
Steuervorteile beim Aufladen: ab 2017 für Besitzer von Elektroautos.
Die EU-Kommission hat die Kaufprämie für Elektroautos genehmigt. Damit ist eine wichtige Hürde genommen. Doch Käufer von Elektrofahrzeugen sollen nicht nur mit einer Geldprämie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa.de) belohnt werden. Sie sollen auch Steuervorteile genießen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. test.de informiert.*
Frei von Kfz-Steuer
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 sollen Käufer neuer Elektroautos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit sein. Das gilt für erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge. Bisher waren es nur fünf Jahre. Die zehnjährige Befreiung soll auch für Autos möglich sein, die zu reinen Elektrofahrzeugen umgerüstet werden. Läuft die Befreiung aus, ermäßigt sich wie bisher die Kfz-Steuer um 50 Prozent.
Steuerfrei tanken
Arbeitnehmer, die an der Ladestation im Betrieb ihr privates Elektro- oder Hybridauto aufladen dürfen, können sich freuen. Sie sollen den Vorteil, dass sie Stromkosten sparen, ab 2017 nicht versteuern müssen.
Zuschuss für die Ladestation
Ebenfalls ab 2017 kann der Chef seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Ladestationen für daheim überlassen oder für die Ladestation einen Zuschuss zahlen. Auf den geldwerten Vorteil zusätzlich zum Gehalt werden pauschal 25 Prozent Lohnsteuer fällig. Alle drei neuen Regeln sollen bis Ende 2020 gelten.
* Diese Meldung stammt ursprünglich aus Finanztest 7/2016 und ist am 14. Juni 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 17. Juni 2016 aktualisiert.