Kosten. Rechnen Sie mit unserer Anleitung Ihre Nebenkosten zur Miete in der Steuererklärung ab und außerdem alle Ausgaben für Helfer und Handwerker in Ihrer Wohnung, die Sie selbst beauftragt haben.
Belege. Lassen Sie niemanden schwarzarbeiten. Bezahlen Sie die Rechnung nicht bar. Sie müssen Überweisungen vorlegen können, wenn das Finanzamt Belege fordert.
Posten. Akzeptieren Sie nur Rechnungen, auf denen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten separat abgerechnet sind. Materialkosten kann nur Ihr Vermieter absetzen. Fragen Sie, ob er solche Posten übernimmt.
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- Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof für Steuerzahler, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Musterprozesse vor.
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- Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
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