Formular oder Programm?
Die Formulare gibt es beim Finanzamt oder Bundesministerium für Finanzen oder per Post, wenn Sie gehbehindert sind. Für Ihre Online-Erklärung registrieren Sie sich. Das Steuerprogramm Elster der Verwaltung ist kostenlos. Alternative: kommerzielle Programme wie unsere Testsieger Wiso (34,95 Euro) oder Tax 2019 (14,95 Euro), beide von Buhl Data.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Steuerprogramme-Vergleich.
Wo gebe ich Renten und Versicherungsbeiträge an?
Neben Renten geben Sie in Anlage R die Werbungskosten etwa für private Rentenberater an, pauschal zählen 102 Euro. Fehlen Werte zur gesetzlichen Rente? Fordern Sie die kostenlose „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ beim Versicherer an (Telefon: 0 800/1 00 04 80 70). Dort steht, was wo einzutragen ist. In Anlage Vorsorgeaufwand zählen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll, eventuell auch Beiträge für Zahnzusatz (Zeile 45) oder zur Haftpflicht (Zeile 50).
Was alles absetzen?
Im Hauptvordruck geben Sie Sonderausgaben wie Kirchensteuern und Spenden an. Zudem rechnen Sie außergewöhnliche Belastungen ab wie Kosten für Unwetterschäden, ärztlich verordnete Therapien und Hilfsmittel. Ein Teil davon geht als zumutbare Belastung auf Ihre Kappe. Sind Sie behindert, gibt es bis 3 700 Euro Freibetrag oder Sie rechnen Ihre Kosten ab. Zudem mindern Lohn-/Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienste die Steuer – auch Posten aus der Nebenkostenabrechnung Ihrer Wohnung: Maximal zählen 20 000 Euro für Helfer im Haushalt und 6 000 Euro für Handwerkerarbeiten daheim.
Kann ich Abgeltungsteuer sparen?
In Anlage KAP beantragen Sie die Günstigerprüfung für Kapitalerträge, wenn Ihr Steuersatz niedriger als die 25-Prozent-Abgeltungsteuer ist.
Altersentlastung für Nebeneinkünfte?
Sind Sie älter als 65, geht ein Freibetrag von Einkünften neben der Rente ab – je nach Geburtsdatum maximal 1 900 Euro (40 Prozent).
Sieben Posten zum Steuernsparen
Die 67-jährige Monika Mohn (Jahrgang 1952) ist seit 2017 Rentnerin. Sie muss zwar eine Steuererklärung für 2018 einreichen, zahlt aber unterm Strich 0 Euro Steuern, weil sie alle ihre Ausgaben abrechnet.

© Stiftung Warentest / René Reichelt
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@FKL_Test: Der Begriff der betrieblichen Rente ist ein Sammelbegriff unter den sowohl Leistungen fallen, die bei denen die Einzahlung ganz oder teilweise steuerbefreit war.
Den Altersentlastungsbetrag gibt es nur für die voll steuerpflichtigen Zahlungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds. (Anlage R, Zeile 31). Was wie zu versteuern ist ergibt sich aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers.
Die Grafik zeigt beispielhaft, welche sieben Posten zum Steuern sparen der Monika Mohn zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung ihrer Einkünfte finden Sie im Text auf Seite 78, rechte Spalte. (maa)
Zur Grafik : Sieben Posten zum Steuersparen.
Unter dem Punkt "Altersentlastung" führen Sie auch "betriebliche Renten" auf. Ich kann aber in den erwähnten Zeilen 32-53 der Anlage R nichts dergleichen finden.
Könnten Sie diesen Punkt vielleicht etwas näher erläutern?
Mit freundlichen Grüßen
F-K Lange
@henninglange: Nach der uns vorliegenden Info kann Meinelster.de noch keine Vergleichsberechnung dazu vornehmen, mit welcher Veranlagung Ehepaare besser fahren. Nutzen Sie die kommerziellen Programme oder den kostenfreien Steuerrechner der Finanzverwaltung unter
www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2019/eingabeformfb2019.xhtml
Zuerst ermitteln Paare ihre Steuerlast für jeden Partner einzeln und Vergleichen dann die Summe mit dem Ergebnis der dritten Berechnung für das zusammengerechnete Einkommen und der Eingabe von „verheiratet“ oder „verpartnert“. (maa)
Unter dem "?" "Ich bin Rentnerin, mein Mann arbeitet noch. Was gilt für uns?"- gebt ihr in Finanztest 06/2019 den Hinweis auf die Prüfung - gemeinsamen (Splitting) oder getrennten Veranlagung? - mit einem Steuerprogramm. Mit Elster-Formular gibt/gab es diese Prüfungsmöglichkeit (wird demnächst durch die Finanzverwaltung nicht mehr angeboten) Wie sieht es da konkret mit Elster-Online aus? Hab ich auch ihr die Möglichkeit der Prüfung oder bitten diesen Service nur (externe) Steuerprogramme an?
Vielen Dank und Grüße aus Quedlinburg
Henning Lange
Man kann meinen, dass sie alle Rentner für dumm und kurz vor der Demens halten.