Begünstigte Arbeiten1 |
Nicht begünstigte Arbeiten |
Für Handwerkerarbeiten zählen Kosten bis 6 000 Euro im Jahr. 20 Prozent gibt es als Steuerermäßigung, also bis zu 1 200 Euro |
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Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten
Wartungs- und Reparaturarbeiten
Montagearbeiten
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Für Arbeiten von Haushaltshilfen zählen Kosten bis 20 000 Euro im Jahr. 20 Prozent gibt es als Steuerermäßigung, also bis zu 4 000 Euro |
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Alle Arbeiten im Haushalt
Pflege- und Versorgungsleistungen zuhause
Tipp: Das von der Pflegekasse ausgezahlte Pflegegeld wird nicht angerechnet. Bezahlt die Kasse aber Ausgaben für professionelle Pfleger, zählen diese nicht in der Steuererklärung. Wenn Pflegebedürftige einen Behindertenpauschbetrag in der Steuererklärung beantragen, dürfen sie keine Pflegekosten absetzen. Sie sollten vorher prüfen, welche Lösung günstiger ist.
Private Umzugsdienstleistungen
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Für Arbeiten von Minijobbern im Haushalt zählen 2012 Kosten bis 2 550 Euro. 20 Prozent gibt es als Steuerermäßigung, also bis zu 510 Euro |
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Alle Arbeiten im Haushalt (siehe oben) Die Haushaltshilfe muss bei der Minijobzentrale gemeldet sein (www.minijobzentrale.de). Die Zentrale bescheinigt zur Vorlage beim Finanzamt Ausgaben für Arbeitsentgelte, Sozialabgaben, Umlagen und Steuern, die abgesetzt werden können. |
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- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht von einer Versicherung erstattet werden.
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- Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof für Steuerzahler, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Musterprozesse vor.
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- Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.