdehnen, was zusätzlich Zeit kosten kann.
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