Einkalkulieren. Denken Sie an den Steuerabzug, wenn Sie den Wechsel in eine neue Krankenversicherung erwägen, weil dort Prämien winken. Auch wenn Sie über einen Tarif mit Beitragsrückgewähr nachdenken oder Boni für die Gesundheitsvorsorge angeboten bekommen, sollten Sie steuerliche Abstriche einkalkulieren.
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@walzman:Das Verfahren ist noch offen. Auch Fondspolicen würden von dem Urteil betroffen sein, aber nur Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden. (PH)
- ist das Verfahren Az. X R 5/13 noch offen?
- fällt eine fondsgebundenew Lebensversicherung ebenfalls unter die strittige Regelung?
Kommentar vom Autor gelöscht.
Einerseits ist absolut unverständlich, warum eine Pflichtversicherung (die gesetzliche Arbeitslosenversicherung) Privatvergnügen sein soll - das sind Werbungskosten, da ich keiner Arbeit als Angestellter ohne diese Versicherung nachgehen kann.
Andererseits ist es aber unsozial und verstärkt die Umverteilung von unten nach oben, wenn die gleiche Zukunftsvorsorge für Gutverdiener wesentlich billiger ist.
Zur Verdeutlichung am Beispiel Einzelperson: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 52.900 € zahlt man für 1.000 € jährliche Vorsorge nur 650,90 € (Grenzsteuersatz inkl. Soli 44,31%).
Bei Geringverdienern und Familien mit Kindern, für die Vorsorge zur Vermeidung der Altersarmut und Pflegenotstand besonders wichtig wären, erhöht sich diese Eigenleistung bis hin zu 100%.
Ich erhebe gleich Morgen Einspruch. Sollte das Verfahren gewonnen werden, entsteht immenser Druck zur Neuregelung häufig unsinnig komplizierter Vorschriften.