Lohnsteuerzahler: Zwingende Gründe
Für viele, die 2009 Gehälter, Beamten- oder Firmenpensionen auf Lohnsteuerkarte versteuert haben, ist die Steuererklärung Pflicht. Alleinstehende und Ehepaare müssen die Formulare zum Beispiel ausfüllen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Lohn oder Pension wurde nach Steuerklasse V oder VI versteuert.
- Auf der Steuerkarte stand ein Freibetrag (außer für Behinderte).
- Es gibt Renten-, Miet- und ähnliche Einkünfte, die zusammen höher als 410 Euro sind – gegebenenfalls nach Abzug des Altersentlastungsbetrags.
- Es sind Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld eingegangen, die höher als 410 Euro sind.
- Der Arbeitgeber hat eine Abfindung gezahlt und 2009 die Lohnsteuer nach der günstigen Fünftelregelung berechnet.
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