Steuererklärung für Rentner – Steuer­jahr 2018

Check­liste – jetzt loslegen

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Formular oder Programm?

Die Formulare gibt es beim Finanz­amt oder Bundesministerium für Finanzen oder per Post, wenn Sie gehbehindert sind. Für Ihre Online-Erklärung registrieren Sie sich. Das Steuerprogramm Elster der Verwaltung ist kostenlos. Alternative: kommerzielle Programme wie unsere Testsieger Wiso (34,95 Euro) oder Tax 2019 (14,95 Euro), beide von Buhl Data.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Steuerprogramme-Vergleich.

Wo gebe ich Renten und Versicherungs­beiträge an?

Neben Renten geben Sie in Anlage R die Werbungs­kosten etwa für private Rentenberater an, pauschal zählen 102 Euro. Fehlen Werte zur gesetzlichen Rente? Fordern Sie die kostenlose „Mitteilung zur Vorlage beim Finanz­amt“ beim Versicherer an (Telefon: 0 800/1 00 04 80 70). Dort steht, was wo einzutragen ist. In Anlage Vorsorgeaufwand zählen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung voll, eventuell auch Beiträge für Zahn­zusatz (Zeile 45) oder zur Haft­pflicht (Zeile 50).

Was alles absetzen?

Im Haupt­vordruck geben Sie Sonder­ausgaben wie Kirchen­steuern und Spenden an. Zudem rechnen Sie außergewöhnliche Belastungen ab wie Kosten für Unwetterschäden, ärzt­lich verordnete Therapien und Hilfs­mittel. Ein Teil davon geht als zumut­bare Belastung auf Ihre Kappe. Sind Sie behindert, gibt es bis 3 700 Euro Frei­betrag oder Sie rechnen Ihre Kosten ab. Zudem mindern Lohn-/Fahrt­kosten für haus­halts­nahe Dienste die Steuer – auch Posten aus der Neben­kosten­abrechnung Ihrer Wohnung: Maximal zählen 20 000 Euro für Helfer im Haushalt und 6 000 Euro für Hand­werk­erarbeiten daheim.

Kann ich Abgeltung­steuer sparen?

In Anlage KAP beantragen Sie die Güns­tiger­prüfung für Kapital­erträge, wenn Ihr Steu­ersatz nied­riger als die 25-Prozent-Abgeltung­steuer ist.

Alters­entlastung für Neben­einkünfte?

Sind Sie älter als 65, geht ein Frei­betrag von Einkünften neben der Rente ab – je nach Geburts­datum maximal 1 900 Euro (40 Prozent).

Sieben Posten zum Steuern­sparen

Die 67-jährige Monika Mohn (Jahr­gang 1952) ist seit 2017 Rentnerin. Sie muss zwar eine Steuererklärung für 2018 einreichen, zahlt aber unterm Strich 0 Euro Steuern, weil sie alle ihre Ausgaben abrechnet.

Steuererklärung für Rentner – Steuer­jahr 2018 - So zahlen Sie nicht zu viel Steuern

© Stiftung Warentest / René Reichelt

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.07.2019 um 10:25 Uhr
Altersentlastung ... auf betriebliche Renten

@FKL_Test: Der Begriff der betrieblichen Rente ist ein Sammelbegriff unter den sowohl Leistungen fallen, die bei denen die Einzahlung ganz oder teilweise steuerbefreit war.
Den Altersentlastungsbetrag gibt es nur für die voll steuerpflichtigen Zahlungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds. (Anlage R, Zeile 31). Was wie zu versteuern ist ergibt sich aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers.
Die Grafik zeigt beispielhaft, welche sieben Posten zum Steuern sparen der Monika Mohn zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung ihrer Einkünfte finden Sie im Text auf Seite 78, rechte Spalte. (maa)

FKL_Test am 18.07.2019 um 14:43 Uhr
Altersentlastung ... auf betriebliche Renten (!?)

Zur Grafik : Sieben Posten zum Steuersparen.
Unter dem Punkt "Altersentlastung" führen Sie auch "betriebliche Renten" auf. Ich kann aber in den erwähnten Zeilen 32-53 der Anlage R nichts dergleichen finden.
Könnten Sie diesen Punkt vielleicht etwas näher erläutern?
Mit freundlichen Grüßen
F-K Lange

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2019 um 11:36 Uhr
ELSTER -Gemeinsam oder getrennte Steuererklärung?

@henninglange: Nach der uns vorliegenden Info kann Meinelster.de noch keine Vergleichsberechnung dazu vornehmen, mit welcher Veranlagung Ehepaare besser fahren. Nutzen Sie die kommerziellen Programme oder den kostenfreien Steuerrechner der Finanzverwaltung unter
www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2019/eingabeformfb2019.xhtml
Zuerst ermitteln Paare ihre Steuerlast für jeden Partner einzeln und Vergleichen dann die Summe mit dem Ergebnis der dritten Berechnung für das zusammengerechnete Einkommen und der Eingabe von „verheiratet“ oder „verpartnert“. (maa)

henninglange am 16.06.2019 um 14:10 Uhr
ELSTER -Gemeinsam oder getrennte Steuererklärung?!

Unter dem "?" "Ich bin Rentnerin, mein Mann arbeitet noch. Was gilt für uns?"- gebt ihr in Finanztest 06/2019 den Hinweis auf die Prüfung - gemeinsamen (Splitting) oder getrennten Veranlagung? - mit einem Steuerprogramm. Mit Elster-Formular gibt/gab es diese Prüfungsmöglichkeit (wird demnächst durch die Finanzverwaltung nicht mehr angeboten) Wie sieht es da konkret mit Elster-Online aus? Hab ich auch ihr die Möglichkeit der Prüfung oder bitten diesen Service nur (externe) Steuerprogramme an?
Vielen Dank und Grüße aus Quedlinburg
Henning Lange

H.Tapk am 08.06.2019 um 22:54 Uhr
Verdummung

Man kann meinen, dass sie alle Rentner für dumm und kurz vor der Demens halten.