Steuerberater
Die Hilfe von einem Steuerberater steht jedem offen. Sie bietet sich vor allem für Freiberufler und Selbstständige an, da diese nicht die Möglichkeit haben, zu einem Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Die Leistung eines Steuerberaters muss nicht teuer sein (siehe Beispielrechnung unten). Die Kosten hängen von der Art der Arbeit ab, die der Berater erbringt, und von den Vermögensverhältnissen des Steuerzahlers.
Tipp: Einen Steuerberater-Suchservice finden Sie im Internet auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) und des deutschen Steuerberaterverbands (www.dstv.de).
Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfevereine haben sich in ihrer Beratung auf den typischen Arbeitnehmer spezialisiert. Freiberufler und Selbstständige können hier nicht beraten werden. Die Vereine dürfen laut Gesetz nur Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre, Auszubildende und Arbeitslose beraten, die Lohn, Rente oder Lohnersatzzahlungen bekommen. Ein Mitglied darf zudem insgesamt maximal 13 000 Euro (Ehepaare 26 000 Euro) an Kapitalerträgen, Veräußerungsgewinnen und Mieteinnahmen haben. Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein ist Voraussetzung, um die Hilfe eines Mitarbeiters in Anspruch nehmen zu können. Die Mitgliedsbeiträge werden jahresweise erhoben. Sie sind sozial gestaffelt und richten sich nach der Höhe der jährlichen Bruttoeinnahmen. Meist liegt der Jahresbeitrag zwischen 40 und 300 Euro. Einzelne Vereine nehmen zudem eine einmalige Aufnahmegebühr von bis zu 15 Euro.
Tipp: Im Internet finden Sie unter www.nvl.de oder www.bdl-online.de einen Lohnsteuerverein in Ihrer Nähe.
Gewerkschaften
- Gewerkschaften helfen ihren Mitgliedern auf unterschiedliche Art bei Steuerfragen. Verdi-Mitglieder bekommen beispielsweise eine kostenlose Lohnsteuerberatung vor Ort. Ehrenamtliche Helfer bieten an festen Terminen ihre Hilfe bei der Steuererklärung an und stehen für Anfragen per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Sie überprüfen auch den Steuerbescheid und formulieren – falls nötig – den Einspruch beim Finanzamt.
- Andere, wie die IG Bau, die IG Metall oder Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), bieten keine eigene Beratung, sondern haben deutschlandweit Kooperationsverträge mit Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern. Gewerkschaftsmitglieder bekommen dadurch beispielsweise die Aufnahmegebühr bei einem Lohnsteuerhilfeverein erlassen.
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