
Vielen graut es vor der Steuererklärung. Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater und Gewerkschaften bieten Hilfe an. Wir sagen, was das kostet.
Zwischen 400 und 500 Euro pro Jahr zahlt Marcel Ozan Riedel seinem Steuerberater – je nachdem, wie viel Gewinn der freiberufliche Cutter erwirtschaftet. Für das Honorar erledigt der Berater die Einnahmeüberschussrechnung, die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuererklärung.

Marcel Riedel (30) hat einen Steuerberater. Zum Lohnsteuerhilfeverein kann er als Freiberufler nicht gehen.
Riedel wohnt und arbeitet in Berlin. Seinen Fachmann für Steuern hat er über einen befreundeten Kollegen gefunden. „Ich wollte jemanden, der sich mit meiner Branche auskennt. Ich will möglichst viel rausholen, aber keine Fehler machen. Außerdem habe ich keine Lust auf diesen undurchschaubaren Papierkram.“
In Berlin-Neukölln hat das Finanzamt gerade zwei seiner Kollegen mit einer Betriebsprüfung auseinandergenommen. „Wenn man in so einer Situation keinen Fachmann an der Seite hat, kann es schnell böse enden“, sagt der 30-Jährige.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung macht Riedel jedes Vierteljahr selbst. Und er sortiert und kategorisiert seine gesamten Quittungen, bevor er sie dem Steuerberater schickt. Durch seine Mitarbeit spart der Freiberufler rund 300 Euro im Jahr.
Was ein Steuerberater kostet
Es ist nicht leicht zu verstehen, wie sich das Honorar für einen Steuerberater zusammensetzt. Das liegt vor allem an der umfangreichen Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), die den Preis regelt. Für jede einzelne Leistung – das Ausfüllen des Mantelbogens, das Errechnen der Werbungskosten, die Einnahmeüberschussrechnung für Mieteinkünfte – gelten eigene Vergütungsrichtwerte.
Diese Werte sind in fünf Tabellen aufgeführt. Es gibt zum Beispiel eine Beratungstabelle (Tabelle A) und eine Buchführungstabelle (Tabelle C).
Der Gegenstandswert
Ausgangspunkt der Rechnung ist meist der Wert der Sache, derer sich der Steuerberater annehmen soll. Dieser Gegenstandswert wird je nach Sachverhalt unterschiedlich berechnet. Den Wert für das Ausfüllen des Mantelbogens der Steuererklärung ermittelt der Steuerberater, indem er von den Einnahmen wie Gehalt und Mieten die Betriebsausgaben und Werbungskosten abzieht.
Beispiel: Markus Müller hat als Angestellter ein Bruttojahresgehalt von 51 600 Euro und keine weiteren Einkünfte. Er hat Werbungskosten von 1 600 Euro. Der Gegenstandswert liegt in seinem Fall bei 50 000 Euro.
Für das Ausfüllen des Mantelbogens gilt Tabelle A. Dem Gegenstandswert von 50 000 Euro ist eine Gebühr von 1 098 Euro zugeordnet. Diesen Betrag darf der Steuerberater aber nicht in voller Höhe ansetzen. Er ist nur der Ausgangswert.
Für das Ausfüllen des Mantelbogens muss der Steuerberater laut Gebührenverordnung mindestens 1/10 von 1 098 Euro berechnen. Das macht 109,80 Euro. Maximal darf er von Müller 6/10 von 1 098 Euro nehmen, also 658,80 Euro berechnen. Müllers Fall ist einfach, deshalb setzt der Berater nur die Mindestgebühr von 109,80 Euro an.
Überschreitet der Steuerberater die Mittelgebühr von 3,5/10, muss er seinem Mandanten erklären, warum.
Tipp: Wenn Sie befürchten, dass Ihr Steuerberater zu viel Honorar abrechnet, können Sie die Rechnung von der zuständigen Steuerberater-Kammer kostenlos prüfen lassen. Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) finden Sie kostenlos im Internet.
Zeitgebühr für Prüfung des Bescheids
Lässt sich kein Gegenstandswert ermitteln, rechnet der Berater nach Zeit ab. Das tut er zum Beispiel, wenn er den vom Finanzamt zugestellten Steuerbescheid für seinen Mandanten prüft. Für jede angefangene halbe Stunde, die der Berater benötigt, kann er 30 bis 70 Euro in Rechnung stellen.
Tipp: Sie können mit Ihrem Steuerberater auch abseits der Gebührenordnung einen Pauschalpreis vereinbaren. Klären Sie die Kostenfrage am besten in einem ersten unverbindlichen Gespräch. Die Erstberatungsgebühr von bis zu 190 Euro darf der Steuerberater nur verlangen, wenn bereits konkrete steuerrechtliche Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten geklärt werden.
Lohnsteuerhilfeverein hilft günstig

Isabel Woit (22) hat sich – wie ihre Eltern – für einen Lohnsteuerhilfeverein entschieden. Für 60 Euro bekommt sie das ganze Jahr über Beratung und Hilfe in allen Steuerfragen.
Isabel Woit, Studentin aus Michendorf, hatte überlegt, ihre Steuererklärung mit einem PC-Programm zu machen – sich dann aber für einen Lohnsteuerhilfeverein entschieden. „Ich hatte Angst, dass ich wichtige Sachen übersehe, und wollte lieber mit jemandem reden, der sich mit der Thematik auskennt“, sagt die 22-Jährige.
Für die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein zahlt Woit 60 Euro – und wird zeitgleich Mitglied im Verein. Die 60 Euro sind nicht für eine einzelne Beratung, sondern als Mitgliedsbeitrag für ein Jahr zu zahlen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Mitglieder beraten.
Isabel Woit bekommt für die 60 Euro einen Termin mit einer Beraterin, zu dem sie alle wichtigen Unterlagen wie Studienbescheinigung, Lohnabrechnungen und Belege über den Kauf von Arbeitsmitteln mitbringt. Die Beraterin macht eine Vorausberechnung, erledigt die Steuererklärung für Woit und prüft den Steuerbescheid, sobald dieser vorliegt.
Sollte ein Einspruch nötig sein, erledigt der Verein auch das. Hat die Studentin im Laufe des Jahres Fragen, kann sie sich jederzeit an die Mitarbeiter des Vereins wenden. Mit dem Jahresbeitrag ist alles abgegolten.
Fragen erlaubt – Beratung nicht
Natürlich stehen auch die Mitarbeiter des Finanzamts für Fragen in Steuersachen zur Verfügung. Eine tiefergehende Beratung dürfen die Mitarbeiter aber nicht leisten.
Gleiches gilt übrigens für Freunde und Bekannte. Sie begehen sogar eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie bei der Steuererklärung helfen – und zwar unabhängig davon, ob sie für die Beratung Geld bekommen oder nicht.
Das Steuerberatungsgesetz regelt streng, wer in Steuersachen beratend tätig sein darf und wer nicht. Allenfalls die Hilfe für Verwandte ist erlaubt, alles andere kann bis zu 5 000 Euro Bußgeld kosten. Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe übrigens, weil die Steuerzahler Kosten für die Beratung als „Steuerberaterkosten“ absetzen wollen.
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Leider hilft die Steduerberaterkammer nicht weiter. Sie verweigert die Prüfung der horrenden Rechnungen und verweist darauf, sich einen Antwalt zu nehmen und vor Gericht zu gehen. Also soll man schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher schmeissern .. oder man soll abgeschreckt werden. Wo findet man Hilfe, die nicht gleich wieder einige Tausend Euro kostet? Übrigens, der Steuerberater hat seine horrenden Rechnungen nicht in den Bilanzen berücksichtigt. Werde noch das Finanzamt informieren und weiter sehen, was ich machen kanbn. Scheinbar ist mal ausgeliefert und muss diesen - ich würde sagen - Betrug hinnehmen.