Steuererklärung Neue Zeile im Vordruck

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Finanz­ämter sollen künftig viele Steuererklärungen voll­automatisch bearbeiten. Steuer­pflichtige können aber sicher­stellen, dass ein Finanz­beamter ihren Fall prüft. Dafür tragen sie eine „1“ in die neue Zeile 98 im Mantelbogen für die Steuererklärung 2017 ein. Sie legen ein Blatt bei, auf dem sie ihr Anliegen oder ihre Frage erläutern.

Steuerzahler machen damit auf Neues aufmerk­sam, stellen Fragen oder erklären, dass sie von der üblichen Rechts­auffassung der Finanz­verwaltung abweichen, die sich aus den Vordrucken und Ausfüll­hilfen ergibt. Das kann Nach­fragen des Finanz­amts reduzieren.

Beispiel: Ein Angestellter teilt mit, dass er erst­mals die Kosten für ein Arbeits­zimmer absetzt. Er füllt Zeile 98 aus und erläutert die Neuig­keit auf einem Extrablatt zusammen mit den Belegen. Das tut er, obwohl ansonsten Belege in der Regel nur noch einzureichen sind, wenn die Finanz­ämter Steuer­pflichtige dazu auffordern.

Mit der „1“ in Zeile 98 verhindern Steuerzahler außerdem, dass ihnen das Finanz­amt Steuer­verkürzung vorwerfen kann, wenn sich heraus­stellt, dass sie – vielleicht aus Versehen – nicht alle steuerrelevanten Tatsachen mitgeteilt haben.

Die Vordrucke für die Steuererklärung 2017 sind ab Mitte Dezember 2017 in Finanz­ämtern oder unter formulare-bfinv.de/ erhältlich.

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