Lola R. aus Bremen: Ich besitze eine vermietete Immobilie. Die beauftragte Hausverwaltung rechnet das Hausgeld erst im Oktober ab. Daher kann ich meine Steuererklärung nie pünktlich abgeben. Was kann ich tun?
Finanztest: Angenommen es geht um das Jahr 2015: Geben Sie in der Anlage „Vermietung“ als Ausgaben Ihre Zahlungen an, die Sie 2015 geleistet haben (Abflussprinzip). Im Jahr 2015 wurde die Abrechnung des Hausgelds für das Jahr 2014 gemacht und es kam entweder zu einer Erstattung oder Nachzahlung. Da diese erst 2015 erfolgt ist, wird sie auch 2015 angegeben (Zufluss-/Abflussprinzip). Nachzahlungen oder Erstattungen für 2015 geben Sie somit erst in der 2016er Steuererklärung an, da diese Beträge auch erst im Jahr 2016 abgerechnet werden.
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