Unser Rat
Geldwertes Papier. Haben Sie von Ihrer Bank für 2014 noch keine Steuerbescheinigung über Ihre Kapitalerträge und Steuerabzüge erhalten? Dann fordern Sie diese dort an. Für die Steuerbescheinigung darf die Bank keine Gebühr verlangen. Das Papier brauchen Sie fürs Finanzamt. Nur wenn Sie es im Original vorlegen, erstattet das Amt zu viel bezahlte Abgeltungsteuer.
Mehr Durchblick. Haben Sie viele Wertpapiere? Dann kann eine Erträgnisaufstellung der Bank für Sie hilfreich sein. Darin listet die Bank die einzelnen Erträge für Ihre Steuererklärung auf. Damit können Sie auch Ihre Erträge und Kontoauszüge besser überprüfen. Allerdings kassieren einige Banken dafür extra Gebühren. Für die Steuererklärung ist dieser Zusatzbeleg nicht unbedingt nötig.
Ohne Risiko. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer und Sie mussten 2014 welche zahlen? Beantragen Sie einfach die Günstigerprüfung in Anlage KAP: in Zeile 4 eine „1“ eintragen. Mehr Steuern müssen Sie auf keinen Fall zahlen.
Wenig Zeit. Müssen Sie noch Abgeltungsteuer oder Kirchensteuer für Kapitaleinkünfte aus 2014 zahlen? Dann muss Ihre Steuererklärung bis zum 1. Juni beim Finanzamt sein. Übernimmt das ein Steuerberater, läuft die Frist bis 31. Dezember 2015.