
© Stiftung Warentest / René Reichelt
Selbst im Ruhestand müssen viele Bürgerinnen und Bürger Steuern zahlen. Unser Special hilft Ihnen, schnell herauszufinden, ob Sie dazugehören. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, wie viel gesetzliche Rente im Steuerjahr 2018 steuerfrei bleibt, und geben zahlreiche wertvolle Tipps zum Steuersparen.
Die meisten Rentner müssen Steuern zahlen
Rund 5,6 Millionen Rentner müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli für 2018 abgeben – für sich allein oder zusammen mit dem Ehepartner. Davon müssen rund 4,4 Millionen Steuern zahlen – zirka 157 000 mehr als im Jahr 2017, schätzt das Bundesfinanzministerium. Nun sind fast doppelt so viele Rentner steuerpflichtig wie im Jahr 2005, als die höhere Steuer auf Renten eingeführt wurde. Denn für jeden neuen Jahrgang gilt ein geringerer Rentenfreibetrag: Wer 2018 in den Ruhestand ging, erhält 24 Prozent seiner Rente steuerfrei. Wer schon 2005 in Rente war, bekam die Hälfte steuerfrei. Der Rentenfreibetrag in Euro gilt immer auch für die folgenden Jahre. Beim Steuernsparen helfen aber auch Posten wie Kosten für Pflege und Helfer im Haushalt.
Unser Rat
- Termin.
- Bis zum 31. Juli muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein. Übernimmt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater (Bundessteuerberaterkammer, Deutscher Steuerberater-Verband e.V.) Ihre Erklärung, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2020.* Sind Sie sich unsicher, holen Sie sich Rat von Fachleuten wie dem Lohnsteuerhilfeverein. Die Gebühr beträgt abhängig vom Einkommen im Schnitt 150 Euro pro Jahr.
- Steuerhöhe.
- Wie viel Steuern Sie in etwa für 2018 zahlen müssen, können Sie mit unserem Rentenrechner ermitteln.
- Ratgeber.
- Unterstützung bietet auch unser Buch Steuererklärung 2018/2019 für Rentner, Pensionäre für 14,90 Euro im Buchhandel und in unserem E-Shop.
„Woher weiß ich, ob eine Steuererklärung für 2018 nötig ist?“
Ob Sie eine Erklärung machen müssen, hängt von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab. Es gilt folgende Steuerregel: Eine Steuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 9 000 Euro (Ehepaare 18 000 Euro) für 2018 liegt. Das sind zwar 180 Euro mehr als 2017. Doch allein durch die Rentenerhöhung 2018 kommen viele über die Grenze.
Einigen bleibt die Steuererklärung erspart, weil von der Bruttorente der Rentenfreibetrag und 102 Euro Werbungskostenpauschale abgehen. Das erst ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Bleibt er 2018 unter 9 000 Euro, sind Rentner nicht zur Abgabe verpflichtet. Andere müssen zwar eine Erklärung abgeben, bleiben aber von der Steuer verschont.
Beispiel: Sind Sie seit 2017 in Rente? Dann zahlen Sie keine Steuern, wenn Ihre gesetzliche Bruttorente im Monat nicht mehr als 1 227 Euro (Osttarif: 1 228 Euro) beträgt und Sie 2018 keine weiteren Einkünfte hatten. Für Ältere liegen die Beträge höher.
Steuerfreie Rente 2018
So viel gesetzliche Rente bleibt im Ruhestand 2018 steuerfrei, wenn es keine weiteren Einkünfte als die Rente gibt.
Rentenbeginn (Jahr) |
Rente Westtarif (Euro)1 |
Rente Osttarif (Euro)1 |
||
Jahr |
Monat 2 |
Jahr |
Monat 2 |
|
2005 |
19 192 |
1 625 |
17 915 |
1 518 |
2006 |
18 587 |
1 573 |
17 428 |
1 476 |
2007 |
18 091 |
1 531 |
17 024 |
1 442 |
2008 |
17 730 |
1 501 |
16 780 |
1 421 |
2009 |
17 301 |
1 465 |
16 471 |
1 395 |
2010 |
16 806 |
1 423 |
16 054 |
1 360 |
2011 |
16 441 |
1 392 |
15 747 |
1 334 |
2012 |
16 043 |
1 358 |
15 529 |
1 316 |
2013 |
15 633 |
1 323 |
15 308 |
1 297 |
2014 |
15 304 |
1 296 |
15 047 |
1 275 |
2015 |
15 062 |
1 275 |
14 890 |
1 261 |
2016 |
14 798 |
1 253 |
14 741 |
1 249 |
2017 |
14 493 |
1 227 |
14 493 |
1 228 |
2018 |
14 048 |
1 189 |
14 048 |
1 190 |
- 1
- Bruttorente pro Person 2018, Ehe-/gesetzliche Lebenspartner verdoppeln den Betrag. Gerechnet mit 8,4 Prozent Beitrag für die gesetzliche Kranken- und 2,55 Prozent Beitrag für die Pflegeversicherung.
- 2
- Monatsrente nach Anpassung im Juli 2018.
Sogar viel höhere Einnahmen können steuerfrei bleiben wie bei Monika Mohn aus unserer Grafik, die seit Mai 2017 in Rente ist. Weil sie viel absetzen kann, zahlt sie am Ende 0 Euro Steuern. Mohn hatte 2018 insgesamt 21 880 Euro Einnahmen:
18 000 Euro Bruttorente. Davon sind 26 Prozent bei Rentenbeginn 2017 steuerfrei, also 4 680 Euro. Den Freibetrag ermittelt das Finanzamt anhand der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn. Von den verbleibenden 13 320 Euro gehen zumindest 102 Euro Werbungskosten pauschal ab.
2 880 Euro Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge entsprechend der Leistungsmitteilung des Anbieters. Weil die Einzahlung zum Teil steuerfrei war, sind 700 Euro voll steuerpflichtig. Von 2 180 Euro zählen nur 18 Prozent Ertragsanteil. Unterm Strich bleiben 1 092 (700 + 392) Euro.
Verpachtung. 1 000 Euro Einnahmen aus der Verpachtung eines kleinen Feldes in ihrem Ort.
Tipp: Einkünfte aus pauschal versteuerten 450-Euro-Minijobs zählen nicht mit. Diese müssen Sie nicht in der Erklärung angeben.
„Ich bekomme eine Pension. Wie muss ich rechnen?“
Wenn Sie eine lohnsteuerpflichtige Pension erhalten, zählt wie bei der gesetzlichen Rente nur ein Teil davon für die Steuer – abhängig vom Jahr des Pensionsbeginns. Es gilt folgende Steuerregel: Erhalten Sie die Pension seit 2018, beträgt der Versorgungsfreibetrag 19,2 Prozent, maximal 1 440 Euro plus 432 Euro Zuschlag. Bei 24 000 Euro Pension im Jahr 2018 sind also 1 872 Euro davon steuerfrei.
Tipp: Holen Sie mit der Erklärung zu viel gezahlte Steuern zurück, indem Sie Ausgaben abrechnen Zur Checkliste "Gleich loslegen".
„Ich bin Rentnerin, mein Mann arbeitet noch. Was gilt für uns?“
Wenn Ihr Einkommen unterschiedlich hoch ist, profitieren Sie nach der gemeinsamen Steuererklärung vom Splittingtarif. Es gilt die Steuerregel: Sie können als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wählen, ob Sie eine gemeinsame Steuererklärung (Splittingtarif) abgeben oder jeder seine eigene.
Tipp: Vergleichen Sie mit einem Steuerprogramm, welche Veranlagung für Sie als Paar günstiger ist. Es kann sein, dass die Zusammenveranlagung günstiger ist, selbst wenn ein Partner so wenig Rente hat, dass keine Steuern fällig wären (siehe Tabelle oben).
„Bis wann muss ich spätestens die Steuererklärung abgeben?“
Jetzt sind zwei Monate mehr Zeit als früher. Bis zum 31. Juli müssen alle abgeben, die in der Pflicht sind (siehe 1. Frage). Es gilt die Steuerregel: Geben Sie nach der Frist ab, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Allerdings liegt das im Ermessen des Bearbeiters, wenn Ihre Erklärung binnen 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres 2018 noch eingeht. Danach wird die Strafgebühr automatisch fällig – für jeden angefangenen Monat der Verspätung stellt die Behörde mindestens 25 Euro in Rechnung.
Beispiel: Ein Senior reicht seine Erklärung im Januar 2020 ein. Er gibt zwar zu spät ab, aber noch vor Ablauf der 14 Monate Ende Februar. Hier kann das Finanzamt Verspätungszuschläge kassieren, muss aber nicht. Sein Freund gibt erst Anfang April 2020 ab, neun Monate zu spät. Die Behörde verlangt mindestens 225 Euro (neun Monate × 25 Euro). Alternativ kann er die Erklärung einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater übertragen. Dann werden nur für zwei Monate Strafe fällig, also mindestens 50 Euro, weil dann die Frist erst Ende Februar 2020 endet.
Tipp: Das Amt fordert Sie erstmals nach dem 31. Juli zur Steuererklärung auf und Sie glaubten, davon befreit zu sein? Dann darf es erst Verspätungszuschlag verlangen, wenn Sie die Frist nicht einhalten, die im Schreiben genannt ist. Aber besser, Sie warten nicht so lange und geben von sich aus pünktlich ab.
„Unser Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern hat uns ein Briefformular für die Steuer geschickt. Sollten wir das ausfüllen?“
Das kommt darauf an. Neuerdings können Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit dem vereinfachten Verfahren auch ihre Spenden und haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen. Damit ist alles erledigt, die seitenlangen Formulare entfallen.
Achtung: Kosten für Unwetterschäden oder andere außergewöhnliche Belastungen können Sie hier nicht angeben. Das geht nur über die üblichen Formulare (Gleich loslegen). Es gilt die Steuerregel: Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert, das vereinfachte Verfahren für Rentner rechtssicherer zu machen. So ist fraglich, ob hier das Finanzamt den Steuerbescheid etwa wegen neuer Tatsachen oder Schreib- und Rechenfehler genauso ändern muss wie nach üblichen Erklärungen.
Tipp: Auch wenn die vereinfachte Erklärung schnell erledigt ist: Machen Sie stattdessen die umfangreiche Steuererklärung – vor allem, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Unwetterschäden absetzen können –, damit Sie nicht zu viel zahlen. Sind Sie sich unsicher, lassen Sie sich besser von Experten beraten.
*Korrigiert am 22. Mai 2019
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- Viele deutsche Senioren träumen davon, im sonnigen Süden zu überwintern oder ganz dorthin zu ziehen. Wir sagen, was sie bei Rente und Steuern beachten müssen.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
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@FKL_Test: Der Begriff der betrieblichen Rente ist ein Sammelbegriff unter den sowohl Leistungen fallen, die bei denen die Einzahlung ganz oder teilweise steuerbefreit war.
Den Altersentlastungsbetrag gibt es nur für die voll steuerpflichtigen Zahlungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds. (Anlage R, Zeile 31). Was wie zu versteuern ist ergibt sich aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers.
Die Grafik zeigt beispielhaft, welche sieben Posten zum Steuern sparen der Monika Mohn zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung ihrer Einkünfte finden Sie im Text auf Seite 78, rechte Spalte. (maa)
Zur Grafik : Sieben Posten zum Steuersparen.
Unter dem Punkt "Altersentlastung" führen Sie auch "betriebliche Renten" auf. Ich kann aber in den erwähnten Zeilen 32-53 der Anlage R nichts dergleichen finden.
Könnten Sie diesen Punkt vielleicht etwas näher erläutern?
Mit freundlichen Grüßen
F-K Lange
@henninglange: Nach der uns vorliegenden Info kann Meinelster.de noch keine Vergleichsberechnung dazu vornehmen, mit welcher Veranlagung Ehepaare besser fahren. Nutzen Sie die kommerziellen Programme oder den kostenfreien Steuerrechner der Finanzverwaltung unter
www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2019/eingabeformfb2019.xhtml
Zuerst ermitteln Paare ihre Steuerlast für jeden Partner einzeln und Vergleichen dann die Summe mit dem Ergebnis der dritten Berechnung für das zusammengerechnete Einkommen und der Eingabe von „verheiratet“ oder „verpartnert“. (maa)
Unter dem "?" "Ich bin Rentnerin, mein Mann arbeitet noch. Was gilt für uns?"- gebt ihr in Finanztest 06/2019 den Hinweis auf die Prüfung - gemeinsamen (Splitting) oder getrennten Veranlagung? - mit einem Steuerprogramm. Mit Elster-Formular gibt/gab es diese Prüfungsmöglichkeit (wird demnächst durch die Finanzverwaltung nicht mehr angeboten) Wie sieht es da konkret mit Elster-Online aus? Hab ich auch ihr die Möglichkeit der Prüfung oder bitten diesen Service nur (externe) Steuerprogramme an?
Vielen Dank und Grüße aus Quedlinburg
Henning Lange
Man kann meinen, dass sie alle Rentner für dumm und kurz vor der Demens halten.