Steuererklärung online Mit Elster schneller Steuern zurück

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Steuererklärung online - Mit Elster schneller Steuern zurück

Mit ein paar Klicks. Wer seine Steuererklärung mit Elster papierlos einreicht, bekommt seinen Steuer­bescheid oft schneller. © Adobe Stock / Africa Studio

Steuererklärung abgeben, Frei­beträge beantragen, Steuerklassen ändern: Mit dem Online-Finanz­amt Elster können Sie das rund um die Uhr erledigen. Wir sagen wie.

Keine Lust auf Zettelwirr­warr? Viele Anliegen rund um die Steuererklärung können Sie auf elster.de, dem Steuerportal der Finanz­verwaltung, inzwischen komplett digital erledigen: Belege online ablegen, Steuerklasse wechseln oder Steuer­bescheid elektronisch abrufen – kein Problem.

Auf Erst­nutzer kann das Portal aber durch­aus einschüchternd wirken. Wir erklären, wie sich diese bei „Mein Elster“ registrieren können, welche Funk­tionen das Portal bietet und wie man die Steuer­erklärung online auf den Weg bringt.

Steuererklärung mit Elster kurz erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Was ist Elster? Die Abkür­zung „Elster“ steht für Elektro­nische Steuererklärung und ermöglicht eine völlig papierlose Abgabe der Steuererklärung. Das funk­tioniert direkt über Elster.de – das Online-Finanz­amt oder über ein kommerzielles Steuerprogramm.

Der Vorteil? Über „Mein Elster“ können Sie zudem rund um die Uhr mit dem Finanz­amt kommunizieren und den Wechsel der Steuerklasse oder Frei­beträge beantragen, Fristen verlängern, Voraus­zahlungen anpassen, Belege einreichen, Einspruch einlegen und vieles mehr.

Die Kosten? Die Steuererklärung mit Elster ist kostenlos, genauso wie alle anderen Funk­tionen des Online-Finanz­amts.

Elster-Erfahrungen? Kommt Ihre Steuererklärung online zum Finanz­amt, kann diese schneller bearbeitet werden. Daten, die dem Finanz­amt bereits vorliegen, wie Bescheinigungen von Arbeit­gebern und Versicherern, können Sie für Ihre Steuererklärung bei Elster abrufen und einspielen. Es gibt allgemeine Hilfen zum Ausfüllen der Formulare, aber keine Tipps zum Steuern sparen. Alle Details zur Steuererklärung finden Sie im Steuerratgeber der Stiftung Warentest.

Was bieten Steuer­programme? Steuerprogramme aus dem Handel bieten meist umfang­reiche Hilfen, Muster­briefe und Spartipps. Nutzen Sie diese Software, benötigen Sie für den papierlosen authentifizierten Versand von Steuererklärungen in einigen Fällen dennoch ein Elster-Konto.

Wie für Elster anmelden? Sie müssen sich unter Elster.de einmalig registrieren. Bewährt ist das Zertifikat – ein elektronischer Ausweis für den Daten­versand, den Elster bei Registrierung generiert. Anleitungen finden Sie unten.

Wie lange dauert es? Bis Sie den Elster-Akti­vierung­scode per Post erhalten, kann es zwei Wochen dauern. Schneller geht es mit einem Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Weitere Anleitungen finden Sie unten.

Achtung! Schließen Sie die Registrierung inner­halb von 100 Tagen ab. Sonst werden Ihre Registrierungs­daten und Ihr Konto ohne Vorwarnung gelöscht.

Belege einreichen? Seit der Steuererklärung 2017 müssen Sie keine Belege mehr einreichen, jedoch für Rück­fragen des Finanz­amts aufheben. Mit der neuen App „Mein Elster+“ lassen sich Belege jetzt auch fotografieren und online im Elster-Konto speichern.

Wofür kann ich das Elster-Portal nutzen?

Über Elster.de können Sie nicht nur die Steuererklärung online erledigen, sondern auch Freibeträge beantragen, Steuerklassen ändern und rund um die Uhr mit ihrem ­Finanz­amt kommunizieren.

Steuererklärung online - Mit Elster schneller Steuern zurück

Elster. Neben der Steuererklärung ist online auch der Antrag auf Wechsel der Steuerklassen möglich. © Stiftung Warentest / René Reichelt

So geht die Steuererklärung mit Elster

Um eine neue Online-Steuererklärung zu erstellen, wählen Elster-Nutzer unter „Mein Elster“ den Punkt „Neues Formular: Einkommensteuererklärung“ aus, um ein neues Dokument zu erstellen. Hier können sie wie bei der Erklärung auf Papier alle nötigen Anlagen hinzufügen und ausfüllen.

Das Portal bietet Nutze­rinnen und Nutzern dabei allgemeine Hinweise zum Ausfüllen der Formulare, detaillierte Tipps zum Steuern sparen gibt es für Nutze­rinnen und Nutzer bei Elster allerdings nicht. Fachliche Ratschläge und Steu­erspartipps für die Steuererklärung 2022 bieten wir in unseren Steuerratgebern der Stiftung Warentest.

Ist die Online-Steuererklärung fertig, errechnet das Portal, wie viel das Finanz­amt voraus­sicht­lich erstattet oder nach­fordert. Achtung: Riester-Sparer etwa müssen zuvor ihre Riester-Beiträge unter „Zusatz­angaben für die Steuerbe­rechnung“ eintragen, um ihre Steuererstattung zu berechnen.

Die letzte über­sandte Erklärung gilt

Bis der Steuer­bescheid im Post­kasten landet, können Steuerzahlende ihre Steuererklärung jeder­zeit korrigieren und eine berichtigte Version über Elster nach­reichen. Die Finanz­beamten nehmen sich in der Regel die zuletzt über­mittelte Online-Erklärung vor. Das ist von Vorteil, wenn nach dem Versand der Online-Erklärung noch Fehler auffallen oder Änderungen nötig werden.

Online-Steuererklärung für Angehörige über­nehmen

Über ihr Elster-Konto können Nutze­rinnen auch Erklärungen anderer abgeben. Ganz unpro­blematisch ist das bei Eheleuten: Bei gemein­samer Erklärung geht der Sach­bearbeiter grund­sätzlich davon aus, dass der Inhalt dieser beiden Eheleuten bekannt ist und somit eine für beide rechts­wirk­same Steuererklärung vorliegt.

Doch auch wenn sie anderen Familien­angehörigen – etwa Geschwistern, Kindern und Eltern – kostenlos bei der Erklärung helfen, dürfen sie dafür ihr eigenes Zertifikat verwenden. Dieses weist nämlich erst einmal nur den Daten­über­mittler aus. Sie müssen den Personen, für die sie über­mitteln, allerdings die einge­reichten Daten zur Verfügung stellen, damit diese alle Angaben über­prüfen können.

Anträge zur Lohn­steuer möglich

Neben der Online-Steuererklärung bietet „Mein Elster“ weitere Funk­tionen rund um die Lohn­steuer, die Steuerzah­lerinnen sonst auf dem Postweg erledigen müssten. Folgende Anträge zur Lohn­steuer können derzeit per Elster gestellt werden:

  • Antrag auf Steuerklassen­wechsel,
  • Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung,
  • Erklärung zum dauernden Getrennt­leben,
  • Erklärung zur Wieder­aufnahme der ehelichen oder lebens­part­nerschaftlichen Gemeinschaft.

Tipp: Ihre Steuerklassen können Sie als Ehe- oder einge­tragene Lebens­partner ändern, so oft Sie wollen. Wie die Änderung Ihr Gehalt und Kurz­arbeitgeld beein­flusst, ermitteln Sie mithilfe unserer Rechner (Gehaltsrechner und Kurzarbeitergeld).

Steuer­bescheid im Online-Brief­kasten

Wer mit Elster seine Erklärung einreicht, kann den Steuer­bescheid online erhalten. Das ist praktisch. So lässt sich leicht vergleichen, ob das Finanz­amt alles anerkannt hat. Stimmt etwas nicht, sollten sich Steuerzahler sputen: Nach Bekannt­gabe des Bescheids bleibt für Korrekturen grund­sätzlich nur ein Monat Zeit – so lange läuft die Einspruchsfrist.

Belege hoch­laden mit der „Mein Elster+“-App

Mit Hilfe der App „Mein Elster+“ können Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler ab sofort ihre gedruckten Belege für die Steuererklärung fotografieren, dokumentieren und im Elster-Benutzer­konto speichern. Die App kann im App Store (iPhone) oder im Google Play Store (Android) herunter­geladen werden.

Der Upload von Belegen in digi­taler Form ist über den PC schon seit geraumer Zeit möglich. Waren Belege wie Hand­werk­errechnungen oder die Bescheinigungen für Spenden allerdings nur in gedruckter Form verfügbar, mussten Nutzer sie zunächst einscannen oder fotografieren und auf den PC über­tragen.

Die neue App soll diesen Vorgang erleichtern: Belege können direkt mit dem Smartphone fotografiert und in das persönliche „Mein Elster“-Benutzer­konto hoch­geladen werden. Nutzer können die Belege in Kategorien wie „Arbeits­mittel“ und „Außergewöhnliche Belastungen“ einordnen und relevante Daten markieren, die dann später bei der Einkommensteuererklärung direkt aus den Belegen über­nommen werden können.

Damit der Belegupload funk­tioniert, müssen Erst­nutzer die App mit dem eigenen Elster-Konto koppeln. Dafür loggen sie sich wie üblich bei „Mein Elster“ ein. Unter „Mein Benutzer­konto“ finden sie die Option „Mein Elster+ koppeln“. Dort wird ein QR-Code generiert, der die App auf dem Smartphone mit dem Konto verknüpft.

Benut­zerzertifikat als Sicher­heits­anker

Viele fragen sich, warum das Benut­zerzertifikat, das jeder erhält, nur begrenzte Zeit gültig ist. Der regel­mäßige Austausch der Zerti­fikate ist ein Sicher­heits­anker. Je länger ein Zertifikat gültig ist, desto größer ist die Gefahr, dass Fremde die Daten stehlen oder löschen. Deshalb verwendet Elster immer die neuesten kryptogra­fischen Verfahren, um höchsten Sicher­heits­stan­dard zu erfüllen. Gilt ein Verschlüsselungs- oder Signaturalgorithmus nicht mehr als sicher, ist ein neues Schlüssel­paar und somit ein neues Zertifikat nötig.

Tipp: Bevor Ihr Zertifikat ausläuft, erhalten Sie eine E-Mail vom Elster-Portal, dass Sie unter „Mein Elster“ ein neues abrufen können.

Einfache Elster-Version für Rentne­rinnen und Rentner

Für Steuerzahlende im Ruhe­stand, die nichts weiter versteuern müssen als eine Rente oder Pension, gibt es das vereinfachte Online-Portal „Einfach Elster“. Die Anmeldung ist leicht: Rentne­rinnen und Rentner geben Identifikations­nummer und Geburts­datum ein und erhalten per Post eine Zugangs­nummer. Einmal registriert, erledigen sie bei einfach.elster.de ihre Steuererklärung ganz ohne die komplizierten amtlichen Formular­texte. Statt­dessen beant­worten Rentne­rinnen und Rentner nach und nach einfache Fragen, etwa zu Spenden, Arzt­rechnungen, Behin­derung, haus­halts­nahen Dienst­leistungen und Hand­werk­erkosten. Ihre Angaben vervoll­ständigen die Renten­daten, die dem Finanz­amt bereits vorliegen.

Registrieren bei Elster – Diese 3 Möglich­keiten gibt es

Alle, die noch keine Erfahrungen mit Elster gemacht ­haben, stehen womöglich schon beim Registrieren vor der ersten Hürde. Nutzer­name und Pass­wort reichen hier nicht aus. Zugunsten der Daten­sicherheit müssen sie sich für eine von fünf Log-in-Optionen entscheiden. Für Privatpersonen sind die folgenden drei Varianten sinn­voll:

Variante 1: Zertifikats­datei

Elster selbst empfiehlt die Registrierung mit einer Zertifikats­datei. Für diese einfache Variante wird keinerlei zusätzliche Hard- oder Software benötigt, sie dauert allerdings einige Tage. So funk­tioniert‘s:

  • Wählen Sie unter Elster.de „Benutzer­konto erstellen“. Dort können Sie sich für das Login mit einer Zertifikats­datei entscheiden, mit der Sie sich auch künftig in Ihr Nutzer­konto einloggen. Dafür benötigen Sie Ihre elfstel­lige Identifikations­nummer.
  • Wollen Sie die Steuer­erklärung für sich selbst erstellen, klicken Sie auf „Für mich“. Tragen Sie Ihre Daten ein und legen Sie Benutzer­name und Sicher­heits­frage fest. Danach erhalten Sie eine E-Mail, um Ihre gültige Mail­adresse zu bestätigen.
  • In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die Akti­vierungs-ID für Ihr Konto. Bewahren Sie die Nach­richt auf.
  • Einen zweiten Akti­vierung­scode bekommen Sie vom Finanz­amt per Post an Ihre Melde­adresse. Das kann zwei Wochen dauern.
  • Haben Sie den Brief mit dem Code erhalten, schließen Sie die Registrierung ab: Klicken Sie den Link in der E-Mail mit der Akti­vierungs-ID. Geben Sie auf der Elster-Seite die Akti­vierungs-ID und den Akti­vierung­scode aus dem Brief ein.
  • Elster erstellt Ihr Zertifikat. Speichern Sie es dort, wo Sie es definitiv wieder­finden. Vergeben Sie zusätzlich ein Pass­wort. Anschließend loggen Sie sich erst­malig mit Zertifikat und Pass­wort in Ihr Konto ein.
  • Nun können Sie Ihr Profil prüfen, es um fehlende Daten ergänzen und mit Ihrer Online-Erklärung starten.

Variante 2: Personal­ausweis mit Online-Funk­tion

Zügiger registrieren sich Besitzer eines Perso­nalausweises mit akti­vierter Online­funk­tion. Damit dauert die Erstellung des Elster-Kontos nur wenige Minuten. Um die Personen­daten auszulesen, die der Ausweis enthält, benötigen sie ein Smartphone mit NFC-Chip (oder alternativ ein spezielles Lesegerät). So klappt die Registrierung per Ausweis Schritt für Schritt:

  • Sie brauchen ­einen Personal­ausweis mit ­akti­vierter Online­funk­tion. Haben Sie diese bislang deaktiviert, können Sie sie nach­träglich in Ihrer Personal­ausweisbehörde einschalten lassen.
  • Wollen Sie Ihr Smartphone als Lesegerät einsetzen? Installieren Sie die „Ausweis­App2“ auf Handy und PC und wählen Sie als Lesegerät Ihr Smartphone aus. Auf dem Smartphone erscheint ein Kopp­lungs­code, den Sie am Computer eingeben. So bestätigen Sie, dass sich die Geräte aus­tauschen dürfen, wenn sie sich im gleichen WLan befinden.
  • Am PC wählen Sie auf Elster.de den Zugang mit Personal­ausweis. Elster startet auf Ihrem Smartphone die Ausweis-App. Akti­vieren Sie spätestens jetzt NFC an Ihrem Handy.
  • Die App zeigt, welcher Dienst­leister welche Daten abfragen möchte. Sind Sie einverstanden, wählen Sie „Jetzt ausweisen“.
  • Halten Sie Ihren Ausweis an das Handy. Hat es Zugriff auf die Ausweis­daten, fragt es nach Ihrer Ausweis-Pin und führt die Authentisierung durch.
  • Gleich­zeitig geben Sie am PC E-Mail-Adresse, Nutzer­name und ­Sicher­heits­frage ein. Sie erhalten ­eine E-Mail, um die Gültig­keit Ihrer E-Mail-Adresse zu bestätigen.
  • Wenn Sie sich erfolg­reich registriert haben, sind Sie auto­matisch an­gemeldet.
  • Sie können Ihr Elster-Profil vervoll­ständigen und mit Ihrer ersten Online­erklärung beginnen.

Variante 3: Elster-Secure-App

Seit 2022 bietet Elster als dritte Variante das Log-in per Elster-Secure-App über das Smartphone an. Der Elster-Secure-Zugang kann auch zusätzlich zu einer anderen Log-in-Methode einge­richtet werden. Ähnlich wie bei der Zertifikats­datei dauert die Registrierung einige Tage. So funk­tioniert‘s:

  • Zuerst installieren Sie die App „Elster Secure“ auf Ihrem Smartphone. Sie finden sie im Google Play Store (Android) oder im App Store (iPhone)
  • Wählen Sie unter Elster.de „Benutzer­konto erstellen“. Dort können Sie sich für das Login mit einer Zertifikats­datei entscheiden, mit der Sie sich auch künftig in Ihr Nutzer­konto einloggen. Dafür benötigen Sie Ihre elfstel­lige Identifikations­nummer.
  • Wollen Sie die Steuer­erklärung für sich selbst erstellen, klicken Sie auf „Für mich“. Tragen Sie Ihre Daten ein und legen Sie Benutzer­name und Sicher­heits­frage fest. Danach erhalten Sie eine E-Mail, um Ihre gültige Mail­adresse zu bestätigen.
  • In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die Akti­vierungs-ID für Ihr Konto. Bewahren Sie die Nach­richt auf.
  • Einen zweiten Akti­vierung­scode bekommen Sie vom Finanz­amt per Post an Ihre Melde­adresse. Das kann zwei Wochen dauern.
  • Haben Sie beide Codes erhalten, klicken Sie auf den Link in der E-Mail mit der Akti­vierungs-ID. Geben Sie auf der Elster-Seite die Akti­vierungs-ID ein. Danach schließen Sie die Registrierung in der App ab. Dafür scannen Sie unter anderem einen QR-Code mit der Kamera des Smartphones und geben den Akti­vierung­scode aus dem Brief in der App ein.

Bei Elster recht­zeitig registrieren

Drängt die Abgabe der Steuererklärung, kann die Registrierung zum Problem werden. Steuerzahlende sollten sich recht­zeitig um ihren Elster-Zugang kümmern, damit sie nicht ins Schwitzen geraten. Bis Nutzer das Zertifikat frei­schalten können, kann es bis zu zwei Wochen lang dauern, weil sie dafür zwei Akti­vierung­scodes benötigten, die sie per Mail und als Brief per Post erhalten.

Welchen Zeit­vorteil habe ich durch Elster?

Sich früh­zeitig zu registrieren, bietet einen großen Vorteil: Wird die Zeit für die Steuererklärung knapp, können Elster-Nutzer mit einem Klick alle Angaben über­mitteln. Dann gilt die Steuererklärung als abge­geben – ausgedruckt und per Post verschickt werden muss sie nicht mehr.

Wo finde ich meine steuerliche Identifikations­nummer (IdNr)?

Um sich bei Elster mit dem Zertifikat zu registrieren, benötigen Sie Ihre lebens­lang gültige persönliche steuerliche Identifikations­nummer. Die elfstel­lige Zahl steht etwa auf der Lohn­steuer­bescheinigung oder auf Steuer­bescheiden vergangener Jahre. Eine Steuer­nummer wird für die Registrierung bei Elster nicht zwingend benötigt. Wer noch keine besitzt, kann mit der ersten per Elster über­mittelten Steuererklärung eine Steuer­nummer beantragen.

Tipp: Falls Sie Ihre persönliche Identifikations­nummer verlegt haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern. Wurde Ihnen bislang keine steuerliche Identifikations­nummer zugeteilt, etwa weil Sie sich als Ausländer ohne Melde­adresse in Deutsch­land erst­mals ans Finanz­amt wenden, können Sie sich auch nur mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Dann können Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über­mitteln und sollten kurze Zeit später Ihre steuerliche Identifikations­nummer vom Bundes­zentral­amt für Steuern erhalten. Anschließend lassen sich alle Funk­tionen eines voll­wertigen Benutzer­kontos frei­schalten.

Welche Daten der Meldebehörden nutzt die Finanz­verwaltung?

Nach einer Adresse fragt Elster bei der Registrierung mit Zertifikat nicht, denn die Finanz­verwaltung kann auf die Daten der Meldebehörden zugreifen. Nutzer müssen aber an ihrem Wohn­ort gemeldet sein oder dem zuständigen Meldeamt eine Änderung ihrer Adresse mitgeteilt haben, wenn sie ihre Elster-Konto erstellen, sonst kommt der Brief mit dem Akti­vierung­scode nicht an. Schneller geht es mit Identifikationsnummer und Personalausweis, denn dann entfällt der Versand der Akti­vierung­scodes per Post und per E-Mail.

Wie logge ich mich bei Elster ein?

Im Internet ist es üblich, sich mit Benutzer­namen und Pass­wort anzu­melden. Nicht so bei Elster: Um eine höheren Daten­schutz zu gewähr­leisten, ersetzt die Zertifikats­datei, der Personal­ausweis oder die App „Elster Secure“ den Benutzer­namen. Mit diesem „Identitäts­nach­weis“ und einem selbst gewählten Pass­wort melden sich Nutze­rinnen künftig jedes mal an, wenn sie das Portal nutzen wollen. Damit weisen sie sich gegen­über dem Finanz­amt als Daten­über­mittler aus.

Genügt das kostenlose Elster-Zertifikat?

Das Zertifikat gibt es in verschiedenen Varianten – für eine müssen Nutzer sich schon bei der Registrierung entscheiden. Die kostenlose reicht meist: Dabei wird die Zertifikats­datei nach erfolg­reicher Registrierung generiert und auf dem Computer abge­legt. Nutzer speichern ihr Zertifikat am besten an einem Ort, an dem sie es auf jeden Fall wieder­finden, etwa in einem Ordner für Steuer­angelegenheiten oder auf ihrem Desktop. Sie sollten außerdem eine Sicherungs­kopie anlegen, etwa auf einer externen Fest­platte. Es gibt auch die Variante, das Zertifikat auf einem speziellen Sicher­heits­stick oder einer Signaturkarte extra verschlüsselt abzu­speichern. Elster-Stick und Kartenlesegerät müssen Nutzer aber kaufen. Das kann zwischen 49 und 150 Euro kosten und lohnt sich eher für Unternehmer und Steuerberater.

Wie finde ich das Zertifikat wieder?

Wer das Zertifikat für die Anmeldung nicht mehr findet, gibt in der Such­funk­tion des Computers „.pfx“ ein – mit diesem Kürzel endet die Zertifikats­datei. Der PC sollte es so auffinden und den entsprechenden Speicher­ort anzeigen können. Als Speicher­ort eignet sich auch ein USB-Stick oder eine externe Fest­platte. So lässt sich das Elster-Portal von jedem Computer aus aufrufen. Das gilt inzwischen auch für Mac-Nutzer, die den Apple-Browser Safari verwenden. Dieser unterstützt inzwischen die Elster-Website. Bisher mussten Mac-Nutzer auf Google Chrome oder Firefox zurück­greifen.

Wie verlängere ich mein Elster-Zertifikat?

Problem. Sie machen Ihre Steuern seit langem über das Elster-Portal? Dann kann es geschehen, dass Ihr Anmelde-Zertifikat abläuft. In so einem Fall müssen Sie es verlängern.

Lösung. Ihr Zertifikat können Sie erst verlängern, wenn die Verwaltung Sie per E-Mail darauf hinweist. Diese Nach­richt erhalten Sie 90, 40 und 2 Tage vor Ablauf. Loggen Sie sich mit dem noch gültigen Zertifikat und Pass­wort auf Elster.de ein. Es erscheint ein Hinweis, wann Ihr Zertifikat abläuft. Klicken Sie auf „Zertifikat jetzt verlängern“. Wählen Sie Ihr bald ablaufendes Zertifikat aus und vergeben Sie Datei­namen und Pass­wort für das neue. Klicken Sie auf „Verlängertes Zertifikat speichern“, erstellt Elster eine neue Zertifikats­datei. Speichern Sie diese so ab, dass Sie sie wieder­finden. Sie können auch eine Sicher­heits­kopie erstellen, etwa auf einem USB-Stick. Mit dem neu gespeicherten Zertifikat melden Sie sich erneut an, um es zu akti­vieren. Damit verfällt das alte, das Sie anschließend löschen sollten, um Verwechs­lungen zu vermeiden. Künftig melden Sie sich mit der neuen Datei an.

Wenn das Zertifikat abge­laufen ist

Sie sind zu spät dran und Ihr Zertifikat ist bereits abge­laufen? Wählen Sie dennoch auf der Elster-Start­seite zunächst „Login“. Auf der folgenden Seite finden Sie die Frage „Zertifikats­datei vergessen oder Zertifikat abge­laufen?“ Klicken Sie diese an, öffnet sich die Seite „Login wieder ermöglichen“. Hier geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Elster-Pass­wort ein. Im weiteren Verlauf erhalten Sie per Post einen Akti­vierung­scode und per E-Mail eine Akti­vierungs-ID. In der E-Mail finden Sie außerdem den Link zu der Seite, auf der Sie Ihre ID und Ihren Code eingeben müssen. Am Ende erhalten Sie eine neue Zertifikats­datei, mit der Sie wieder Zugriff auf Ihr bestehendes Nutzer­konto bekommen.

Voraus­gefüllte Steuererklärung – so gehts

Die Steuererklärung noch leichter online ausfüllen und abgeben? Elster kann beim Ausfüllen Arbeit abnehmen, denn der Finanz­verwaltung liegen bereits zahlreiche Daten von Arbeit­gebern, Banken und Krankenkassen vor. Sie kennt etwa die gezahlte Lohn­steuer, Vorsorgeaufwendungen zu Riester- und Rürup-Verträgen, Krankenkassenbeiträge und erteilte Frei­stellungs­aufträge.

Darauf können Elster-Nutzer zurück­greifen und so ihre Erklärung voraus­füllen lassen. Die Sache hat aber einen Haken: Für diesen sogenannten Beleg­abruf müssen sie erneut auf einen Abrufcode warten, den die Finanz­verwaltung per Post verschickt.

Beleg­daten liegen ab März vor

Bis alle Beleg­daten zur Verfügung stehen, kann es Mitte März sein, denn die Finanz­verwaltung wartet bis Ende Februar auf Daten. Nutzer sollten vor Über­nahme prüfen, ob diese Daten korrekt sind. Das Finanz­amt kann Angaben bereits fehler­haft oder unvoll­ständig von anderen Behörden, Arbeit­gebern, Banken und Krankenkassen erhalten. In einem solchen Fall wenden sich Steuerzahler direkt an den jeweiligen Daten­über­mittler. Dieser ist dafür verantwort­lich, Korrekturen vorzunehmen und Daten erneut ans Finanz­amt zu versenden.

Voraus­gefüllte Erklärung ergänzen

Bei allen Vorzügen: Die komplette Arbeit erspart Elster Steuerzah­lern nicht. Steuer­mindernde Ausgaben müssen sie unbe­dingt selbst liefern. Dazu gehören Jobkosten, Spenden, Gesund­heits­kosten ebenso wie Ausgaben für Weiterbildung, Unterhalt, Kinder­betreuung und Hand­werker oder Pflege. Wer auf diese Fleiß­arbeit verzichtet und sich auf Beleg­daten und die voraus­gefüllte Erklärung verlässt, verschenkt wahr­scheinlich Geld.

Ebenso Aufgabe des Steuerzah­lers: Die Erklärung um fehlende Einkünfte zu ergänzen, etwa um Miet­einnahmen und bestimmte Kapital­erträge. Auch Lohn­ersatz­leistungen, Arbeits­losen-, Kinder- oder Eltern­geld muss er mitteilen.

Belege abrufen für andere

Elster-Nutzer können über das Portal auch Belege für eine andere Person abfragen. Damit diese über den fremden Zugriff informiert ist, vers­endet das Amt nach dem Antrag einen Frei­schalt­code an die Adresse der Person, für die Belege abge­rufen werden sollen. Diese Person muss den Brief an den abrufenden Elster-Nutzer weitergeben.

Steuer­programme – Alternativen zu Elster

Sie brauchen bei der Steuererklärung mehr Hilfe? Dann kann ein kommerzielles Steuerprogramm lohnen. Die Programme kosten im Schnitt zwischen 10 und 40 Euro. Der jüngste Test der digitalen Steuer­programme der Stiftung Warentest hat gezeigt, eine Steuersoftware hilft, wenn Steuerzahlende mehr Unterstüt­zung und Steuerrat brauchen.

Dennoch sollten sie bei Elster registriert sein. Nur mithilfe von Elster-Zertifikat und -Abrufcode können einige der Programme über eine Schnitt­stelle Steuererklärungen online über­mitteln und auf Beleg­daten vom Finanz­amt zugreifen.

Die umfang­reichen Programm­pakete guter Anbieter sind komfortabel und enthalten Muster­briefe für den Einspruch, erklären steuerliche Sach­verhalte und geben Steuertipps. Zudem vergleichen sie – anders als ­Elster – für Ehepaare, die eine gemein­same Steuererklärung einreichen, ob eine getrennte Erklärung für sie güns­tiger ist.

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12 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 24.02.2023 um 16:16 Uhr
EinfachElster

@TestLesende: Vielen Dank für den Hinweis. Die Passage haben wir geändert, die Links führen nur noch zum Portal einfach.elster.

TestLesende am 22.02.2023 um 10:35 Uhr
Der Steuerlotse wurde eingestellt.

Der Link unter »Alternativ können sie Steuerlotse-rente.de nutzen.« http://steuerlotse-rente.de/ führt zur Mitteilung »Der Steuerlotse wurde eingestellt.«
Es wird auf »einfachElster« verwiesen https://einfach.elster.de/erklaerung/ui/

kone1000 am 03.04.2022 um 14:49 Uhr
Hackelig

Nachdem die Steuersoftware tax 2022 auch für 2021 eine satte Erstattung, statt der zu erwartenden geringen Nachzahlung (wie 2020) errechnete, versuchte ich es mit elster, zumindest der Prognose nach, dürfte wenigstens das Rechnen klappen.
Es gibt viele Punkte die mich teilweise zum verzweifeln brachten (die Suche wo was hin gehört, ist häufig verschwendete Zeit, Beträge müssen Mal mit Komma Mal gerundet eingetragen werden, IBAN ohne Leerstellen, Kontakt mit dem FA nimmt man über ein Formular auf und nicht einfach über das Postfach) usw. Hoffentlich wird es umfassend nachgebessert.

Inis2105 am 30.03.2022 um 11:50 Uhr
Re: Schneller Steuern zurück?

@Bankbuster: Das hängt natürlich sehr davon ab, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Bei mir ging es auch schon unter einem Monat.

Inis2105 am 30.03.2022 um 11:47 Uhr
Fehler bei Elster

Ich nutze Elster seit vielen Jahren, wundere mich aber immer wieder über skurrile Fehler. So soll ich z.B. in ein bestimmtes Feld eine Adresse eintragen. Ich trage die Adresse ein und bekomme die Fehlermeldung, ich solle in das besagte Feld die Adresse eintragen. Oder es sind für einen bestimmte Posten keine Kosten angefallen. Gibt man 0 ein kommt die Fehlermeldung, 0 sei kein zulässiger Wert. Das macht die Nutzung etwas unerfreulich.