Steuererklärung Was Hilfe vom Steuerberater kosten darf

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Steuererklärung - Was Hilfe vom Steuerberater kosten darf

Vielen graut es vor der Steuererklärung. Lohn­steuer­hilfe­ver­eine, Steuerberater und Gewerk­schaften bieten Hilfe an. Wir sagen, was das kostet.

Zwischen 400 und 500 Euro pro Jahr zahlt Marcel Ozan Riedel seinem Steuerberater – je nachdem, wie viel Gewinn der freiberufliche Cutter erwirt­schaftet. Für das Honorar erledigt der Berater die Einnahme­über­schuss­rechnung, die Einkommensteuer- und die Umsatz­steuererklärung.

Steuererklärung - Was Hilfe vom Steuerberater kosten darf

Marcel Riedel (30) hat einen Steuerberater. Zum Lohn­steuer­hilfe­ver­ein kann er als Freiberufler nicht gehen.

Riedel wohnt und arbeitet in Berlin. Seinen Fachmann für Steuern hat er über einen befreundeten Kollegen gefunden. „Ich wollte jemanden, der sich mit meiner Branche auskennt. Ich will möglichst viel rausholen, aber keine Fehler machen. Außerdem habe ich keine Lust auf diesen undurch­schaubaren Papierkram.“

In Berlin-Neukölln hat das Finanz­amt gerade zwei seiner Kollegen mit einer Betriebs­prüfung auseinander­genommen. „Wenn man in so einer Situation keinen Fachmann an der Seite hat, kann es schnell böse enden“, sagt der 30-Jährige.

Die Umsatz­steuer-Voranmeldung macht Riedel jedes Viertel­jahr selbst. Und er sortiert und kategorisiert seine gesamten Quittungen, bevor er sie dem Steuerberater schickt. Durch seine Mitarbeit spart der Freiberufler rund 300 Euro im Jahr.

Was ein Steuerberater kostet

Es ist nicht leicht zu verstehen, wie sich das Honorar für einen Steuerberater zusammensetzt. Das liegt vor allem an der umfang­reichen Steuerberater-Vergütungs­ver­ordnung (StBVV), die den Preis regelt. Für jede einzelne Leistung – das Ausfüllen des Mantelbogens, das Errechnen der Werbungs­kosten, die Einnahme­über­schuss­rechnung für Miet­einkünfte – gelten eigene Vergütungs­richt­werte.

Diese Werte sind in fünf Tabellen aufgeführt. Es gibt zum Beispiel eine Beratungs­tabelle (Tabelle A) und eine Buch­führungs­tabelle (Tabelle C).

Der Gegen­stands­wert

Ausgangs­punkt der Rechnung ist meist der Wert der Sache, derer sich der Steuerberater annehmen soll. Dieser Gegen­stands­wert wird je nach Sach­verhalt unterschiedlich berechnet. Den Wert für das Ausfüllen des Mantelbogens der Steuererklärung ermittelt der Steuerberater, indem er von den Einnahmen wie Gehalt und Mieten die Betriebs­ausgaben und Werbungs­kosten abzieht.

Beispiel: Markus Müller hat als Angestellter ein Brutto­jahres­gehalt von 51 600 Euro und keine weiteren Einkünfte. Er hat Werbungs­kosten von 1 600 Euro. Der Gegen­stands­wert liegt in seinem Fall bei 50 000 Euro.

Für das Ausfüllen des Mantelbogens gilt Tabelle A. Dem Gegen­stands­wert von 50 000 Euro ist eine Gebühr von 1 098 Euro zuge­ordnet. Diesen Betrag darf der Steuerberater aber nicht in voller Höhe ansetzen. Er ist nur der Ausgangs­wert.

Für das Ausfüllen des Mantelbogens muss der Steuerberater laut Gebühren­ver­ordnung mindestens 1/10 von 1 098 Euro berechnen. Das macht 109,80 Euro. Maximal darf er von Müller 6/10 von 1 098 Euro nehmen, also 658,80 Euro berechnen. Müllers Fall ist einfach, deshalb setzt der Berater nur die Mindest­gebühr von 109,80 Euro an.

Über­schreitet der Steuerberater die Mittel­gebühr von 3,5/10, muss er seinem Mandanten erklären, warum.

Tipp: Wenn Sie befürchten, dass Ihr Steuerberater zu viel Honorar abrechnet, können Sie die Rechnung von der zuständigen Steuerberater-Kammer kostenlos prüfen lassen. Die Steuerberater-Vergütungs­ver­ordnung (StBVV) finden Sie kostenlos im Internet.

Zeit­gebühr für Prüfung des Bescheids

Lässt sich kein Gegen­stands­wert ermitteln, rechnet der Berater nach Zeit ab. Das tut er zum Beispiel, wenn er den vom Finanz­amt zugestellten Steuer­bescheid für seinen Mandanten prüft. Für jede ange­fangene halbe Stunde, die der Berater benötigt, kann er 30 bis 70 Euro in Rechnung stellen.

Tipp: Sie können mit Ihrem Steuerberater auch abseits der Gebühren­ordnung einen Pauschal­preis vereinbaren. Klären Sie die Kostenfrage am besten in einem ersten unver­bindlichen Gespräch. Die Erst­beratungs­gebühr von bis zu 190 Euro darf der Steuerberater nur verlangen, wenn bereits konkrete steuerrecht­liche Fragen und Gestaltungs­möglich­keiten geklärt werden.

Lohn­steuer­hilfe­ver­ein hilft günstig

Steuererklärung - Was Hilfe vom Steuerberater kosten darf

Isabel Woit (22) hat sich – wie ihre Eltern – für einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein entschieden. Für 60 Euro bekommt sie das ganze Jahr über Beratung und Hilfe in allen Steuerfragen.

Isabel Woit, Studentin aus Michen­dorf, hatte über­legt, ihre Steuererklärung mit einem PC-Programm zu machen – sich dann aber für einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein entschieden. „Ich hatte Angst, dass ich wichtige Sachen über­sehe, und wollte lieber mit jemandem reden, der sich mit der Thematik auskennt“, sagt die 22-Jährige.

Für die Beratung beim Lohn­steuer­hilfe­ver­ein zahlt Woit 60 Euro – und wird zeitgleich Mitglied im Verein. Die 60 Euro sind nicht für eine einzelne Beratung, sondern als Mitglieds­beitrag für ein Jahr zu zahlen. Lohn­steuer­hilfe­ver­eine dürfen nur Mitglieder beraten.

Isabel Woit bekommt für die 60 Euro einen Termin mit einer Beraterin, zu dem sie alle wichtigen Unterlagen wie Studien­bescheinigung, Lohn­abrechnungen und Belege über den Kauf von Arbeits­mitteln mitbringt. Die Beraterin macht eine Voraus­berechnung, erledigt die Steuererklärung für Woit und prüft den Steuer­bescheid, sobald dieser vorliegt.

Sollte ein Einspruch nötig sein, erledigt der Verein auch das. Hat die Studentin im Laufe des Jahres Fragen, kann sie sich jeder­zeit an die Mitarbeiter des Vereins wenden. Mit dem Jahres­beitrag ist alles abge­golten.

Fragen erlaubt – Beratung nicht

Natürlich stehen auch die Mitarbeiter des Finanz­amts für Fragen in Steuersachen zur Verfügung. Eine tiefer­gehende Beratung dürfen die Mitarbeiter aber nicht leisten.

Gleiches gilt übrigens für Freunde und Bekannte. Sie begehen sogar eine Ordnungs­widrigkeit, wenn sie bei der Steuererklärung helfen – und zwar unabhängig davon, ob sie für die Beratung Geld bekommen oder nicht.

Das Steuerberatungs­gesetz regelt streng, wer in Steuersachen beratend tätig sein darf und wer nicht. Allenfalls die Hilfe für Verwandte ist erlaubt, alles andere kann bis zu 5  000 Euro Bußgeld kosten. Oft entdeckt das Finanz­amt die unerlaubte Hilfe übrigens, weil die Steuerzahler Kosten für die Beratung als „Steuerberater­kosten“ absetzen wollen.

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Prijany am 16.03.2023 um 14:46 Uhr
zu hohe Steuerberater-Rechnungen

Leider hilft die Steduerberaterkammer nicht weiter. Sie verweigert die Prüfung der horrenden Rechnungen und verweist darauf, sich einen Antwalt zu nehmen und vor Gericht zu gehen. Also soll man schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher schmeissern .. oder man soll abgeschreckt werden. Wo findet man Hilfe, die nicht gleich wieder einige Tausend Euro kostet? Übrigens, der Steuerberater hat seine horrenden Rechnungen nicht in den Bilanzen berücksichtigt. Werde noch das Finanzamt informieren und weiter sehen, was ich machen kanbn. Scheinbar ist mal ausgeliefert und muss diesen - ich würde sagen - Betrug hinnehmen.