Finanzämter sollen künftig viele Steuererklärungen vollautomatisch bearbeiten. Steuerpflichtige können aber sicherstellen, dass ein Finanzbeamter ihren Fall prüft. Dafür tragen sie eine „1“ in die neue Zeile 98 im Mantelbogen für die Steuererklärung 2017 ein. Sie legen ein Blatt bei, auf dem sie ihr Anliegen oder ihre Frage erläutern.
Steuerzahler machen damit auf Neues aufmerksam, stellen Fragen oder erklären, dass sie von der üblichen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung abweichen, die sich aus den Vordrucken und Ausfüllhilfen ergibt. Das kann Nachfragen des Finanzamts reduzieren.
Beispiel: Ein Angestellter teilt mit, dass er erstmals die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzt. Er füllt Zeile 98 aus und erläutert die Neuigkeit auf einem Extrablatt zusammen mit den Belegen. Das tut er, obwohl ansonsten Belege in der Regel nur noch einzureichen sind, wenn die Finanzämter Steuerpflichtige dazu auffordern.
Mit der „1“ in Zeile 98 verhindern Steuerzahler außerdem, dass ihnen das Finanzamt Steuerverkürzung vorwerfen kann, wenn sich herausstellt, dass sie – vielleicht aus Versehen – nicht alle steuerrelevanten Tatsachen mitgeteilt haben.
Die Vordrucke für die Steuererklärung 2017 sind ab Mitte Dezember 2017 in Finanzämtern oder unter formulare-bfinv.de/ erhältlich.
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