
Mit dem „Online Finanzamt“ Elster können Verbraucher ihre Steuererklärung im Internet erledigen.
Steuererklärung mit Elster – einfach und schnell! Hier erfahren Sie die Details – von Registrierung bis Abgabe. Dabei helfen: Die Steuerratgeber der Stiftung Warentest.
Steuererklärung Elster – Das Wichtigste in Kürze
Was ist Elster? Die Abkürzung für das Internetportal der Finanzverwaltung Elster.de steht für „elektronische Steuererklärung“. Es soll sich zum Online-Finanzamt entwickeln. Bislang können Sie dort etwa Ihre Steuererklärung abgeben, Fristen verlängern, Vorauszahlungen anpassen oder Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Erklärung online abgeben. Über Elster.de können Sie Ihre Steuern kostenlos direkt online erklären, ohne extra eine Software installieren zu müssen. Daten, die das Finanzamt schon hat, können Sie abrufen und einspielen. Die allgemeinen Ausfüllhilfen erklären unklare Formulare. Tipps zum Steuern sparen gibt es allerdings nicht.
Alle Details zur Steuererklärung. Im Steuerratgeber von Finanztest finden sie alles, was Sie – neben der Elster-Technik – über Ihre Steuererklärung wissen müssen.
Mehrere Abgabemöglichkeiten. Auf Elster.de geben Sie Ihre Steuerdaten ausschließlich online im Browser ein. Alternativ können Sie Ihre Erklärung auch mit kommerzieller Steuersoftware ausfüllen (zum Test Steuerprogramme). Diese bieten meist umfangreiche Hilfen und Spartipps. Nutzen Sie ein kostenpflichtiges Steuerprogramm, benötigen Sie für den papierlosen authentifizierten Versand von Steuererklärungen dennoch ein Elster-Konto (Anleitung zur Registrierung siehe unten).
Wartezeit einplanen. Um Elster nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Altbewährt ist dafür das Zertifikat – ein elektronischer Ausweis für den Datenversand, den Elster bei Registrierung generiert. Da Sie jeweils einen Freischaltcode per Mail und Post erhalten, kann das kann zwei Wochen dauern. Zügiger registrieren sich Besitzer eines Personalausweises mit aktivierter Onlinefunktion. Anleitungen für beide Registrierungsarten finden Sie unten.
Vorsicht Zeitablauf. Erledigen Sie alle Schritte der Registrierung innerhalb von 100 Tagen. Sonst werden Ihre Registrierungsdaten und Ihr Konto ohne Vorwarnung gelöscht.
Belege aufheben. Ab der Steuererklärung 2017 müssen Sie keine Belege mehr einreichen, allerdings weiterhin für Rückfragen des Finanzamts aufheben.
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Was Elster kann und wer es nutzen sollte
Um die Steuererklärung online auszufüllen und abzugeben, müssen Steuerpflichtige kein Programm installieren, eine vorherige einmalige Registrierung reicht dazu völlig aus. Lohndaten und Versicherungsbeiträge, die das Finanzamt schon kennt, können sie mittels Belegabruf übernehmen. Elster prüft alle Angaben auf Plausibilität, bevor es die Einkommensteuererklärung abschickt. Das verringert Nachfragen. Steuertipps bietet es jedoch nicht. Stimmen Nutzer zu, erhalten sie sogar den maßgeblichen Steuerbescheid online.
Belege müssen nicht mehr mitgeschickt werden
Die papierlose Steuererklärung rückt näher: Elster-Nutzer können sich ihren Steuerbescheid komplett elektronisch bereitstellen lassen. Sie erhalten einen Hinweis per Mail, wenn dieser vorliegt. Auch Belege müssen nicht mehr mitgeschickt werden. Steuerzahlende bewahren Unterlagen künftig nur noch für Nachfragen auf, Spendenquittungen bis mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids.
Alle Steuerangelegenheiten bei Elster abhaken
Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können bei Elster nicht nur ihre Steuererklärung abgeben, sondern etwa auch Fristen verlängern, Vorauszahlungen anpassen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Auch Adresse und Bankverbindung lassen sich dort ändern. Wer vom Finanzamt aufgefordert wird, Angaben nachzuweisen, kann über Elster Unterlagen als PDF einreichen. Bald sollen Elster-Nutzer auch die Stundung oder den Erlass von Steuerschulden beantragen können.
Mit diesem ausgebauten Leistungsangebot soll sich Elster zum Online-Finanzamt mausern, bei dem Nutzer alle Steuerangelegenheiten papierlos und ohne persönliche Vorsprache erledigen können – und zwar zu jeder Uhrzeit.
Steuererklärung für Angehörige übernehmen
Über ein Elster-Konto können Nutzer auch die Erklärungen anderer abgeben. Ganz unproblematisch ist das bei Eheleuten: Bei einer gemeinsamen Erklärung geht der Sachbearbeiter grundsätzlich davon aus, dass der Inhalt dieser beiden Eheleuten bekannt ist und somit eine für beide rechtswirksame Steuererklärung vorliegt.
Doch auch wenn Nutzer anderen Angehörigen – etwa Geschwistern, Kindern und Eltern – kostenlos bei der Erklärung unter die Arme greifen, dürfen sie dafür ihr eigenes Zertifikat verwenden. Dieses weist nämlich erst einmal nur den Datenübermittler aus. Sie müssen den Personen, für die sie übermitteln, allerdings die eingereichten Daten zur Verfügung stellen, damit diese alle Angaben überprüfen können.
Voraussage: Erstattung oder Nachzahlung
Elster enthält zudem einen Steuerrechner, der die voraussichtliche Steuerlast ermittelt. Der Wert ist natürlich unverbindlich. Auf die errechnete Steuer oder zu erwartende Erstattung können Nutzer nur bauen, wenn sie alle Besteuerungsgrundlagen richtig mitgeteilt haben und das Amt der Erklärung in vollem Umfang entspricht.
Fehler auf einen Blick erkennen
Zeitgleich mit dem Bescheid erhalten Steuerzahler eine Vergleichsaufstellung in ihrem Elster-Postfach. Die Übersicht zeigt auf der linken Seite, welche Steuerdaten sie in ihrer Erklärung mitgeteilt haben und in der mittleren Spalte, in welchen Punkten das Amt abgewichen ist. Ganz rechts können Nutzer Differenzen ablesen. Finden sie einen Unterschied, können sie Einspruch einlegen. Dieser muss aber weitergehend begründen werden. Ein schlichter Verweis auf den Vergleich von Erklärung und Bescheiddaten genügt nicht.
Die letzte übersendete Erklärung gilt
Übermitteln Elster-Nutzer ihre Erklärung elektronisch authentifiziert, können sie ihre Erklärung auch mehrfach übersenden. Die Finanzbeamten nehmen sich in der Regel die zuletzt übermittelte Online-Erklärung vor. Das ist von Vorteil, wenn nach dem Versand der Online-Erklärung noch Fehler auffallen oder Änderungen in den Steuerangaben nötig werden. Bis der Steuerbescheid im Postkasten landet, können Steuerzahler Fehler also jederzeit korrigieren, indem sie über Elster eine berichtigte Erklärung nachreichen.
Fällt ein Fehler erst durch den Steuerbescheid auf? Steuerzahler sollten sich sputen: Nach Bekanntgabe des Bescheids bleiben für Korrekturen grundsätzlich nur vier Wochen Zeit – so lange läuft die Einspruchsfrist.
Anmelden bei Elster – mit Zertifikat
Um Elster nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Altbewährt ist dafür das Zertifikat – ein elektronischer Ausweis für den Datenversand, den Elster bei Registrierung generiert. Dieser lässt sich mit zwei Codes freischalten, die Sie per Mail und Post erhalten. Das kann bis zu zwei Wochen dauern.
Schritt 1: Elster-Registrierung vorbereiten

- Klicken Sie unter Elster.de auf „Benutzerkonto erstellen“. Wählen Sie, wie empfohlen, den Login mit Zertifikat.
- Wollen Sie nur Ihr Einkommen und vielleicht das Ihres Partners erklären, klicken Sie auf die Option „Für mich“.
- Entscheiden Sie sich dann für die Registrierungsart „Mit Identifikationsnummer“ und geben Sie diese ein. Falls Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer verlegt haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
- Geben Sie Ihre Daten wie Geburtsdatum und E-Mail an. Legen Sie Benutzername und Sicherheitsabfrage fest.
- Prüfen Sie im nächsten Schritt Ihre Daten und klicken Sie „Absenden“.
- Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.
- Sie bekommen umgehend eine zweite E-Mail mit der Aktivierungs-ID Ihres Kontos. Die sollten Sie aufbewahren, bis Sie der zweite Aktivierungscode per Post erreicht. Das kann einige Tage dauern.
Schritt 2: Zertifikat abspeichern

- Code per Post erhalten? Vervollständigen Sie Ihre Elster-Registrierung: Klicken Sie in der E-Mail mit der Aktivierungs-ID auf den darin enthaltenen Link. Die Elster-Seite öffnet sich. Geben Sie Ihre Aktivierungs-ID aus der E-Mail zusammen mit dem postalisch erhaltenen Code ein.
- Das Programm erstellt nach erfolgreicher Elster-Registrierung Ihr Zertifikat, das Sie anschließend herunterladen: Sichern Sie die Datei dort, wo Sie sie auf jeden Fall wiederfinden. Im gleichen Schritt vergeben Sie ein Passwort.
- Loggen Sie sich erstmalig mit Zertifikat und Passwort in Ihr Konto ein.
- Prüfen Sie Ihr Profil und ändern oder ergänzen Sie Ihre Daten bei Bedarf.
- Elster bietet die Möglichkeit, Ihre Zugehörigkeit zu einer Benutzergruppe auszuwählen. Entsprechend Ihrer Auswahl schlägt das Programm Ihnen die geeigneten Steuerformulare vor.
Schritt 3: Belegabruf beantragen

- Um Belegdaten abzurufen, müssen Sie sich einmalig zum Verfahren anmelden: Gehen Sie dazu in Ihrem Konto in der linken Menüspalte auf die Auswahl „Formulare und Leistungen“ und dann auf „Bescheinigungen verwalten“. Klicken Sie auf „Meine Bescheinigungen“. Senden Sie Ihren Antrag ab. Planen Sie Wartezeit ein. Auch Ihr Abrufcode wird per Post verschickt.
- Ehegatten können gleichzeitig auch den Belegabruf für Ihren Partner beantragen. Dafür geben Sie Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Namen Ihres Partners ein. Sie können die Gültigkeit der Berechtigung einschränken. Lassen Sie das Feld frei, bleibt der Belegabruf für Ihren Partner dauerhaft erlaubt.
- Liegt der postalisch versendete Abrufcode vor, können Sie fortfahren und Ihre Steuererklärung erstellen.
- Aktuell ist der Belegabruf möglich für Angaben über Lohnsteuer, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld, Rentenbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen, etwa aus Riester- und Rürup-Verträgen und vermögenswirksame Leistungen. Dieses Jahr sollen weitere Belege hinzukommen. Steuerzahler sollen etwa Freistellungsaufträge, die sie ihrer Bank erteilt haben, bei Elster einsehen können. Institutionen und Behörden müssen die Daten erst bis Ende Februar an die Finanzämter übermitteln. Deswegen kann es sein, dass vorher nicht alle Belege verfügbar sind.
Schritt 4: Steuererklärung online ausfüllen

- Melden Sie sich mit Zertifikat und Passwort im Portal an und wählen Sie „Formulare“ aus. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland, nehmen Sie die „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“.
- Wählen Sie das Jahr, für das Sie eine Erklärung abgeben möchten. Falls vorhanden, können Sie im Anschluss Daten aus dem Vorjahr übernehmen
- Der Anlagenassistent fragt ab, welche Angaben Sie machen wollen und stellt Ihnen die benötigten Formulare zusammen. Alternativ können die Anlagen selbst auswählen, die für Sie infrage kommen: Jeder benötigt den Mantelbogen. Arbeitnehmer entscheiden sich außerdem für die Anlage N, Eltern brauchen die Anlage Kind. Rentner nutzen die Anlage R und Kapitalanleger die Anlage KAP.
- Elster fragt, ob Sie Daten aus Bescheinigungen in Ihre Erklärung einfüllen wollen. Um die Belegdaten abzurufen, müssen Sie Ihren Abrufcode eingeben, den Sie zuvor per Post erhalte haben. Wählen Sie die gewünschten Daten aus der Liste aus, überprüfen Sie die Angaben und übernehmen Sie sie in Ihre Erklärung.
- Ergänzen Sie die vorausgefüllte Erklärung um alle Werte, die für die Besteuerung wichtig sind, etwa weitere Einkünfte und steuermindernde Kosten.
- Elster prüft Ihre Erklärung am Ende auf Widersprüche und fehlende Angaben. Beseitigen Sie alle Fehlerhinweise und schicken Sie das gesamte Dokument ab.
Anmelden bei Elster – mit Personalausweis
Zügiger registrieren sich Besitzer eines Personalausweises mit aktivierter Onlinefunktion. Damit dauert es nur wenige Minuten, um ein Elster-Konto zu erstellen. Um die Personendaten auszulesen, die der Ausweis enthält, benötigen Sie ein Lesegerät. Ein solches erhalten Sie online und im Handel ab zirka 20 Euro. Wer ein Android-Smartphone mit NFC-Chip besitzt, kann dieses kostenlos in ein Lesegerät verwandeln. Die folgende Anleitung beschreibt die Registrierung mit Ausweis und Handy.
Schritt 1: Elster-Registrierung vorbereiten
- Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Haben Sie diese bislang deaktiviert, können Sie sie nachträglich in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen.
- Wollen Sie Ihr Smartphone als Lesegerät einsetzen? Installieren Sie die AusweisApp2 auf Handy und PC und wählen Sie als Lesegerät Ihr Smartphone aus. Auf dem Smartphone erscheint ein Kopplungscode, den Sie am Computer eingeben. So bestätigen Sie, dass sich die Geräte austauschen dürfen, wenn sie sich im gleichen WLan befinden.
Schritt 2: Zugriff mit Ausweis-Pin
- Am PC wählen Sie auf Elster.de den Zugang mit Personalausweis. Elster startet auf Ihrem Smartphone die Ausweis-App. Aktivieren Sie spätestens jetzt NFC an Ihrem Handy.
- Die App zeigt, welcher Dienstleister welche Daten abfragen möchte. Sind Sie einverstanden, wählen Sie „Jetzt ausweisen“.
- Halten Sie Ihren Ausweis an das Handy. Hat es Zugriff auf die Ausweisdaten, fragt es nach Ihrer Ausweis-Pin.
Schritt 3: Daten vervollständigen
- Ihr Handy liest die Ausweisdaten aus und führt die Authentisierung durch.
- Gleichzeitig geben Sie am PC E-Mail-Adresse, Nutzername und Sicherheitsfrage ein. Sie erhalten eine E-Mail, um die Gültigkeit Ihrer E-Mail-Adresse zu bestätigen.
- Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, sind Sie automatisch angemeldet.
- Sie können Ihr Elster-Profil vervollständigen und mit Ihrer ersten Onlineerklärung beginnen.
Bei Elster rechtzeitig registrieren
Drängt die Frist, kann die Registrierung mit Zertifikat zum Problem werden: Manche Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, etwa Selbstständige, Vermieter und Ehegatten, die auf die Kombination der Steuerklassen III und V setzen. Immer zu Ende Juli muss die Erklärung des Vorjahres beim Finanzamt eingehen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Elster-Zugang, damit Sie nicht ins Schwitzen geraten.
Zeitlicher Vorteil beim elektronischen Versand
Wer die Einkommensteuererklärung freiwillig einreicht, kann die Sache entspannter angehen. Freiwillige haben vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres Zeit, ihre Steuern abzurechnen. Die Erklärung für 2018 können sie etwa noch bis zum 31. Dezember 2022 abgeben. Sich frühzeitig zu registrieren, bietet einen großen Vorteil: Wird die Zeit für die Steuererklärung knapp, können Elster-Nutzer mit einem Klick alle Angaben übermitteln. Dann gilt die Steuererklärung als abgegeben – ausgedruckt und per Post verschickt werden muss sie nicht mehr.
Identifikationsnummer bereithalten
Für die Registrierung mit Zertifikat genügt die lebenslang gültige persönliche Identifikationsnummer. Sie ändert sich weder nach einem Umzug noch nach dem Wechsel des zuständigen Finanzamtes. Die elfstellige Kennzahl steht etwa auf der Lohnsteuerbescheinigung oder auf Steuerbescheiden vergangener Jahre. Eine Steuernummer wird für die Registrierung bei Elster nicht zwingend benötigt. Wer noch keine besitzt, kann mit der ersten per Elster übermittelten Steuererklärung eine Steuernummer beantragen.
Tipp: Falls Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer verlegt haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern. Wurde Ihnen bislang keine steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt, etwa weil Sie sich als Ausländer ohne Meldeadresse in Deutschland erstmals ans Finanzamt wenden, können Sie sich auch nur mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Dann können Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln und sollten kurze Zeit später Ihre steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Anschließend lassen sich alle Funktionen eines vollwertigen Benutzerkontos freischalten.
Finanzverwaltung nutzt Daten der Meldebehörden
Nach einer Adresse fragt Elster bei der Registrierung mit Zertifikat nicht, denn die Finanzverwaltung kann auf die Daten der Meldebehörden zugreifen. Nutzer müssen aber an ihrem Wohnort gemeldet sein oder dem zuständigen Meldeamt eine Änderung ihrer Adresse mitgeteilt haben, wenn sie ihre Elster-Konto erstellen, sonst kommt der Brief mit dem Aktivierungscode nicht an. Schneller geht es mit Identifikationsnummer und Personalausweis, denn dann entfällt der Versand der Aktivierungscodes per Post und per E-Mail. Diese Art der Registrierung setzt aber voraus, dass die Onlinefunktion des Personalausweises aktiviert ist und der Nutzer ein Ausweislesegerät besitzt.
Sicherheitszertifikat weist Datenübermittler aus
Liegen alle Zugangscodes aus E-Mail und Brief vor, können Steuerzahler ihre Elster-Registrierung abschließen. Nach Eingabe der Zugangscodes erstellt Elster ein persönliches Sicherheitszertifikat. Diesen elektronischen Schlüssel müssen Nutzer künftig bei jeder Anmeldung hochladen. Damit weisen sie sich gegenüber dem Finanzamt als Datenübermittler aus.
Drei Zertifikate – das Kostenlose genügt meist
Das Zertifikat gibt es in drei Varianten – für eine müssen Nutzer sich schon bei der Registrierung entscheiden. Die kostenlose reicht meist: Dabei wird die Zertifikatsdatei nach erfolgreicher Registrierung generiert und auf dem Computer abgelegt. Nutzer speichern ihr Zertifikat am besten an einem Ort, an dem sie es auf jeden Fall wiederfinden, etwa in einem Ordner für Steuerangelegenheiten oder auf ihrem Desktop. Es gibt auch die Variante, das Zertifikat auf einem speziellen Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte extra verschlüsselt abzuspeichern. Elster-Stick und -Kartenlesegerät müssen Nutzer aber kaufen. Das kann zwischen 49 und 150 Euro kosten und lohnt sich eher für Unternehmer und Steuerberater.
Erstmaliger Login mit Zertifikatsdatei
Im Internet ist es üblich, sich mit Benutzernamen und Passwort anzumelden. Nicht so bei Elster: Um eine höheren Datenschutz zu gewährleisten, ersetzt die Zertifikatsdatei den Benutzernamen. Um Zugang zu ihrem Elster-Konto zu erhalten, laden Nutzer bei der ersten Anmeldung den elektronischen Schlüssel hoch und geben ihr Passwort ein. Damit ist die Registrierung vollständig. So loggen sich Nutzer auch anschließend jedes Mal in ihr Elster-Konto ein.
So lässt sich das Zertifikat wiederfinden
Wer das Zertifikat für die Anmeldung nicht mehr findet, gibt in der Suchfunktion des Computers „.pfx“ ein – mit diesem Kürzel endet die Zertifikatsdatei. Der PC sollte es so auffinden und den entsprechenden Speicherort anzeigen können. Als Speicherort eignet sich auch ein USB-Stick oder eine externe Festplatte. So lässt sich das Elster-Portal von jedem Computer aus aufrufen. Das gilt inzwischen auch für Mac-Nutzer, die den Apple-Browser Safari verwenden. Dieser unterstützt inzwischen die Elster-Webseite. Bisher mussten Mac-Nutzer auf Google Chrome oder Firefox zurückgreifen.
Von überall einloggen: Zertifikat immer dabei
Der Log-in von einem fremden Computer im Elster-Portal ist neuerdings einfacher. Denn mit der Elster-Smart-App für das Handy haben Nutzer die zum Log-in nötige Zertifikatsdatei immer in der Hosentasche. Das ist auch praktisch, falls sich die Datei auf dem eigenen Computer nicht mehr wiederfinden lässt.
So funktioniert es: Die Elster-Smart-App laden Anwender je nach Betriebssystem im Google-Play-Store oder im Apple-App-Store herunter. Anschließend müssen sie ihre Zertifikatsdatei in die App laden. Wer die Datei nicht im internen Speicher des Smartphones hat, kann diese mithilfe eines generierten QR-Codes laden lassen. Dazu folgt der Nutzer den Anweisungen nach dem Start der App. Um sich mithilfe der App im Elster-Portal einzuloggen, wählt er dort „Mobiles Log-in“ aus. Anschließend gibt er in der App sein Passwort ein. Danach erhält er in der App eine Transaktionsnummer (Tan), die er in das vorgesehene Feld im Portal überträgt. Das Portal zeigt dann eine zweite Tan an, die diesmal in der App einzugeben ist. Stimmen die Nummern überein, wird der Nutzer eingeloggt.
So verlängern Sie ein vorhandenes Zertifikat
Problem. Sie machen Ihre Steuern seit langem über das Elster-Portal? Dann kann es geschehen, dass Ihr Anmelde-Zertifikat abläuft. In so einem Fall müssen Sie es verlängern.
Lösung. Ihr Zertifikat können Sie erst verlängern, wenn die Verwaltung Sie per E-Mail darauf hinweist. Diese Nachricht erhalten Sie 90, 40 und 2 Tage vor Ablauf. Loggen Sie sich mit dem noch gültigen Zertifikat und Passwort auf elster.de ein. Es erscheint ein Hinweis, wann Ihr Zertifikat abläuft. Klicken Sie auf „Zertifikat jetzt verlängern“. Wählen Sie Ihr bald ablaufendes Zertifikat aus und vergeben Sie Dateinamen und Passwort für das neue. Klicken Sie auf „Verlängertes Zertifikat speichern“, erstellt Elster eine neue Zertifikatsdatei. Speichern Sie diese so ab, dass Sie sie wiederfinden. Sie können auch eine Sicherheitskopie erstellen, etwa auf einem USB-Stick. Mit dem neu gespeicherten Zertifikat melden Sie sich erneut an, um es zu aktivieren. Damit verfällt das alte, das Sie anschließend löschen sollten, um Verwechselungen zu vermeiden. Künftig melden Sie sich mit der neuen Datei an.
Vorausgefüllte Steuererklärung – so gehts
Die Steuererklärung noch leichter online ausfüllen und online abgeben? Elster kann beim Ausfüllen Arbeit abnehmen, denn der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten von Arbeitgebern, Banken und Krankenkassen vor. Sie kennt etwa die gezahlte Lohnsteuer, Vorsorgeaufwendungen zu Riester- und Rürup-Verträgen, Krankenkassenbeiträge und erteilte Freistellungsaufträge.
Darauf können Elster-Nutzer zurückgreifen und so ihre Erklärung vorausfüllen lassen. Die Sache hat aber einen Haken: Für diesen sogenannten Belegabruf müssen sie erneut auf einen Abrufcode warten, den die Finanzverwaltung per Post verschickt.
Belegdaten liegen ab März vor
Bis alle Belegdaten zur Verfügung stehen, kann es Mitte März sein, denn die Finanzverwaltung wartet bis Ende Februar auf Daten. Nutzer sollten vor Übernahme prüfen, ob diese Daten korrekt sind. Das Finanzamt kann Angaben bereits fehlerhaft oder unvollständig von anderen Behörden, Arbeitgebern, Banken und Krankenkassen erhalten. In einem solchen Fall wenden sich Steuerzahler direkt an den jeweiligen Datenübermittler. Dieser ist dafür verantwortlich, Korrekturen vorzunehmen und Daten erneut ans Finanzamt zu versenden.
Vorausgefüllte Erklärung ergänzen
Bei allen Vorzügen: Die komplette Arbeit erspart Elster Steuerzahlern nicht. Steuermindernde Ausgaben müssen sie unbedingt selbst liefern. Dazu gehören Jobkosten, Spenden, Gesundheitskosten ebenso wie Ausgaben für Weiterbildung, Unterhalt, Kinderbetreuung und Handwerker oder Pflege. Wer auf diese Fleißarbeit verzichtet und sich auf Belegdaten und die vorausgefüllte Erklärung verlässt, verschenkt wahrscheinlich Geld.
Ebenso Aufgabe des Steuerzahlers: Die Erklärung um fehlende Einkünfte zu ergänzen, etwa um Mieteinnahmen und bestimmte Kapitalerträge. Auch Lohnersatzleistungen, Arbeitslosen-, Kinder- oder Elterngeld muss er mitteilen.
Belege abrufen für andere
Elster-Nutzer können über das Portal auch Belege für eine andere Person abfragen. Damit diese über den fremden Zugriff informiert ist, versendet das Amt nach dem Antrag einen Freischaltcode an die Adresse der Person, für die Belege abrufen werden sollen. Diese Person muss den Brief an den abrufenden Elster-Nutzer weitergeben.
Steuerprogramme – Alternativen zu Elster
Sind sie einmal erfolgreich bei Elster registriert, können Steuerzahler auch kostenpflichtige Steuerprogramme wie Tax 2017 oder Wiso besser nutzen. Denn nur mithilfe von Elster-Zertifikat und -Abrufcode können diese Programme über eine Schnittstelle Steuererklärungen online übermitteln und auf Belegdaten vom Finanzamt zugreifen. Die kostenpflichtige Software bietet meist umfangreichere Ausfülltipps als der kostenfreie Elster-Dienst.
Tipp: Wir haben getestet, welche Programme gut beraten zum Test Steuerprogramme).
Dieses Special ist im Dezember 2017 auf test.de erschienen und wurde zuletzt im April 2021 aktualisiert. Kommentare können sich auf frühere Fassungen beziehen.
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